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LandesSportBund Niedersachsen: IPSC Schießen kein Sport


BBF

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Ist nur ein Zitat. Der Landessportbund Niedersachsen reflektiert hier nur, was die Steuerbehörde an Dünnpfiff von sich gegeben hat.

Das heißt nicht, das der LSB diese Meinung teilt. Hoffe ich zumindest.

Na, ja, es ist schon der Dünnpfoff eines Gerichts.

Ob da die nächste Instanz angerufen wurde, weiß ich allerdings nicht.

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"wettkampfmäßiges Kriegsspiel" .................. ja gehts denen noch gut??

Ist doch prima, wenn IPSC ein "wettkampfgemäßes Kriegsspiel" sein soll, dann können wir endlich die Mannscheiben aufstellen und situative Stages aufbauen!

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Nein.
Dein Gedächtnis hat Dir einen Streich gespielt, wie schon mehrmals in letzter Zeit.

Es gibt kein Gerichtsurteil dazu sondern nur einen Anwendungserlaß des Finanzministeriums.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2014-01-31-Neubekanntmachung-AEAO.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Du solltest Dich besser informieren, bevor Du Falschmeldungen in die Welt setzt.

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Ist doch prima, wenn IPSC ein "wettkampfgemäßes Kriegsspiel" sein soll, dann können wir endlich die Mannscheiben aufstellen und situative Stages aufbauen!

Das ist ein gedanklicher Fehler, denn der Anwendungserlass des FM sagt lediglich, dass nach deren Auffassung IPSC kein Sport ist, dessen Ausübung gemeinnützig ist. Mehr nicht

Was an Scheiben beim IPSC zulässig/nicht zuläsig ist, regelt das Waffengesetz. Und das hat sich nicht verändert.

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Nein, ist es nicht.

...

Doch, ist es!

Inzwischen weiß ich sogar, von welchem Gericht.

Mein Gedächtnis hat mich nicht getrogen.

Aber ich werde hier keinen Link einstellen.

Jemand, der mit einer derart patzigen Art daherkommt wie Du, findet Aussagen zum Urteil ganz bestimmt auch alleine.

Viel Glück!

(Es sei der Hinweis gestattet, daß nicht jedes deutsche Gericht jedes Urteil ins Internet einstellt, es gibt also nicht unbedingt einen Direktlink zum Urteil)

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Doch, ist es!

Inzwischen weiß ich sogar, von welchem Gericht.

Mein Gedächtnis hat mich nicht getrogen.

Aber ich werde hier keinen Link einstellen.

Jemand, der mit einer derart patzigen Art daherkommt wie Du, findet Aussagen zum Urteil ganz bestimmt auch alleine.

Viel Glück!

(Es sei der Hinweis gestattet, daß nicht jedes deutsche Gericht jedes Urteil ins Internet einstellt, es gibt also nicht unbedingt einen Direktlink zum Urteil)

Mach' Dich nicht noch lächerlicher.

Du kannst nicht liefern.

Jedes Urteil eines Gerichts hat ein juristisches Aktenzeichen.

Wenn Du dieses Urteil kennen solltest, müßtest Du dieses Aktenzeichen benennen können.

Wie lautet es?

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...

Du kannst nicht liefern....

Das muß ich auch nicht.

Alles hier auf dieser Plattform findet auf freiwilliger Basis statt.

Sie dient vor allem dem Informationaustausch.

Und wenn jemand permanant derart patzig daherkommt wie Du, dann behalte ich es mit vor, darauf selbst dann nicht zu antworten, wenn ich etwas gefunden habe.

Aber darauf ist einer, der so unfreundlich daherkommt wie Du, bestimmt ja auch gar nicht angewiesen, nicht wahr?

Du findest das bestimmt auch selbst!

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Nein, auf Dich bin ich keinesfalls angewiesen.
Deswegen kann ich auch die nötigen Informationen liefern.

Diese lauten in diesem Fall:

Es gibt kein Gerichtsurteil, das dem IPSC-Sport die Gemeinnützigkeit abspricht, sondern nur einen Erlaß des Bundesfinanzministeriums.

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Nein, auf Dich bin ich keinesfalls angewiesen....

Dann ist es mir allerdings unverständlich, warum Du mich so verzweifelt nach Links fragst ...

Inzwischen habe ich ein weiteres Urteil eines Finanzgerichts gefunden (samt AZ), auf das sich die Finanzämter beziehen können.

Aber auch das findest Du bestimmt selbst.

Viel Erfolg dabei!

Bearbeitet von heletz
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Da der Erlass, der hier diskutiert wurde, mit dem Ruhen bis Ultimo 2015 abschließt, würde mich ein Urteil sehr wundern, denn bisher werden Vereine, die gemeinnützig sein wollen aber dennoch IPSC anbieten nicht schlechter gestellt. Ab 1.1.16 verlieren sie aber ihre Gemeinnützigkeit.

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