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IGNORED

US-Bundesrichter hebt Waffenverbot in Washington auf


TG

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Die Antis greifen schon in die Trickkiste: Aussetzung des Urteils wird wohl noch diese Woche beantragt und dann geht's weiter.

Die werden "verfassungsgerechte und dem Urteil entsprechende" Gesetze stricken, nach denen sich gegenüber dem alten

Status nicht viel ändern wird.

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Mal sehen, wie weit sie - zulässiger Weise - die eigentlich klare Verfassungsregelung (2nd.A.) "dehnen", zerren und beugen können...

Diese ist doch seit langem vollkommen ausgehöhlt. Arms bezieht sich schließlich mindestens auf eine konkurrenzfähige Infanteriebewaffnung, welche in der heutigen Zeit zumindest Maschinenwaffen, Panzerabwehrhandwaffen und Fliegerabwehrhandwaffen sowie die entsprechende Munition umfasst.

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Na, da kann man dann ja gespannt sein auf den "constitutionally valid licensing mechanism", der da kommen soll.

@ gebuesch:

Dass das RKBA jetzt schon "infringed", d.h. durch vielerlei Regularien je nach Bundesstaat, beschränkt wird, ist - leider - klar.

Nur geht es bei den in Washington DC und (m.W.) Chicago angestrengten Prozessen darum, erstmal die dortigen, praktischen Totalverbote wegzubekommen.

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@ gebuesch:

Dass das RKBA jetzt schon "infringed", d.h. durch vielerlei Regularien je nach Bundesstaat, beschränkt wird, ist - leider - klar.

Was heißt hier durch die Bundesstaaten? Der NFA von 1934 gilt beispielsweise landesweit. Er stellt einer der massivsten zentralen Eingriffe in den zweiten Verfassungszusatz dar.

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Die Antis greifen schon in die Trickkiste: Aussetzung des Urteils wird wohl noch diese Woche beantragt und dann geht's weiter.

Die werden "verfassungsgerechte und dem Urteil entsprechende" Gesetze stricken, nach denen sich gegenüber dem alten

Status nicht viel ändern wird.

Nichts leichter als das. Die brauchen nur hoch nach NJ zu schielen, da haben sie alles fix und fertig. Deren carry permit conditions stehen denen in Doitschland in nichts nach. Gerichtlich alles schon durchgefochten. Null Chance.

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  • 9 Monate später...

Washington Post vom 18.05.2015:

[...] However, in a 23-page opinion, U.S. District Judge Frederick J. Scullin Jr. ruled that condition — known as the “good reason/proper reason” requirement — still “impinges on Plaintiffs’ Second Amendment right to bear arms,” because it fails to target dangerous people or specifically how or where individuals carry weapons. [...]

Scheint, als sei ich da etwas voreilig gewesen mit meinem Berufspessimismus. Auf Deutsch: F.J. Scullin ist der gleiche Bundesrichter, der bereits im Juli 2014 das Führverbot in D.C. für ungültig erklärt hat. Jetzt hat er das erneut getan. Dieses Mal mit der Begründung, daß die neuen Statuten (die de facto identisch mit denen in Maryland, New Jersey und der BRD sind) zu unspezifisch sind und nicht erkennbar darauf abzielen, speziell gefährlichen Leuten das Waffentragen in der Öffentlichkeit zu untersagen.

Wer in D.C. eine Pistole oder einen Revolver schußbereit führen will, muß wie Indula nachweisen, daß er z.B. als Geldkurier arbeitet oder sonstwie an Leib und Leben konkret bedroht ist und andere Abhilfe nicht möglich ist. Und hier sagt Scullin eben: Damit hat das City Council immer noch nicht dargelegt, wieso Leute, für die ernstere Bedrohungen als für andere existieren, als Waffenträger ungefährlicher sein sollen, als andere, unbedrohte*.

Damit widerspricht er indirekt auch gültigen Urteilen, die vor höheren Berufungsgerichten des Bundes dort nach wie vor Bestand haben. Eben speziell im Fall von NJ gab es in den vergangenen zwei (?) Jahren ein solches Urteil, das die restriktive Gesetzgebung dort bestätigt hat. Die Sache hat jetzt prinzipiell das Potential bis SCOTUS zu gehen, sobald die Berufung (erwartungsgemäß) i.S.d. District of Columbia entscheiden sein wird. In der grundsätzlichen Frage, ob und inwieweit Städte oder Bundesstaaten das Führen in der Öffentlichkeit einschränken können, ist von dort noch nichts gekommen.

* Wäre das für einen unternehmungslustigen Pro-Gun-Trollanwalt in unserer schönen Heimat nicht mal ein Ansatzpunkt? Nur um zu gucken, mit was für einer abstrusen Begründung das Gericht die Klage seines Mandaten auf Erteilung eines Waffenscheins dann zurückweist...

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