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IGNORED

Waffenverkauf/export nach D - Import aus der Schweiz


MarkF

Empfohlene Beiträge

Vielleicht hat der eine oder andere aktuelle Erfahrungen zu dem o.g. Thema.

Ich bin Deutscher, lebe auch in D und habe eine Schußwaffe in der Schweiz gekauft (zivilrechtlich), die nun nach D soll. Und zwar, da die Schweiz zu weit weg ist, per Post. Die deutsche Einfuhrgenehmigung ist erteilt worden.

Jetzt treten unerwartet zwei Probleme auf:

Die Schweizer FedPol behauptet, auch als ausländischer Erwerber würde ich eine schweeizer Erwerbsberechtigung benötigen (Art.21. der 1. WaffVO). Die setzt natürlich ein schweizer Führungszeugnis voraus. Und dies, obwohl ich die Waffe ja überhaupt nicht in der Schweiz erwerbe (im waffenrechtlichen Sinn, also körperlich) sondern erst, wenn ich sie hier in D vom Zoll abhole: Der schweizer Verkäufer soll sie in ein Paket tun und Versenden, "ganz normal".

Wenn das so wäre, dann müßte ja jeder Händler, der aus der Schweiz importiert, für jeden Importvorgang, für jede Waffe eine schweizer Erwerbserlaubnis benötigen.

Natürlich braucht der schweizer Verkäufer die Bewilligung zum Verbringen nach D, für den Export. Das ist ja klar. Aber darum geht es nicht sondern um die vom Erwerber zu beantragenden Erwerbserlaubnis (vor Jahren hatte ich schon mal einen Karabiner aus der Schweiz importiert; da war von so etwas nicht die Rede).

Damit nicht genug: Angeblich transportiere die Schweizer Post keine Waffen. Näheres habe ich dazu noch nicht gefunden. Falls das so sein sollte: Welche Alternativen bieten sich?

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hi

mein beitrag wird dir wenig helfen fuerchte ich

trotzdem dazu ein paar zeilen

ich bin haendler in oesterreich

mein wissenstand ist dass waffenhandel mit der schweiz nur und ausschliesslich ueber schweizer handler moeglich ist

an oder von privat geht nicht

mag sein dass das wieder pro kanton etwas unterschiedlich gehandelt wird

und eventuell war es auch "frueher" anders

aber wir versenden generell nix mehr in die schweiz und kaufen auch nix von dort

ist zu riskant weil vorher nie feststellbar ist ob der versand jetzt moeglich sein wirds oder nicht

wir mussten in einem einzelfall auch schon mal waremit dem flieger schicken lassen weil fuer die durchfahrt in irgendeinem kanton die noetigen papierln nicht zu beschaffen waren bevor die importerlaubnis wieder abgelaufen war

das ist aber schon ein paar jahre her

betreffend transport:

ja, das ist zutreffend

gilt aich fuer oesterreich

"klassische" botendienste wie DPD, DHL, GLS, EMS, post & CO haben heir bei uns in oesterreich allesamt den internationalen versand von waffen und waffenteilen (auch schreckschuss) in ihrem AGB ausgeschlossen, weil sie nicht fuer die sicherheit der ware am transport (diebstahl) garantieren koennen und wollen.

waffentransport AT -> DE ist nur mit spedition oder speziellen transportdienstleistern fuer €€€ moeglich .. (kurioserweise setzen die dann - zumindestens teilweise - die vorher angefuehrten botendienste dafuer ein...)

es wuerde mich nicht ueberraschen wenn das in der schweiz ebenfalls daran scheitert

edit:

Wenn das so wäre, dann müßte ja jeder Händler, der aus der Schweiz importiert, für jeden Importvorgang, für jede Waffe eine schweizer Erwerbserlaubnis benötigen.

ja logisch, es gibt keine dauerimportgenehmigungen aus oder in die schweiz, wir brauchen fuer jede de**erte knarre den vollen papierkram ....

mir waeren jedenfalls keine dauerbewilligungen bekannt, haben usn aber da auch nie drum gekuemmert wegen der paar stueck die das frauher waren

Bearbeitet von abo
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Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du von einem "Privatmann", keinem Händler, Dir eine erlaubnispflichtige Waffe gekauft.

Dann ist die Auskunft der fedpol richtig, das Du damit er Dir die verkaufen kann/darf, als Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung, einen Waffenerwerbsschein brauchst.

Da das Geschäft schon gelaufen ist, wäre eine Möglichkeit das der Verkäufer die Waffe einem Händler in der Schweiz überlässt, der Händler kann sie dann mit seiner Ausfuhrbewilligung (gibts auch verschiedene Stufen/Arten) versenden. Es stimmt allerdings das die Post da nicht mehr mitmacht, es geht dann über eine Spedition die dann auch den Papierkram erledigt - und sich bezahlen lässt.

Du merkst es wird schwierig...

Ich weiss nicht wie weit weg Du von der Grenze bist, aber vielleicht ist eine private Abholung doch das Beste. Da brauchst dann für die Papiere auf Schweizer Seite ca. 120 Franken insgesamt. Falls es sich aber um "Kriegsmaterial" handelt - also irgendeine Schweizer Armeewaffe - brauchst Du eine Ausfuhrerlaubnis von der seco (Wirtschaftsministerium) und die haben auf EDV Antrag umgestellt und dafür bräuchtest dann wieder ein elektronisches ID Verfahren - was zusätzlich kostet.

Vielleicht kann Dir Kessler in Kreuzlingen helfen, die machen regelmäßig Auktionen und kennen sich mit Auslandversand aus. Natürlich geht das auch nicht umsonst. www.kesslerwaffen.ch

Und der Schwabenarms aus Rottweil hat auch einen Schweizer Laden aufgemacht (im Kt. Glarus) kann auch sein das die helfen können.

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Aber darum geht es nicht sondern um die vom Erwerber zu beantragenden Erwerbserlaubnis (vor Jahren hatte ich schon mal einen Karabiner aus der Schweiz importiert; da war von so etwas nicht die Rede).

Der muss noch nach... :lol::rotfl2::rofl: das war bevor die Schweiz dem Schengenabkommen beigetreten ist - seither läuft alles viel einfacher und unbürokratischer!!! :crying:

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Ohne jetzt ins Detail zu gehen, kann ich sagen, dass der Import einer Waffe aus der Schweiz immens kompliziert ist. Und meine Erfahrungen basieren auf einem Geschäft unter Händlern. Bei Privatpersonen dürfte sich die Sache noch viel schwieriger gestalten.

Es muss sich schon um eine ganz besondere Waffe handeln, damit sich der Aufwand und die Kosten lohnen.

Bei halbautomatische Langwaffen können dann noch ganz andere Probleme auftreten.

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Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du von einem "Privatmann", keinem Händler, Dir eine erlaubnispflichtige Waffe gekauft.

Dann ist die Auskunft der fedpol richtig, das Du damit er Dir die verkaufen kann/darf, als Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung, einen Waffenerwerbsschein brauchst.

Langsam. Du vermischst den Abschluß des Kaufvertrags mit dem waffenrechtlichen Erwerb, also dem Vollzug des Kaufvertrags.

Da das Geschäft schon gelaufen ist, wäre eine Möglichkeit das der Verkäufer die Waffe einem Händler in der Schweiz überlässt, der Händler kann sie dann mit seiner Ausfuhrbewilligung (gibts auch verschiedene Stufen/Arten) versenden.

Das ist nicht nötig. Die Erwerbsberechtigung würde es ja geben, ist ja eine reine Formalie. Schweizer Führungszeugnis und Erwerbserlaubnis bei der Kantonspolizei, wo der Verkäufer wohnt, beantragen (übrigens meint die Kantonspolizei auch, daß für den Versand nach D keine Schweizer Erwerbserlaubnis des deutschen Käufers erforderlich ist - es hängt allein an dem SB der FedPol) und zusammen mit dem Antrag auf Ausfuhrgenehmigung (Übersenden des Begleitscheins) zur FeldPol schicken.

Die Ausfuhrbewilligung ist ja auch nicht das Problem. Da die Einfuhrerlaubnis vorliegt hängt es nur an der nach Meinung des SB der FedPol erforderlichen Schweizer Erwerbserlaubnis nach Art.8 WG, 21 WV.

Es stimmt allerdings das die Post da nicht mehr mitmacht, es geht dann über eine Spedition die dann auch den Papierkram erledigt - und sich bezahlen lässt.

Du merkst es wird schwierig...

Gerade deswegen frage ich ja. Welche Alternativen zur Post gibt es? Papierkram ist ja nicht mehr zu erledigen, die Erlaubnisse sind erteilt bzw. werden erteilt (d.h. wenn es nicht anders geht werde ich halt die dämliche Erwerbsberechtigung beantragen, das kostet halt nur wieder).

Ich weiss nicht wie weit weg Du von der Grenze bist, aber vielleicht ist eine private Abholung doch das Beste. Da brauchst dann für die Papiere auf Schweizer Seite ca. 120 Franken insgesamt.

Das sind mehr als tausend km hin und zurück. Mit dieser Schweizer Erwerbsberechtigung, diedie FedPol als erfoderlich ansieht, könnte ich ja selbst in der Schweiz abholen. Die Ausfuhrerlaubnis des Verkäufers sind 50,-, meine Erwerbserlaubnis sind 50,-, das dafür erforderliche Führungszeugnis sind 20,-.

Falls es sich aber um "Kriegsmaterial" handelt - also irgendeine Schweizer Armeewaffe - brauchst Du eine Ausfuhrerlaubnis von der seco (Wirtschaftsministerium) und die haben auf EDV Antrag umgestellt und dafür bräuchtest dann wieder ein elektronisches ID Verfahren - was zusätzlich kostet.

Das habe ich schon geckeckt. SECO meint, sie seien nur bei einem gewerblichen Verkäufer zuständig (ist auch keine Schweizer Armeewaffe).

Vielleicht kann Dir Kessler in Kreuzlingen helfen, die machen regelmäßig Auktionen und kennen sich mit Auslandversand aus. Natürlich geht das auch nicht umsonst. www.kesslerwaffen.ch

Und der Schwabenarms aus Rottweil hat auch einen Schweizer Laden aufgemacht (im Kt. Glarus) kann auch sein das die helfen können.

Naja, mir geht´s zunächst darum, ob ich wirklich diese blöde Schweizer Erwerbserlaubnis brauche, wenn die Waffe nur nach D versendet wird. Und wie das Versenden tatsächlich geht, wenn/weil es die Post nicht mehr macht. Als ob in der Schweiz keine Waffen versendet werden würden ...

Solle wirklich kein Versand möglich sein, was ich mir nicht vorstellen kann, dann wäre der Weg über einen Händler, der in beiden Ländern eine NL hat, vielleicht günstiger als selbst über 1000km nur zu diesemn zweck runterzureißen.

Bearbeitet von MarkF
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Eine Einfuhrgenehmigung sagt nichts über die Zulassung der Waffe in Deutschland aus.

Auf dem Wege sind schon einige Waffen, die unter das KWKG fallen, nach Deutschland gekommen. Die Behörde, die die Genehmigung ausstellt, prüft so etwas nur im Verdachtsfall.

Verantwortlich ist letztendlich der Empfänger der Waffe.

Ein Beispiel wäre zB die Einfuhr eines AR15 Klones aus der Schweiz. Hier kann man sicher sein, dass die Waffe einen sear-cut hat und das wahrscheinlich auch ein FA Träger verbaut ist.

Bearbeitet von kingshot
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Ein Beispiel wäre zB die Einfuhr eines AR15 Klones aus der Schweiz. Hier kann man sicher sein, dass die Waffe einen sear-cut hat und das wahrscheinlich auch ein FA Träger verbaut ist.

Mhm. Verstehe. Naja, das Risiko kann ich eingehen.

Außerdem stimmt das mit der Verantwortung so nicht ganz. Es kommt darauf an. Aber das brauchen wir hier nicht zu diskutieren.

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.....Als ob in der Schweiz keine Waffen versendet werden würden ...

hi

es geht nicht im den inlandsversand

der geht ueberall

INNerhalb der schweiz kein problem

INNerhalb von deutschland kein problem

INNerhalb von oesterreich kein problem

aber grenzueberschreitend machen es die botendienste inkl. post nicht

weil sie fuer diese verbringung verantwortlich waeren und pruefen muessten ob alle genehmigungen dafuer vorliegen

das wollen und koennen sie sich nicht antun

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mach Dir keine Mühe,

ER will es nicht verstehen, das gleich wie hier hat man ihm gestern im anderen Thread den er gestartet hat gesagt....

Junge, du nervst! Verstehe erst mal, worum es geht - dann darfst Du anderen Verständnisprobs vorhalten. Kannst Du eigentlich auch was Sinnvolles beitragen oder nur stänkern?

Bearbeitet von MarkF
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es geht nicht im den inlandsversand der geht ueberall

Wie kommst Du darauf? So absolut ist das nicht richtig.

INNerhalb von oesterreich kein problem

Da hört man aus AT aber das Gegenteil: Keine Waffenbeförderung durch die Post.

aber grenzueberschreitend machen es die botendienste inkl. post nicht

weil sie fuer diese verbringung verantwortlich waeren und pruefen muessten ob alle genehmigungen dafuer vorliegen das wollen und koennen sie sich nicht antun

Das gilt aber nicht im Verkehr CH-D - denn da muß Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden, da übernimmt der Zoll und Schußwaffen werden gerade nicht an den Empfänger ausgeliefert sondern an die zuständige Zollstelle. Das Argument zieht insofern also nicht. Allerdings können Händler einen speziellen Vertrag mit der Post schließen, so daß sie dann transportiert. Was aber an der mißlichen Situation für Privatleute nichts ändert.

Bearbeitet von MarkF
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Wie kommst Du darauf? So absolut ist das nicht richtig.

Da hört man aus AT aber das Gegenteil: Keine Waffenbeförderung durch die Post.

hi

von wem auch immer du das "aus AT" hoerst .... er ist entweder ignorant oder er ist uninformiert

wenn du ihn das naechste mal siehst dann sag ihm er soll in den AGBs der post nachlesen

in den AGBs fuer den internationalen versand findet er dort (so wie auch in den AGBs von DHL, EMS, GLS, DPD, UPS usw usw) die entsprechende einschraenkung welche den transport von schusswaffen (auch schreckschuss und schusswaffendekos) verbietet

diese einschraenkung fehlt in den AGBs des nationalen versandes

selbiges versenden verbieten aber auch die AGBs der privaten botendienste auch fuer den inlandsversand, nicht eben jedoch die post

das ist fuer private immer schon so gewesen

da hat sich auch nix geaendert ...

etwas anders ist das fuer waffenhaendler

die koennen mit sondervertrag auch mit den diversen botendienst im inland versenden, allerdings zu hoeheren preisen als dasd normale businessparcel ..

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von wem auch immer du das "aus AT" hoerst .... er ist entweder ignorant oder er ist uninformiert

wenn du ihn das naechste mal siehst dann sag ihm er soll in den AGBs der post nachlesen

...diese einschraenkung fehlt in den AGBs des nationalen versandes

selbiges versenden verbieten aber auch die AGBs der privaten botendienste auch fuer den inlandsversand, nicht eben jedoch die post

Verbreitet wurde/wird dies in den Foren. Mangels Relevanz für mich habe ich das noch nie überprüft.

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Verbreitet wurde/wird dies in den Foren. Mangels Relevanz für mich habe ich das noch nie überprüft.

hallo

ich kenne nur ein forum einer oesterreichischen buergerrechtsbewegung in der solcher unfug immer wieder mal unkorrigiert abgesondert wird

in ernsthaften foren gibt es bei solchen themen meist eine art von selbstregulativ, da gibts foren-user die einfach mal nachsehen und mal wo anrufen und sich mal wo erkundigen, und dann weiss man was sache ist

ich gebe dir aber recht dass unrichtige angaben in foren generell irrefuehrend sind

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