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IGNORED

Erlaubte halbautomatische Büchsen in Österreich


Iggy

Empfohlene Beiträge

Hallo liebe österreichische Schützen,

ein Freund und ich, wir waren dieses Jahr auf einem IPSC-Flintenmatch in Italien.

Jetzt wollen wir 2015 in Italien auch an Büchsenmatches teilnehmen.

Um von D -> It zu kommen, müssen wir ja im Normalfall durch Österreich ...

... und in Österreich sind ja einige halbautomatische Büchsen, zumindest so, wie sie in D vertrieben werden, verboten.

Am einfachsten:

Welche Modelle sind denn so in Österreich erlaubt?

Konkret, wir haben beide 'ne echte Menge an Büchsen, nur davon ist, soweit wir wissen, in Österreich keine, nicht mal zur Durchfuhr, erlaubt.

Jetzt würden wir uns, spinnert wie wir sind, extra zu diesem Zweck nochmal jeder eine halbautomatische Büchse, oder zumindest ein Wechselsystem, kaufen, die/das in Österreich erlaubt ist.

Da wollen wir dann aber logischerweise auf Nummer sicher gehen, daß das Teil dann in Österreich tatsächlich erlaubt ist.

Primär für uns infrage kämen AR-15-Systeme, da schon bekannt und vorhanden, notfalls komplett oder eben als Wechselsystem.

Wir wissen, daß wohl in Österreich bei Halbautomaten der Verschluß abgeändert sein muß, meist durch Abfräsen einer Warze und Einbringen eines Stahlstiftes in Barrel Extension bzw. Verschlusshülse.

Gibt es noch andere Kriterien, die zu beachten sind?

Gibt es Listen erlaubter Modelle / Hersteller?

Muß man zusätzlich auf soetwas wie Lauflänge o.ä. achten?

Falls nun jemandem dieser Beitrag etwas seltsam bzw. bekannt vorkommt – ja, ganz ähnliche Fragen habe ich bereits im März bezüglich Flinten gestellt. ;-)

Grüße

Iggy

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AUG-Z, BT96 (ok für Italien wieder komplizierter) sind afaik auch Öschi - koscher. Und die Öschi - Version vom Hiendlmayer - SiG.

Iggy, findet man die italienischen Termine irgendwo zum nachlesen? L3 (hat einen Grund warum ich frage)? Oder könntest Du die als PM mir zukommen lassen (oder Deine Mailadresse als PM?) Danke!

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AUG-Z, BT96 (ok für Italien wieder komplizierter) sind afaik auch Öschi - koscher. Und die Öschi - Version vom Hiendlmayer - SiG.

Iggy, findet man die italienischen Termine irgendwo zum nachlesen? L3 (hat einen Grund warum ich frage)? Oder könntest Du die als PM mir zukommen lassen (oder Deine Mailadresse als PM?) Danke!

L3: ipsc.org

L1-3: fitds.it (oft chaotisch!)

Mehr weiß ich normalerweise auch net.

Grunds. kann man quasi ein gewisses Schema erkennen, nämlich daß die Italiener nicht so die ganz großen Vorausplaner sind.

Will heißen: Es kann sein, daß Matches - für deutsche Verhältnisse - extrem spät im www zu finden sind.

Grüße

Iggy

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So, wie erste Recherchen ergeben haben, scheint es wohl eher nicht möglich zu sein, einfach Österreich-konforme Wechselsysteme auf ein "normales" Griffstück zu setzen, da die Österreich-konformen Waffen ein speziell markiertes Griffstück / Lower haben (müssen?), auf dem "Durch BMI zum Verkauf in Österreich freigegeben" steht. Oder?

Gibt es eigentlich in Österreich einen Gebrauchtwaffenmarkt, ähnlich egun.de oder dergleichen?

Österreich-Varianten sind ja nochmal ein Stück teurer als solche für Deutschland und die Lust, für eine neue Komplettwaffe ab knapp 2.000 EUR aufwärts hinzulegen, wenn man EIGENTLICH an die 10 IPSC-taugliche Waffen im Schrank stehen hat, hält sich schon in engen Grenzen. :-(

Grüße

Iggy

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Flugzeug?

Nö, für uns keine Alternative, da die Schießtermine regelmäßig mit Chillen am Gardasee und Freß-Orgien in der Region verbunden werden, wozu zwangsweise ein KFZ vonnöten ist.

Schweiz wäre nur im äußersten Notfall eine Alternative, das würde für uns einen fast inakzeptablen Umweg mit sich bringen.

(Hin und zurück etwa 500 km und 5 Stunden Fahrt mehr. :gaga: )

Grüße

Iggy

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So, wie erste Recherchen ergeben haben, scheint es wohl eher nicht möglich zu sein, einfach Österreich-konforme Wechselsysteme auf ein "normales" Griffstück zu setzen, da die Österreich-konformen Waffen ein speziell markiertes Griffstück / Lower haben (müssen?), auf dem "Durch BMI zum Verkauf in Österreich freigegeben" steht. Oder?

hi

das ist so nicht richtig

der BMI-schriftzug ist nicht teil der zulassung

es ist im prinzip schon moeglich einen AR-15 klon nachtragelich auf AT-version umzuruesten

eigentlich ist es auch nicht teuer

das problem ist dass du es nirgendst schwarz auf weiss bekommst ob es ausreicht oder nicht

weil die bescheide mit denen die waffen zugelassen wurden - im gegensatz zu DE - NICHT oeffentlich sind

es sind "privatverfahren" zwischen den antragstellern (meist dem importeur der waffe) und der behoerde

falls du es glauben willst, die allgemein bekannten (aber nicht belegbaren) abaenderungen sind:

- eine warze am verschlosskopf abfraesen (einfacher: bei HERA einen verschlusskopf oesterreich version kaufen und montieren)

- einen bolzen an die korrespondierende stelle der barrel extension einbauen ( einfacher: bei HERA eine barrel extention oesterreich version kaufen und montieren)

- sear cut (falls offen) mittels adapterplatte und 2K-kleber dauerhaft und ordentlich erkennbar verkleben (adapterplatten kannst von mir bekommen bei bedarf, kosten weniger als die portogebuehr dafuer)

- bajonettwarze verstuemmeln (sie muss nicht komplett entfernt werden, aber ein bajonett darf daran nicht mehr verriegeln

- muendungsfeuerdaepfer entfernen (sind auf selbstladern in AT verboten). aber: alles was eine kalibergrosse prallplatte enthaelt ist ein kompensator, der ist erlaubt, nur "echte" MFD sind verboten

in summe sind es sieben punkte die ueberprueft gehoeren, aber nur die obigen fuenf sind tatsaechlich erforderlich, der rest ist fuer die in europa erhaeltlichen modelle gegenstandslos

wichtig ist fuer den fall der faelle (anhaltung und abnahme der waffe) dass die obigen aenderungen erfolgt sind, denn dann ist die waffe nicht mehr kompatibel zu waffen die der kriegsmaterialverordnung unterliegen, und sie spielt auch nicht rock-n-roll wenn man einen fullauto lower drunter schiebt

wellen machen wird so eine abnahme trotzdem, aber wenn nach der pruefung durch den bundesachverstaendigen rauskommt dass die abaenderungen verbaut sind sollte sich das mehr oder weniger in wohlgefallen aufloesen (anders gesagt: du hast um WELTEN weniger aerger am hals als wenn du mit nicht abgeaenderten ARs durch oestereich faehrst ..)

die abaenderung von SIG 550 hiendlmayer kaempf zivil match ist wesentlich komplizierter

AUG-Z ist wahrscheinlich tatsaechlich zwischen DE und AT ident, muesste man sich aber mal ansehen, bin aber fast sicher

AK-47 klone sind in AT nicht modifizierbar, es gibt keine zugelassenen, daher ist eine mitnahme oder durchfuhr von arsenal und wie auch immer die anderen AK-47 kastrate heissen nicht zulaessig

PS:

lauflaengen sind frei

anscheinsparagraphen oder so gibt es auch keinen ...

Bearbeitet von abo
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Hallo zusammen,

wo kann man denn die Regelungen zum Abändern des Verschlusskopfes, Verbot des Mündungsfeuerdämpfers etc. nachlesen? Ist das direkt im WaffG, Verwaltungsverordnung oder in einer Veröffentlichung des BMI?

Kann mich jemand in die richtige Richtung stupsen, ich habe leider nicht die Zeit, mir jeden einzelnen Parapraphen des österreichischen WaffG anzueignen.

Danke schon mal im Voraus, beste Grüße

empty8sh

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hi

wie schon angemerkt

du findest das nirgendst

es gibt dazu kein gesetz, keine verordnung und keinen erlass

es handelt sich um bescheide zwischen einem antragsteller und einem amt

diese sind nicht oeffentlich

in der praxis wurde es bis oktober 2012 so gehandhabt das aufgrund des kriegsmaterialgesetzes kein waffenteil einer zivil zulaessigen waffe mit den teilen einer kriegswaffe austauschbar sein darf ( auch nicht umgekehrt)

daher ist die verrueckte warzen anschleiferei und bolzensetzer noetig

und zusaetzlich hat man "typische militaerische merkmale" festgelegt die ebenfalls nicht vorhanden sein duerfen ( bajonettwarze, muendungsfeuerdaempfer...... frueher zaehlte auch noch das zweibein dazu, das wird aber schon seit jahren nicht mehr angewendet)

Bearbeitet von abo
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Hey Iggy,

auch auf die Gefahr hin, dass ich gleich gesteinigt werde:

Frag doch einfach mal nach bei der zuständigen Landespolizeidirektion. Ich war vor nicht allzu langer Zeit in einer ähnlichen Situation und habe von den Tirolern eine sehr schnelle und professionelle Antwort bzgl. des Transfers eines Nicht-Austria-AR15 bekommen. Ob die gebotene Lösung gemäß sämtlicher Vorschriften (seien sie öffentlich oder nicht) dann im Endeffekt 100% legal war, dafür lege ich meine Hand nicht ins Feuer bei diesen Gummiparagraphen. Ich bin jedoch der Meinung, dass es wichtig ist zu wissen, wie die betroffene Polizeibehörde das Gesetz auslegt. Meist sind die mit den Regelungen im Detail auch überfordert.

Achten muss man v.a. auf den §17 Verbotene Waffen (keine VSR-Flinte, keine kurzen Flinten, keine Laser/Licht, keine Schalldämpfer/MFD) und natürlich alle passenden Dokumente parat haben. Das Statement der Landespolizeidirektion praktischerweise auch in ausgedruckter Form.

Ich betone nochmals, jeder macht das auf sein eigenes Risiko, aber meine persönliche Meinung ist: Wenn man alles Menschenmögliche gemacht hat und sogar bei der zuständigen Stelle nachgefragt hat, kann einem das im Zweifelsfall nicht komplett negativ angerechnet werden. Unter normalen Umständen wird man auch beim Transit seltenst kontrolliert und wenn doch, dann brauchst du schon einen Juristen in Polizeiuniform, der sich exakt auskennt.

Wenn ein Polizist oder Jurist dir Schwierigkeiten machen will, wirst du selbst im Falle der 105%-Legalität erst nach Jahren recht bekommen und erstmal alt aussehen. Das habe ich als LWB leider akzeptieren müssen.

Nur meine bescheidene Meinung, dann werft mal los *Jehova*

Beste Grüße

empty8sh

PS: Iggy, falls du genauere Infos wünscht, einfach PN :)

Bearbeitet von Empty8sh
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  • 1 Monat später...

hi

kann tricky werden mit der position der gasentnahme, das stimmt

aber es ist zu machen

du brauchst das ja auch ned dauernd hin und herbauen

der bloede bolzen kann ja drinnen bleiben ...

es ist jedenfalls guenstiger als das AR neu in austria version zu kaufen ...

wenn es garnicht klappt:

bei lothar walther einen neuen lauf bestellen, die austria extention (hera) und das adaptierte werkzeug an lothar walter mitliefern und du kriegst einen fix-fertigen austria-lauf zurueck

der spass kostet dann um die 500,- maximal und das klappt sicher

das werkzeug brauchen sie halt mit zum montieren ( obwohl sie sich langsam selber eins kaufen koennten, die hin- und herschickerei von dem ding ist echt larstig bei jeder laufbestellung ...)

Bearbeitet von abo
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  • 3 Wochen später...

Die Verbringung von Kriegsmaterial ist im Kriegsmaterialgesetz geregelt, auch die Ausnahmen laut KMG.

Hier wäre KMG §5 Absatz 2a interessant. Hier wäre interessant, ob der EU-Feuerwaffenpaß ausreichen würde.

Ich möchte euch nur ungern belehren, aber es ist nun mal leider so das Ausnahmen von Gesetzen, die nicht im Gesetz behandelt werden, nur mittels eines Bescheides erreicht werden können. Bescheide können aber nur auf eine juristische Person lauten.

Da kommt dann der Datenschutz, der Veröffentlichungen von Personendaten verbietet.

Also dürfen Bescheide die eine juristische Person betreffen nicht öffentlich gemacht werden.

Ich weiss, dass das eine recht "patscherte" Art ist, aber leider läuft das so in Österreich.

Falls jemanden von euch das ganze Waffengesetz interessiert.

Gäbe es folgende "staatliche" Website

www.ris.bka.gv.at

Suchen müsst ihr mit:

Kriegsmaterialgesetz

Waffengesetz 1996

1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung

Kriegsmaterialverordnung

Interessant kann auch folgende sein

www.jusline.at

Im Grossen und Ganzen leiden auch wir Österreicher unter diesen Bestimmungen.

Vor allem, da es gerade eine Umstellung der Zuständigkeiten gab und dadurch teilweise neue Rechtsmeinungen entstanden sind.

Ich hoffe euch ein wenig geholfen zu haben.

Am Besten wäre es aber die zuständige Person im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport zu befragen, da seit geraumer Zeit das BMLVuS dafür zuständig ist.

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...

Ich hoffe euch ein wenig geholfen zu haben.

Am Besten wäre es aber die zuständige Person im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport zu befragen, da seit geraumer Zeit das BMLVuS dafür zuständig ist.

Danke, schonmal!

Ist jetzt nicht mehr die Landespolizeidirektion "Tirol" in Innsbruck zuständig, so wie sie es früher war?!?

Wegen einer etwaigen Durchfuhr von Vorderschaftrepetierflinten (auch nach Italien für ein Match) hat ein Freund vor ein paar Jahren schon mal mit der Landespolizeidirektion in Innsbruck telefoniert - die haben einen netten und kompetenten Eindruck gemacht.

Grüße

Iggy

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