Zum Inhalt springen
IGNORED

Erlaubnis nach §27 SprengG


smoking gun

Empfohlene Beiträge

Erwerb von Munition und Laden und Wiederladen von Patronen sind zwei komplett verschiedene Dinge, die nicht vermischt werden dürfen.

Welche Munition Du kaufen darfst steht in Deinen WBK oder Mun-EWB. Als Jagdscheininhaber kommt noch jegliche Langwaffenmunition dazu.

Der §27er berechtigt zum selbst herstellen von Munition und dem Erwerb eben dieser selbst hergestellten Munition.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

Der §27er berechtigt zum selbst herstellen von Munition und dem Erwerb eben dieser selbst hergestellten Munition.

Genau genommen sogar zum Erwerb UND Besitz dieser selbsthergestellten Munition.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau besagt das der § 10 WaffG, Abs. 3:

§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

...

Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und
Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser
Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

(Hervorhebung von mir)

Damit ist die Munition gemeint, die mit der Erlaubnis § 27 hergestellt worden ist und somit den Erwerb dieser Munition auch klar stellt. Das schließt den Erwerb von (anderer Fabrik-)Munition aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Bundesanzeiger vom 22. März 2012 Nummer 47a

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

"10.14.3 Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von
Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes (SprengG) gilt als
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition
(§ 27 Absatz 1a SprengG)."

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na ja und der Vollständigkeit halber:

10.14.4 § 10 Absatz 3 Sätze 3 und 4
Für (nicht gewerbliche) Wiederlader wird der Munitionserwerbsschein
durch die entsprechende sprengstoffrechtliche
Genehmigung zum Laden von Munition substituiert.

(a.a.O.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.