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Schützen im Ehrenamt: mit 2,84 EUR/Jahr abgesichert in der Berufsgenossenschaft!


Schwarzwälder

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Womöglich vielen entgangen ist ein neues Gesetz, dass es ermöglicht, dass jeder "Ehrenamtler" sich selber(!) für derzeit 2,84 EUR Jahresbeitrag in der VBG gesetzlich unfallversichern lassen kann: http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Faltblatt/Mitgliedschaft_Beitrag/Infoflyer_Ehrenamt_Sportvereine.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Die gesetzliche Grundlage findet ihr hier: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvii/6.html

Statt dass jeder Schütze sich einzeln selber versichert, gibt es auch die Möglichkeit, dass der ganze Schützenverein die freiwillige Versicherung abschließt; er braucht dann nicht mal seine Mitglieder namentlich einzeln benennen, alle sind dann abgesichert. http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Mitgliedschaft_Beitrag/Versichert_bei_der_VBG_Informationen_fuer_Sportvereine.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Die Privatversicherungen der (Sportschützen)Verbände können niemals einen vollen berufsgenossenschaftlichen Schutz leisten und sind z.T. auch mit Versicherungssummen im unteren 5-stelligen Bereich völlig unzureichend (Kosten der Invalidität mit komplizierten Mehrfach-OPs, langer Anschlussheilbehandlung, Reha-Maßnahmen und (Teil-)Berentungen klettern ganz schnell in den hohen 6-, ja 7-stelligen Bereich!).

Nur mal ein paar mögliche Vorteile einer BG-lichen Absicherung:

  1. Wegeunfälle sind mit abgesichert: die Fahrt zum Schießplatz als Schießleiter, zum Wettkampf als (Mit-)Helfer, zum Vereinsheim zur Vereinssitzung etc.
  2. Berufskrankheiten+Allergien sind mitversichert: Wer z.B. alljährlich am Geschoßfang rumfummelt oder als häufiger Schießleiter einer Indoor-Schießanlage fungiert und allmählich eine Bleivergiftung entwickelt, der geht bei privaten Unfallversicherungen leer aus (versicherbare Ereignisse müssen plötzlich, von außen, unfreiwillig gesundheitsschädlich eintreten)
  3. bessere Behandlung da keine Budgetzwänge wie bei Kassenpatienten: wer als normaler Kassenpatient z.B. mal eben zähneknirschend 6 Krankengymnastik-Behandlungen zugestanden bekommt, kriegt als "BG-Patient" gerne mal 3-4fach mehr KG und Lymphdrainage und sonstige Behandlungen noch on top!
  4. Verletztengeld, Unfallgeld, Reha-Maßnahmen, Umschulungen, ggf. Umgestaltung zu einem "barrierefreien" Arbeitsplatz, Umbauten in der eigenen Wohnung, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten - und das alles ohne Versicherungshöchstgrenzen!
  5. im Schadensfall weniger Bürokratie für den Verein: Ist der BG-Unfall erstmal festgestellt, regelt das Mitglied die Sache mit der BG; kein Verein steht als Versicherungsnehmer dazwischen;
  6. im Schadensfall minimiertes Risiko der Beitragserhöhung: auch "verdünnisiert" sich ein ggf. teurer Einzelschadensfall durch die Millionen an BG-Mitgliedern eher als im Falle einer kleinen Privatunfallversicherung, bei der ein teurer Schaden viel eher und schneller zu höheren Vereinsbeiträgen oder Streichen der Rückvergütung führen kann, was schnell zum Knatsch unter Vereinskameraden führen kann.

Fazit: Für schlanke 2,84 EUR Jahresbeitrag erhält man in D einen ziemlich einmaligen Versicherungsschutz, dem alten Bismarck sei Dank. Nicht nur deswegen raten Profis z.B. im Juraforum: Was immer man BG-lich absichern kann, sollte man BG-lich absichern. Näheres auch hier: http://www.vereinslupe.de/haftung-der-vereine-7155 oder hier: http://www.vereinsinformationen.de/downloads/Berufsgenossenschaft_fuer_Eh.pdf

Ein paar Einschränkungen will ich nicht verschweigen:

  • In der BG versicherbar sind idR nur gewählte oder vom Vorstand beauftragte Vereinsmitglieder (Ausnahmen u.U.: beim Bau des Vereinsheims: alle, beim Einsatz für die Gemeinde: alle etc.)
  • Die freiwillige Mitgliedschaft ist nur gemeinnützigen Vereinen möglich.
  • Wird für die Vereinstätigkeit eine Aufwandsentschädigung bezogen, dann ist u.U. eine Beitragspflicht gegeben (dann kann der Beitrag dtl. höher als die 2,84 EUR/Jahr sein).
  • Ein Ersatz für andere Versicherungen (Haftpflicht, private Versicherungen etc.) ist die BG-Mitgliedschaft natürlich nicht.

Trotzdem würde mich interessieren: Wer von Euch hat sich - privat oder als Verein - als Schütze bei einer BG versichern lassen? Erfahrungen?

Grüße

Schwarzwälder

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Wir haben in unsererm Verein für die Vorstandsmitglieder bzw. "Funktionäre" genau solch eine Versicherung (auf Vereinskosten) abgeschlossen!

Da gerade Vorstände doch viel am "rumrödeln" sind (was das normale Mitglied so gar nicht immer mitbekommt) war es unseres Erachtens sinnvoll, hier nicht auch noch die engagierten Leute im Falle des (Un)Falles zu benachteiligen.

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Hallo Higgi,

die VBG schreibt aber, dass auch alle "beauftragten" Ehrenämtler versicherbar sind, explizit auch diejenigen, deren Ämter/Tätigkeit noch nicht mal in der Satzung drinsteht. Also z.B. Schiessleiter oder Jugendschiessleiter wären doch sicher auch eingeschlossen? Deren Einsatz ist sicher riskanter als der eines Kassenwarts.

Wobei mir bei alledem nicht klar ist, ab wann eine Versicherungspflicht in der BG greift. Die soll ja schon bei Aufwandsentschädigungen einsetzen? Mal angenommen, die Helfer bekommen keine Aufwandsentschädigung in bar, aber einen Beitragsnachlass oder kostenlose Schiesszeiten - gilt dieser "Naturalrabatt" dann auch als Aufwandsentschädigung, die eine VersicherungsPFLICHT auslöst? WIe handhabt ihr sowas?

Grüße

Schwarzwälder

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Ich bin bei einem anderen Verein (kein Schießsport, sondern Museumseisenbahn) bei meinen Vereinsaktivitäten rund um die Museumseisenbahn über die BG abgesichert.

Ich hatte vor mehreren Jahren einen kleinen Arbeitsunfall. Das war eine Heidenrennerrei, da die besagte VBG sich nichtmal zuständig fühlte...nach ca. 2 Monaten hat die VBG erst herausgefunden, dass der Verein wirklich über die besagte BG versicht ist bzw. zu dem Unfallzeitpunkt auch war....in der Zwischenzeit wurde erstmal die Behandlung ausgesetzt etc... Mit dem Kassieren von Beiträgen sind die schnell, aber wenns ums zahlen geht.... kennt man ja von den Versicherungen....

P.S. die BG Behandlung war gut..

Bearbeitet von sniper-k98
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Aufwandsentschädigung:

Ist genau das. Sie soll entstandene Kosten erstatten. Sobald aber Arbeitszeit abgegolten werden soll (auch nur zum Teil) geht die Steuer- und BG-Freiheit flöten.

Ohne Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten sind 2400 Euro im Jahr begünstigt bei Übungsleitern.

Kassenwart / Vorstand = 500 im Jahr

Übungsleitertätigkeit hat auch immer einen ausbilderischen Anteil.

Reine Aufsichten fallen also eher nicht darunter (hier gilt aber wieder 500 im Jahr), Jugendwart oder Langwaffentrainer schon.

Die ganzen Pauschalen gelten nur bei gemeinnützigen Vereinen.

Nicht gemeinnützige Vereine - oder bei höheren Beträgen - weisen die entstandenen Kosten nach und dürfen die dann auch erstatten.

Bei Mitgliedern des Vorstands gibt es ein paar Stolpersteine, da lieber anständig steuerlich beraten lassen.

Bearbeitet von Gruger
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Hallo Higgi,

die VBG schreibt aber, dass auch alle "beauftragten" Ehrenämtler versicherbar sind, explizit auch diejenigen, deren Ämter/Tätigkeit noch nicht mal in der Satzung drinsteht. Also z.B. Schiessleiter oder Jugendschiessleiter wären doch sicher auch eingeschlossen? ..

Habe ich vielleicht etwas ungeschickt formuliert ;)

Bei uns sind alle Funktionäre = Vorstand. Damit sind alle abgesichert. Da wir das aber vereinfachen wollen (Auslagerung aus dem eigentlichen Vorstand) bin ich für diesen Hinweis dankbar - muss man dann auch drauf achten!

Die "normalen" Mitglieder sind selbstverständlich auch versichert :-)

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Was auch interessant ist an einer Berufsgenossenschaft-Mitgliedschaft sind die dann von der zuständigen BG angebotenen Fortbildungsveranstaltungen und Unfallverhütungsmaßnahmen. Wie das über Schützenvereine laufen kann, das sieht man hier: http://schuetzen.erzbistum-koeln.de/export/sites/schuetzen/Service/service_infos/seminar_vbg_schiessen.pdf

Grüße

Schwarzwälder

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Jeder Schützenverein ist automatisch Mitglied bei der Berufsgenossenschaft (kostenlos)

Alle Diensttuenden (unbezahlten) sind versichert!

Alle gewählten (Vorstand etc. sind nicht automatisch versichert!

Für die genannten kleinen Preise können diese aber versichert werden.

Bei den sogenannten Pflege/Reinigungs und sonstigen Tätigkeiten (Arbeitsstunden) sind alle Tätigen versichert.

Tip die BGV zahlen die Ausbildungen zum betrieblichen Ersthelfer der Vereine, die ja bei JEDER Vereinveranstaltung (auch wenn nicht geschossen wird) in der Nähe sein müssen.

Weiterhin kann man an Lehrgängen der BGV kostenlos teilnehmen in der es um Schießsicherheit usw. geht. Die Lehrgänge gehen jeweils 2 Tage Teil 1 und im nächsten Jahr weitere 2 Tage Teil 2. Fahrkosten, Unterbringung, Verpflegung werden von der BGV übernommen. Das Bierchen in der BAR zahlt man selbst, ist aber günstig!

Ich habe diese Lehrgänge zusammen mit allen Landesverantwortlichen Schießsport absolviert (VDRBW) und habe sehr viel gelernt! Es gibt reichlich Unterlagen für "zu Hause"

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Jeder Schützenverein ist automatisch Mitglied bei der Berufsgenossenschaft (kostenlos)

Alle Diensttuenden (unbezahlten) sind versichert!

Alle gewählten (Vorstand etc. sind nicht automatisch versichert!

Für die genannten kleinen Preise können diese aber versichert werden.

Bei den sogenannten Pflege/Reinigungs und sonstigen Tätigkeiten (Arbeitsstunden) sind alle Tätigen versichert.

Bist Du Dir da sicher? Meiner Meinung nach sind nur "ehrenamtliche" Tätigkeiten von "nicht gewählten" Personen kostenlos versichert. Arbeitsleistungen die, aufgrund von Satzung oder anderen Vereinbarungen von Mitgliedern geleistet werden "müssen", sind nicht versichert. Habe aber auch keine Quelle dafür, sondern das Thema nur irgendwann mal "gelernt". ;-)

Daher wäre eine Quelle wirklich interessant. Unter http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/haftung-versicherung/die-verwaltungs-berufsgenossenschaft-welche-beitraege-sind-zu-zahlen-und-welchen-schutz-bietet-sie sind zumindest mal die Eckdaten, wobei ich auf die schnelle jetzt auch nicht gelesen habe, welche Leistungen wirklich "kostenlos" erbracht werden.

http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/haftung-versicherung/achtung-termin-beachten-der-beitrag-2013-zur-vbg-wird-im-mai-faellig ist auch ganz interessant.

Bearbeitet von HBM
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@HBM:

Vielen Dank, das sind sehr gute Links.

Denen kann man wiederum entnehmen, dass eine kostenlose automatische BG-Versicherung wohl nur dann bzw. bei solchen Aktionen vorliegt, wenn ein Schützenverein sich unentgeltlich für die Gemeinde/Kommune/Öffentlichkeit einsetzt.

Interessant war allerdings auch, dass z.B. Pflichtstunden als Mitglied weder automatisch noch freiwillig in der BG versicherbar sind.

Kann man auch als "privat"/selbständig versichertes VBG-Mitglied für 2,73 EUR/Jahr an den Mitgliederseminaren teilnehmen? Wäre ja toll.

Grüße

Schwarzwälder

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Danke für den Link. Leider finde ich, zumindest auf die "Schnelle", keine Infos dazu, wer wirklich versichert ist bzw. ob eine Tätigkeit, wie z.B. die Aufsichtsführung, ein "Ehrenamt" darstellt. Unter 7.8 finde ich zumindest den "Beitrag der freiwilligen Versicherung im Ehrenamt" von 2,73 Euro für 2014. In wie weit "freiwillige" (also nicht über die Satzung oder Beitragsordnung vorgeschriebene) Tätigkeiten kostenlos versichert sind oder zumindest gegen Entgelt (wie hoch, wahrscheinlich dann wie Ehrenamt) versicherbar sind, finde ich im Dokument leider nicht.

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Hab jetzt noch mal etwas gesucht und unter http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a329-unfallversichert-im-engagement.pdf?__blob=publicationFile findet sich folgende "Formulierung" bzgl. Tätigkeiten im Verein außerhalb "gewählter Ehrenämter" (bei diesen ist ja alles klar definiert):

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Diese Möglichkeit der freiwilligen Versicherung ist auch auf „beauftragte“ Ehrenamtsträger ausgedehnt worden. Es handelt sich dabei um Personen, die im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands in der Organisation herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, die nicht in der Satzung verankert sein müssen. Dies sind etwa leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen eines definierten Projekts ausgeübt werden. Beauftragte Ehrenamts­ träger in diesem Sinne können z. B. sein: Mitglieder des Sport­ vereins mit einer Funktion als Schieds­, Kampf­ oder Linienrichter, Mitglieder, die sich als Projektbeauftragter oder als Leiter eines Festausschusses engagieren.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Damit sollte auch z.B. Aufsichtstätigkeit, etc. durch freiwillige Versicherung abzusichern sein. Problematisch sind aber wohl Tätigkeiten, die in der Satzung oder einer Beitragsordnung "vorgeschrieben" sind, z.B. Arbeitsdienst oder, wenn in der Beitragsordnung definiert auch die Pflicht als Aufsicht tätig zu werden.

Naja, auch wenn ich mir immer noch nicht ganz sicher bin, welche Tätigkeiten in welchem Umfang bzw. besser / umfangreicher als in Verbandsversicherungen abgedeckt sind, machen ein paar Euro im Jahr sicherlich Sinn. Da werde ich im Verein mal anregen, dass alle Vereinsmitglieder, die als Aufsichten geführt werden, auch versichert werden.

Bearbeitet von HBM
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  • 2 Monate später...

Kleine Nachfrage: Die BG-Absicherung läuft ja jeweils über die Vereine selbst. Wie ist das bei überregionalen Veranstaltungen der Verbände? Sind Schiessaufsichten/Wettkampfleiter, die vom Verein für Bezirks-, Landes- oder Deutsche Meisterschaften abgestellt werden bei ihren jeweiligen Tätigkeiten einschl. Fahrten dorthin dann auch mit abgesichert? Oder Vereinspräsidiumsmitglieder, die an überregionalen Delegiertentagungen u. dgl. teilnehmen auch (auf der Fahrt) BGlich abgesichert?

Von der VBG selber habe ich übrigens noch 2 Hinweise bekommen: Versicherungsbeitrag für 2015 je Mitglied: 3,00 EUR. Die freiwillige Mitgliedschaft kann jährlich zum Jahresende gekündigt werden.

Grüße

Schwarzwälder

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