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IGNORED

H&K-Notsignalgerät+Magazin und Munition


rüdiger400

Empfohlene Beiträge

Moin,

schreib mal die Firma an:

info@pyropol.de

Wie der Zonk schon schrieb, gibt es alle paar Jahre wieder eine Produktion für den von der Leyen Konzern.

Waren vor einem Jahr noch lieferbar. Die Murmeln.

Ist schon toll das irgendwelche Behördengeräte auf dem zivilen Markt verkauft werden und anschließend der "Treibstoff" längere Zeit nicht mehr lieferbar ist.

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Das Gerät hat die PTB 416!

OK, wenn die PTB-Markierung auf dem Gerät steht, kann sie verwendet werden. Andernfalls eben nicht!

Nachtrag:

H+K ist nicht Rechteinhaber des PTB.

PTB 416 § 8 F. Feistel GmbH & Co. KG FHK Kaliber 6 / 19 x 36 mm Notsignalgeber

Bearbeitet von schuster
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Es gibt die FHK19 / HK EFL sowohl mit PTB (dann originär auf dem Zivilmarkt verkauft) als auch ohne (als Abverkauf durch die BW, dann Bedürfnis/WBK/Voreintragspflichtig).

Die PTB-Variante hat den charmanten Vorteil, dass sie mit einem Kleinen Waffenschein geführt werden darf und so auch bei Wanderungen im Gebirge o.ä. dabei sein kann. Ob es dafür nicht besser Notsignalmittel gibt, sei mal dahingestellt.

Das Notsignalgerät ansich ist in manchen/vielen Ländern nicht als Waffe klassifiziert, insofern hat sowohl die PTB- (und auch die "WBK"-) Variante dort einen Vorteil z.B. gegenüber einer Signalpistole im Kaliber 4.

Aber auch hier ist zu überlegen, ob nicht andere, freie Notsignalmittel nicht evtl. besser geeignet und praktikabler sind.

Bearbeitet von German
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Nachtrag:

Direkt nach einer Produktionsphase liegt die Munition dafür irgendwo zwischen 8-10 Euro pro Patrone und ist z.T. direkt über Pyropol erwerbbar.

Irgendwann haben die Leute dann deren Bestände aufgekauft und die Patronen werden immer teurer und tauchen kurz vor der nächsten Produktionsphase zeitnah zum Auflauf der Haltbarkeit der aktuellen BW-Bestände nur noch sporadisch auf eGun & Co. auf.

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Nachtrag:

H+K ist nicht Rechteinhaber des PTB.

PTB 416 § 8 F. Feistel GmbH & Co. KG FHK Kaliber 6 / 19 x 36 mm Notsignalgeber

Das wird wohl daran liegen, dass HK das Ding zusammen mit der Firma Feistel entwickelt und Feistel die Notsignalgeräte wohl auch als OEM hergestellt hat.

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Zum Beispiel Fallschirmraketen namhafter Hersteller, z.B. für den Bereich Berufsschiffahrt, dürften höhere Steighöhen und längere Brennzeiten bei häufig höherer Lichtstärke bieten.

Dafür gibt es zwar auch Mindestalter, die Notwendigkeit eines Fachkundenachweises und ggf. Vorschriften zur Lagerung, im Vergleich zu einer WBK-pflichtigen Signalpistole im Kaliber 4 bin ich aber vorschriftsseitig deutlich besser dran und habe evtl. eine besser Signalisierungswirkung und eine einfachere Bedienung.

Ab da geht's dann von der Signalisierungswirkung her abwärts, angefangen von PTB-Notsignalgeräten wie dem hier Diskutierten, für das ich zumindest schonmal einen KWS benötige und auf eine gewisse Mindestsicherheit bei der Aufbewahrung achten sollte, bis runter zu freien (ggf. "ab 18") reinen Notsignalgerät(che)n oder SRS-Waffen mit Aufsatz (aber auch hier wieder beim Führen KWS und Aufbewahrungsthematik).

Die Frage ist halt, was man denn wirklich benötigt?

Leuchtdauer? Steighöhe? Lichtstärke? Mehrschussfähigkeit? Unterliege ich Gewichts- und Volumenbeschränkungen (z.B. beim Bergsteigen) der mitgeführten Ausrüstung? Wie hoch ist die Einsatzwahrscheinlichkeit (irgendwann muss man sich Gedanken über die Kosten der Signalmittel und Gebrauchsdauerbeschränkungen machen)?

Etc. pp.

Bearbeitet von German
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Ich habe das letzte mal 2007 in Nordholz mit dem HK geübt, sonderlich beeindruckend war es tatsächlich

nicht.

Mit 350m Steighöhe und 40s Dauer halte ich dies für deutlich sinnvoller:

http://www.pyropol.de/index.php/details/product/Fallschirmrakete-cf3-rot-solas.html

German hat das ganz treffend formuliert.

Bearbeitet von 6/373
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Moin,

ich habe mal vor einiger Zeit folgende Seite zu den Seenotsignalmittel allgemein erstellt: http://www.esys.org/esys/seenotrk.html

Wenn man die Leistungen vergleicht, dann würde ich grob die Signalgeber von Nico und H&K ähnlich einstufen und als vergleichbares Mittel nach dem Sprengstoffrecht sind die Seenotsignalmittel der Klasse T1 zu nennen.

Wenn man Leistungsvergleiche im Kaliber 4 vornimmt, dann sollte man die Fallschirmsignalraketen Kal 4 mit den Seenotsignalraketen der Klasse T2 verlgeichen, hier sind die Leistungen nahzu identisch. Der Unterschied liegt in der Anwendung der Seenotsignalmittel und in der deutlich größeren Variantenanzahl der Signal für die Signalpistole.

Bezgl. dem Verweis, das Handraketen im Ausland einfacher zu nutzen sind, die Seenotsignalpistole wird im Ausland teilweise frei verkauft (z.B. Österreich) und man muss bei allen Seenotsignamittel die Regelungen des Gastlandes befolgen.

Auch wenn aktuell der Erwerb der Seenotsignalmittel T2 nach dem Sprengstoffrecht einfacher ist (im Vergleich zur Signalpistole) glaube ich, das oft die Regelungen des Sprengstoffrechtes (Zugriffsbeschrämkungen & Aufbewahrung) zu wenig Beachtung finden.

Bearbeitet von skipper
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Bezgl. dem Verweis, das Handraketen im Ausland einfacher zu nutzen sind, die Seenotsignalpistole wird im Ausland teilweise frei verkauft (z.B. Österreich) und man muss bei allen Seenotsignamittel die Regelungen des Gastlandes befolgen.

hi

so ist es

die kaliber 4 dinges sind bei uns frei verkaeuflich ab 18 jahren

die pistolen ebenso wie die munition dafuer

sie haben keine waffeneigeschaft sondern sind notsignalmittel

der tatbestand des wiederrechtlichen fuehrens ist daher rechtlich garnicht moeglich

allzu heftig damit rumfuchteln sollte man trotzdem ned oeffentlich

"erregung oeffentlichen aergernisses" ist denkbar

sowie bei der benutzung evt "missbrauch eines notsignalmittels"

ebenfalls evt interessant:

obwohl die dinger definitiv KEINE waffe sind sind sie beschusspflichtig

die notsignalpistolen muessen (genauso wie schreckschusswaffen) amtl. beschossen werden bevor sie in umlauf gebracht werden duerfen

Bearbeitet von abo
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Die PTB-Variante hat den charmanten Vorteil, dass sie mit einem Kleinen Waffenschein geführt werden darf und so auch bei Wanderungen im Gebirge o.ä. dabei sein kann.

Ich bin jetzt zu faul zum suchen, wo es exakt steht, aber für die SiGPi im Gebirge braucht es schon lange keinen Waffenschein mehr.

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Ich bin jetzt zu faul zum suchen, wo es exakt steht, aber für die SiGPi im Gebirge braucht es schon lange keinen Waffenschein mehr.

Die Formulierung ist genau beim Bergsteigen und nicht im Gebirge:

§12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;

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Ich habe das letzte mal 2007 in Nordholz mit dem HK geübt, sonderlich beeindruckend war es tatsächlichnicht.Mit 350m Steighöhe und 40s Dauer halte ich dies für deutlich sinnvoller:http://www.pyropol.de/index.php/details/product/Fallschirmrakete-cf3-rot-solas.htmlGerman hat das ganz treffend formuliert.

sehr interessant. kannte ich nicht.

da steht:

"Mindestalter 21 Jahre - Altersnachweis erforderlich!

Fachkundenachweis erforderlich!"

was genau für eine fachkunde?

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sehr interessant. kannte ich nicht.

da steht:

"Mindestalter 21 Jahre - Altersnachweis erforderlich!

Fachkundenachweis erforderlich!"

was genau für eine fachkunde?

Auch ein wenig seltsam, seit nunmehr 40 Jahren (in der DDR weitaus eher!) haben wir das Volljährigkeitsalter von 18 Jahren.

Man traut 18 (17?) jährigen Bundeswehrangehörigen zu mit weitaus gefährlicheren Waffen zu hantieren als mit dieser "Rakete"

hier.

Hier wäre es Zeit mal nachzubessern das 18.Lebensjahr besagt Volljährigkeit, daß jemand frei entscheiden darf, wählen gehen

darf, ein Haus bauen,heiraten usw. ihm sollten auch in anderen Bereichen Eigenverantwortung zugestanden werden.

Übrigens mal nebenbei viele 25-30 Jährige sind oft nicht reifer und begehen manchmal mehr Dummheiten als 16-18 Jährige.

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