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IGNORED

Zoll findet Waffen in Schwerte


Gast

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In den Augen der Experten besonders brisant: Eine gewaltige Explosion war nicht auszuschließen. "Der überwiegende Teil der sichergestellten scharfen Munition lagerte in unmittelbarer Nähe zur Ölheizung" des Hauses, das in einem bürgerlichen Wohnviertel nahe der Autobahn A 1 steht, so die Fahnder.

:rotfl2:

DEnen ist echt nix zu blöd.

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Die Frage bezüglich der Tätigkeit der Waffenbehörden, siehe Artikel, ist schon berechtigt.

Nach dem vorgetragenen Sachverhalt kann man ja davon ausgehen, dass die Waffen legal an Erlaubnisinhaber gehandelt wurden. Somit muss der Hänlder bei seiner jahrelangen Tätigkeit ja den tangierten Waffenbehörden bekannt gewesen sein. Da kam offenbar niemand auf die Idee, mal nach der Handelslizenz zu fragen.

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Dem Artikel nach war WaffR wohl nur die Aufbewahrung zu beanstanden, obwohl das so 100% genau, außer der Behauptung der Illegalität nach, auch nicht herauszulesen ist. Vielleicht waren die Waffen und die Munition, die sich außerhalb von Sicherheitsbehältnissen befanden, gerade dabei versandfertig gemacht zu werden. Warum war eigentlich der Zoll da? Schwarzarbeit? Bundessteuern? Im- und Export?

Euer

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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Die Frage bezüglich der Tätigkeit der Waffenbehörden, siehe Artikel, ist schon berechtigt.

Nach dem vorgetragenen Sachverhalt kann man ja davon ausgehen, dass die Waffen legal an Erlaubnisinhaber gehandelt wurden. Somit muss der Hänlder bei seiner jahrelangen Tätigkeit ja den tangierten Waffenbehörden bekannt gewesen sein. Da kam offenbar niemand auf die Idee, mal nach der Handelslizenz zu fragen.

DAS ist der eigentliche Hammer an der Sache.

Zwar war dem professionellen Waffenhändler schon vor 13 Jahren die Lizenz weggenommen worden. Es sei damals zu Unregelmäßigkeiten gekommen, sagt Wilhelm Paessens vom Zollfahndungsamt Essen. Aber der Mann bediente die Kunden illegal "unter Ausnutzung der gültigen Handelsgenehmigung eines Freundes".
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Das schlimmste an der Sache ist wie die Presse das wieder darstellen will ! Solch ein Schwachsinn ...legale Waffen illegal verkauft.

Wenn die Wummen legal waren müssten die ja irgendwo eingetragen sein.Und wenn die über eine Lizenz eines Bekannten Ge- und Verkauft wurden ist das doch nicht illegal . Vorausgesetzt das alles Ein und Ausgetragen wurde.

Dann ist das doch wohl nur eine unsachgemässe Lagerung?Die Kommentare der Zöllner sind ja echt geil :peinlich:

Hab den Artikel nur kurz in der WAZ überlesen ,da geht jetzt wieder die Keule gen Waffenbesitz und Besitzer um,aber Sachverstand war ja bei der Prawda noch nie angesagt.

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In der Tat... Unter allen Fakten, Behauptungen, Halb- bzw. Unwahrheiten, die da enthalten sind, lautet der "Subtext" doch erkennbar:

"Waffen böse".

und vielleicht auch noch "Waffenbesitzer dumm"

wenn ich betrachte wo solche Meldungen am Leben gehalten werden.

Sepp

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also, das wird jetzt wieder extrem hochgekocht!

was aber bleibt da am Ende übrig? den Handel hat er doch mittel WHL des Freundes abgewickelt, da ist das dann mit den "versteckten Waffen"/verbotenen Gegenständen auch nimmer. also auch nix mit illegal und unerlaubt (ich gehe jetzt mal davon aus dass der Freund und auch die Behörde von der Nutzung seiner Lizenz/Erlaubnis wusste!).

was bleibt? er hat wohl zu recht seine eigene Lizenz verloren, warum auch immer! nix dazu gelernt und halt auf die Lizenz des Freundes weitergemacht.

blöde nur, dass er das mit der Aufbewahrung (wieder?) vergeigt hat. das wird wohl so ziemlich das Einzige sein, das man ihm vorwerfen wird, dazu noch ne saftige Rechnung.

uneinsichtig, Waffenverbot, Strafe.

Strafe/Buße/Rechnung wird er nicht zahlen können, weil eh keine Kohle da.

der Freund kann seinen Laden auch dicht machen.

so ein Idiot! ...... der Freund kann sich gleich einreihen..........weil deshalb WIR alle wieder eins drübergesemmelt bekommen werden! juhu!!!

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also, das wird jetzt wieder extrem hochgekocht!

was aber bleibt da am Ende übrig? den Handel hat er doch mittel WHL des Freundes abgewickelt, da ist das dann mit den "versteckten Waffen"/verbotenen Gegenständen auch nimmer. also auch nix mit illegal und unerlaubt (ich gehe jetzt mal davon aus dass der Freund und auch die Behörde von der Nutzung seiner Lizenz/Erlaubnis wusste!).

was bleibt? er hat wohl zu recht seine eigene Lizenz verloren, warum auch immer! nix dazu gelernt und halt auf die Lizenz des Freundes weitergemacht.

blöde nur, dass er das mit der Aufbewahrung (wieder?) vergeigt hat. das wird wohl so ziemlich das Einzige sein, das man ihm vorwerfen wird, dazu noch ne saftige Rechnung.

uneinsichtig, Waffenverbot, Strafe.

Strafe/Buße/Rechnung wird er nicht zahlen können, weil eh keine Kohle da.

der Freund kann seinen Laden auch dicht machen.

so ein Idiot! ...... der Freund kann sich gleich einreihen..........weil deshalb WIR alle wieder eins drübergesemmelt bekommen werden! juhu!!!

Dank der" unabhängigen Presse" ist es schon hochgekocht ! Der Kosenz ist im Augenblick alle Waffen gehören weg und die Besitzer auch !

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Dem Artikel nach war WaffR wohl nur die Aufbewahrung zu beanstanden, obwohl das so 100% genau, außer der Behauptung der Illegalität nach, auch nicht herauszulesen ist.

Gewerblich ist normalerweise eine abweichende Lagerung mit der Behörde vereinbart, wie soll der Kunde sich sonst die Nase platt drücken können. Und da gibt es fast alles an Absprachen Händler - Behörde.

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was aber bleibt da am Ende übrig? den Handel hat er doch mittel WHL des Freundes abgewickelt, da ist das dann mit den "versteckten Waffen"/verbotenen Gegenständen auch nimmer. also auch nix mit illegal und unerlaubt (ich gehe jetzt mal davon aus dass der Freund und auch die Behörde von der Nutzung seiner Lizenz/Erlaubnis wusste!).

hervorhebung durch mich - für verbotene waffen (da zählen der stockdegen und der schießstock dazu) ist, sofern das bka überhaupt eine erlaubnis erteilt hat, diese an eine bestimmte lokalität gebunden. verbotene waffen dürfen ohne ausdrückliche genehmigung weder geführt (auch nicht im sinne von transportiert) werden noch an einem anderen ort gelagert werden, außer an der in der genehmigung festgelegten. auch dürfen nur die in der genehmigten personen zugriff haben. ob der inhaber des efh in der genehmigung genannt war? wohl eher nicht.

allein daraus ergibt sich für BEIDE ein straftatbestand. beide beschuldigten sachkundig und einer vorbelastet ...

das argumentieren des versendens im auftrag und damit faktisch in abhängiger beschäftigung des whl-inhabers? viel spaß, wenn das dem richter erklärt werden soll ... - zumal die auffinde-situation sicher bei der personalstärke ausführlich dokumentiert wurde. das ist kein zugeklebtes päckchen, das im "falschen" hausflur liegt, während es abends zur post muss ...

aus dem bauch raus würde ich eher behaupten: das wird teuer ... - für beide

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hervorhebung durch mich - für verbotene waffen (da zählen der stockdegen und der schießstock dazu) ist, sofern das bka überhaupt eine erlaubnis erteilt hat, diese an eine bestimmte lokalität gebunden. verbotene waffen dürfen ohne ausdrückliche genehmigung weder geführt (auch nicht im sinne von transportiert) werden noch an einem anderen ort gelagert werden, außer an der in der genehmigung festgelegten. auch dürfen nur die in der genehmigten personen zugriff haben. ob der inhaber des efh in der genehmigung genannt war? wohl eher nicht.

allein daraus ergibt sich für BEIDE ein straftatbestand. beide beschuldigten sachkundig und einer vorbelastet ...

das argumentieren des versendens im auftrag und damit faktisch in abhängiger beschäftigung des whl-inhabers? viel spaß, wenn das dem richter erklärt werden soll ... - zumal die auffinde-situation sicher bei der personalstärke ausführlich dokumentiert wurde. das ist kein zugeklebtes päckchen, das im "falschen" hausflur liegt, während es abends zur post muss ...

aus dem bauch raus würde ich eher behaupten: das wird teuer ... - für beide

Wenn die bei der Personalstärke auch so ein wirres Zeug in ihrem Bericht wiedergeben wie angeblich vor der Presse dann könnte beim Gericht aber echte Verwirrung aufkommmen.Hat sich nicht so nach viel Sachkenntnis uber Waffen gelesen!Ach ja und dann ist da noch die zuständige Behörde und das NWR wo doch alle legalen waffen angeblich drinstehen und und und....Woher wissen denn die schlauen Zöllner so schnell das alle Waffen legal waren und nur der Handel Illegal bei der gefundenen Menge?Aber vielleicht schreibt die Presse ja nur Unsinn :P

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hervorhebung durch mich - für verbotene waffen (da zählen der stockdegen und der schießstock dazu) ist, sofern das bka überhaupt eine erlaubnis erteilt hat, diese an eine bestimmte lokalität gebunden. verbotene waffen dürfen ohne ausdrückliche genehmigung weder geführt (auch nicht im sinne von transportiert) werden noch an einem anderen ort gelagert werden, außer an der in der genehmigung festgelegten. auch dürfen nur die in der genehmigten personen zugriff haben. ob der inhaber des efh in der genehmigung genannt war? wohl eher nicht.

allein daraus ergibt sich für BEIDE ein straftatbestand. beide beschuldigten sachkundig und einer vorbelastet ...

das argumentieren des versendens im auftrag und damit faktisch in abhängiger beschäftigung des whl-inhabers? viel spaß, wenn das dem richter erklärt werden soll ... - zumal die auffinde-situation sicher bei der personalstärke ausführlich dokumentiert wurde. das ist kein zugeklebtes päckchen, das im "falschen" hausflur liegt, während es abends zur post muss ...

aus dem bauch raus würde ich eher behaupten: das wird teuer ... - für beide

Wenn die Zöllner so einen wirren Bericht schreiben wie ihre Kommentare die nur so von Sachkenntniss strotzten und die in der Presse stehen ,dann könnte das beim Gericht aber echte Verwirrung erzeugen und die Chancen der Angenagten etwas besser aussehen lassen :D Na gut Erklärung von Waffenfunden von und für Dummies .Konsenz :die bösen Waffen und alle die da mit umgehen.

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