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Scheiben legal auf Zwischendistanzen möglich?


ballerino

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Hallo zusammen,

bitte nicht gleich laut aufschreien, sondern erst kurz lesen.

Ist es möglich auf einem 25m - KW-Stand (nicht Mehrdistanz) legal Scheiben auf Zwischendistanzen aufzustellen?

Als Scheibenträger könnte ich mir dafür z.B. Pappkarton oder Styrodur vorstellen (mit dreieckigen Winkeln ausgesteift), die Mitte der Scheiben wäre dabei auf Höhe der Mitte des Kugelfanges.

Wäre so etwas legal denkbar oder nicht?

Warum?

Es geht um die Förderung des dynamischen Schießportes, ich bitte um Eure Hilfe.

:hi:

Bearbeitet von ballerino
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möglich ist Vieles, legal auch...... sprecht das mit Eurer Behörde (die werden dafür vermutlich einen Schießstandsachverständigen zuziehen wollen) ab und lasst es Euch genehmigen!

kann Dir hier keiner definitv sagen, da hier keiner die genauen Umstände und örtlichen Gegebenheiten Eures Standes kennt!

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Wird bei uns ebenfalls so praktiziert.

Wir haben das mit dem Schießstandsachverständigen abgeklärt und fertig war die Laube. :)

Kann Dir jetzt aber nicht aus dem Kopf heraus sagen ob das explizit in die Standabnahme reinkam.

Ich meine nicht.

Wichtig war auf jeden Fall, die Scheibenhalter müssen komplett aus leicht durchdringbarem Material sein. (Styrodur etc.)

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Ganz einfach: steht's als genehmigt im Standabnahmeprotokoll? Dann ist's erlaubt. Steht's nicht drin , musst du dir erst ein neues Gutachten holen, dass die Unbedenklichkeit bescheinigt.

Alles andere ist Eigenverantwortung mit allen finanziellen & rechtlichen Konsequenzen, wenn's rauskommt (illegal betriebene Schießstätte) oder noch schlimmer, wenn was dummes

passieren sollte! Die Versicherung wird in dem Fall dankend abwinken und Schadensersatzforderungen können schnell ins Geld gehen..

Bearbeitet von LWB
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Das ist die rechtliche Seite, aber andererseits:

was sollte passieren?

Es geht nicht um "können" sondern um "dürfen"!

Hast du schon mal Standabnahmen mitgemacht? Ich regelmäßig und da werden Sachen beanstandet, das hältst du nicht für möglich. Da werden wegen wesentlich geringerer Sache ganze Stände gesperrt.

Bearbeitet von LWB
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Hallo zusammen,

Carcano sagt also, dass es möglich ist.

LWB sagt aus, dass Carcano es aufgrund seiner fachlichen Kompetenz beurteilen kann.

Jekusan sagt sogar, dass Carcano diese Frage schon beantwortet hat.

Das ist das, was ich bis jetzt an für mich Brauchbarem herausgelesen habe.

Ich bräuchte es aber etwas genauer, bzw. gegenüber Dritten belastbar.

@Carcano:

Wärest Du so nett mir einen Rechtsbezug zu geben?

@Jekusan:

Wo wurde dies schon einmal abgehandelt?

Bitte um Infos.

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Das war wohl nix, LWB.

???

was wollen mir deine Worte sagen?

Uns wurde vor 6 Monaten genau diese Art der Nutzung mit genau den von mir wiedergegebenen Worten auf meine Anfrage hin von der hier zuständigen Kreispolizeibehörde (Waffenbehörde) und vom zuständigen vereidigten Schießstandsachverständigen schriftlich untersagt.

Aber klär mich doch bitte auf, warum ich mir den Bau eines 1500.- Euro Zwischenstandes zzgl. 300.- Euro Gutachten hätte sparen können.

Vielleicht bekomme ich aufgrund deines Fachgutachtens etwas von der Behörde zurück.

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Nicht grundsätzlich für "gratis", aber immer wieder einmal. Die Frage taucht immer wieder auf, deshalb bin ich auch wiederholt schon darauf eingegangen. Genau weil das Bedürfnis zu solch einer "kleinen Zwischendistanzfähigkeit" vielfach besteht, sind die Schießstandrichtlinien ja in dieser Beziehung im Jahr 2012 geändert worden.

Und Ballerino in seiner Eingangsfrage hat schon genau die beiden Faktoren hervorgehoben, auf die es ankommt und die gesichert sein müssen. Und zwar gesichert auch für den jeweils individuellen Schützen, abhängig von dessen Körpergröße.

Und natürlich kommt es (drittens) auch auf den Anschlag an. Wenn Verbandsportordnungen unterschiedliche Anschlagsarten auf verschiedene Distanzen vorsehen, dann geht das u.U. (auch unabhängig von der Scheibenpositionierung) auf manch einem konventionellen Stand nicht, wegen der Blendengröße und Blendenanordnung.

Carcano

Bearbeitet von carcano
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@ballerino,

bin zwar nicht angesprochen, aber die Schiessstandrichtlinien von 2012 findest Du hier:

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/Richtlinien2012.pdf

Punkt 4.3 (Seite 38ff.) wäre wohl die für Dich interessanteste Passage

"Anordnung von Scheiben auf Zwischenentfernungen"

Grüße

Schwarzwälder

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Ergänzend von ganz wesentlicher Bedeutung ist die aktuelle Formulierung des Ziffer 1.6 zur Abweichungsbefugnis, die jetzt generell "vor der Klammer" steht, also immer und überall gilt (in der pdf auf Seite 11).
Darauf wird in der Fortbildung der Schießstandsachverständigen seit 2012 verstärkt Bedacht genommen; die älteren haben allerdings hie und da noch Schwierigkeiten damit.

Carcano

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