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Vorschlag!


Gast We are Borg

Empfohlene Beiträge

@Schwarzwälder: keine Angst ich gebe nicht auf. Es ist Zeit, dass selbst ein kleines unmündiges Kind wie der Staat erkennt, dass man den Leuten nicht alles wegnehmen darf woran sie hängen. Ich werde morgen meinen Anwalt anrufen, der schon mein Dozent für Jagd- und Waffenrecht war als ich den Jagdschein gemacht habe. Danke für alles.

Hallo Barkmann,

super! Ich halte Dir die Daumen! Wäre schön, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst.

@all: Gibt es nun die offizielle Spendenkasse für Musterprozesse und Sammelklagen? Bin gerne bereit, dafür zu spenden.

Grüße,

Schwarzwälder

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Entsprechend einer Pressemitteilung des FWR (www.fwr.de) besteht bei den kurzen Vorderschaftsrepetierflinten nicht die Absicht, dass das BKA Ausnahmegenehmigungen erteilt, da die Verbotsmerkmale beseitigt werden können.

Dies entspricht nicht mehr der früheren Praxis beim §37-Wirrwar, wenigstens den Altbesitz auszunehmen. Und die Kosten für einen neuen Lauf mit Beschuß sind auch nicht ohne.

Gibt es keine Kläger mit Versicherungsschutz - FWR oder VdW ??

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Hab heut die Antwort von meinem Anwalt per Fax erhalten. Er riet mir die Waffe abzugeben da ansonsten (wie ich ja selber weiß) das Landratsamt Zweifel äußern könnte an meiner Zuverlässigkeit was die Einziehung meiner WBK zur Folge haben kann. Es ist schön, dass man noch die Wahl hat: zwischen Einbüßen oder noch mehr Einbüßen :angry2: Vielleicht kann mir ELF und Schiller weiterhelfen ansonsten wüsst ich nämlich langsam nicht mehr, wie ich weiter vorgehe.

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Hab heut die Antwort von meinem Anwalt per Fax erhalten. Er riet mir die Waffe abzugeben da ansonsten (wie ich ja selber weiß) das Landratsamt Zweifel äußern könnte an meiner Zuverlässigkeit was die Einziehung meiner WBK zur Folge haben kann. Es ist schön, dass man noch die Wahl hat: zwischen Einbüßen oder noch mehr Einbüßen :angry2: Vielleicht kann mir ELF und Schiller weiterhelfen ansonsten wüsst ich nämlich langsam nicht mehr, wie ich weiter vorgehe.

Wieso sollten Zweifel entstehen? Nur weil du klagst? Etwas konkreter muß es wohl auch bei unserem tollen Gesetz zugehen...

Ich bin klagewillig und habe eine "Standardablehnungsschreiben" vom BKA erhalten.

Ergänzt wurde auf die Frage meines Anwaltes hin, dass für mich bis zur Entscheidung eine Ausnahme vom Verbot besteht. Also schreib das BKA an. Die Antwort erhält auch die Waffenbehörde.

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@ alle Betroffenen:

Wir treten jetzt in die nächste Phase des Kampfs gegen das aktuelle Waffenunrecht ein!

Sämtliche Betroffene vom Kurzpumpen/KW <6,3mm-Verbot MIT klagefähigen BKA-Ablehnungsbescheiden mögen sich MIT Klarnamen, Adresse, Telefonnummer und E-mail-Adresse bei ELF, bei mir per PN oder bei Doc Schiller melden.

Danach werden mit juristischer Hilfe aussichtsreiche Fälle herausgesucht und ggf. finanziell unterstützt, soweit keine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anstehenden Klagen übernimmt.

Siehe auch HIER:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=350006

Beitrag Nr. 16

Wenn diese Fälle feststehen und die Klagen dagegen auf den Weg gebracht werden, würden wir uns über großzügige finanzielle Unterstützung dieser Projekte sehr freuen!

Servus Borg,

ich bin als Ösi zwar nicht durch das Problem betroffen, aber bereit, euch zumindest finanziell etwas zu unterstützen.

Grundsätzlich spende ich lieber für meine Interessen als Waffenbesitzer als für Tierrechtler, Entwicklungshilfe oder ähnlichen Scheiss.

Du hast recht damit, diese FB´s versuchen wieder einmal, den Waffenbesitz scheibchenweise zu demontieren.

Heute die kurzen Pumpguns, morgen die Halbautomaten, was kommt übermorgen...?

Da ich nicht die Zeit habe, alle Threads hier zu verfolgen, ersuche ich dich, mich via PN anzuklingeln, wenn es spruchreif ist.

Für Ausland-Finanzhilfen auch bitte gleich IBAN und BIC bereitstellen, damit schnell und kostengünstig überwiesen werden kann.

Melde dich dann bitte bei mir, wenn es soweit ist.

Varminter

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Es gibt auch Bümas mit Umgangsgenehmigung für verbotene Waffen.

Ja, die gibt es, aber die werden nur für jeden Einzelfall (jede einzelne Waffe) neu erteilt. Hiergegen könnte ein Büchsenmacher zwar mit ganz guter Erfolgsaussicht klagen, aber da er die Kosten ohnehin seinem Kunden überwälzt, hat *er* dazu keinen Anlaß.

Ich habe jetzt gerade drei Fälle hier liegen, möglicherweise werden es mehr. Einer betrifft eine zu kurze Vorderschaftrepetierflinte, einer einen Revolver, einer drei Pistolen. Mit dem BKA und dem BMI habe ich mich schon telefoniert unterredet; man ist dort professionell und sehr höflich bis geradezu freundlich, aber in der Sache unnachgiebig.

Carcano

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Ja, die gibt es, aber die werden nur für jeden Einzelfall (jede einzelne Waffe) neu erteilt. Hiergegen könnte ein Büchsenmacher zwar mit ganz guter Erfolgsaussicht klagen, aber da er die Kosten ohnehin seinem Kunden überwälzt, hat *er* dazu keinen Anlaß.

Ich könnte mir vorstellen, dass Robert Schuhbauer-Struck hier außerordentlich hilfreich sein könnte - sowohl von seinem Fachwissen und der Erfahrung her (z.B. aus der "BWT-Affaire") als auch möglicherweise praktisch!

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  • 3 Monate später...
Man bin ich froh dass ich in Kanada lebe!!!

Mach sicher, dass Ihr auch ein PayPal Konto eröffnet, so dass wir Ausländer auch ein paar $$ in die Schatztruhe stecken können!! :gutidee:

Und, wie sieht's aus? Da das deutsche Waffenunrecht leider immer wieder als Paradebeispiel dient, sind zu Zeiten Schengens ein paar CHF's gut angelegt.

Gruss, libertyswiss.

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  • 2 Wochen später...
  • 6 Monate später...

Ich bin immer wieder erstaunt wieviel Zeit sich die Behörden mit der Verarbeitung von Anträgen lassen bzw. was erst alles nötig ist, damit sich überhaupt etwas bewegt. Da sich die Sache mit meiner PSM immer noch nicht geregelt hat, möchte ich gern diesen Thread hier wiederbeleben in der Hoffnung auf hilfreiche Infos.

Ein kurzer Rückblick: ich habe vor einem Jahr beim BKA den Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt. Als Antwort kam, dass mein Antrag abzulehnen wäre und daher als Anfrage bewertet worden ist (daher auch keine Rechtsbehelfsbelehrung). Aufgezählt wurden allerdings die bereits bekannten Alternativen (unbrauchbar machen, ins Ausland exportieren, umbauen lassen, abgeben etc.).

Als nun die Übergangsfrist bis Oktober langsam ablief wurden auch die Damen und Herren auf meinem zuständigen Ordnungsamt ungeduldig und wollten gern wissen, was nun als nächstes geschehen soll. Im Beisein der Amtsleiterin wurde dann vereinbart, dass ich meine PSM zur einstweiligen Aufbewahrung beim Ordnungsamt abgebe denn um die Verschärfung des Gesetzes durchzuziehen wurde eine Sonderkommission gebildet, die sich auch mit Fragen einer evtl. Entschädigung beschäftigen sollte. Ende September habe ich also meine in Öl schwimmende und in Ölpapier eingewickelte PSM samt Munition dem LRA übergeben und eine Bestätigung über die Abgabe an das BKA gefaxt. Danach rührte sich nichts mehr!

März diesen Jahres habe ich, nach dem Rat meiner Sachbearbeiterin, an den Petitionsdienst des Sächsischen Landtags geschrieben um wieder Bewegung in die Sache zu bringen. Die Petition wurde weitergereicht an den Bundestag und heute erhielt ich wieder ein Schreiben vom BKA in dem mir mitgeteilt wurde, dass mein Antrag auf Ausnahmegenehmigung abgelehnt wird. Dieses mal enthielt das Schreiben allerdings eine Rechtsbehelfsbelehrung die sinngemäß beinhaltet, dass wenn ich nicht innerhalb eines Monats Widerspruch einlege, meine Waffe zur Vernichtung frei gegeben wird.

Diesen Widerspruch möchte ich nun gern einlegen, weiß aber nicht Recht wie ich ihn begründen soll denn Art. 14 GG hilft mir nicht weiter. Ich wollte die Angemessenheit des Verwaltungsakts in Frage stellen bzw. die vom BKA aufgeführten Alternativen nur muss das eben gut durchdacht sein wenn es wirklich vor das Verwaltungsgericht gehen sollte.

MFG Barkmann

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@ Barkmann:

Sämtliche Betroffene vom Kurzpumpen/KW <6,3mm-Verbot MIT klagefähigen BKA-Ablehnungsbescheiden mögen sich MIT Klarnamen, Adresse, Telefonnummer und E-mail-Adresse bei ELF, bei mir per PN oder bei Doc Schiller melden.

Danach werden mit juristischer Hilfe aussichtsreiche Fälle herausgesucht und ggf. finanziell unterstützt, soweit keine Rechtsschutzversicherung die Kosten der anstehenden Klagen übernimmt.

Schon PN't?

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Liebe Jäger und ach so sportliche Sportschützen: Bitte denkt um! Als nächstes sind Repetierer mit schwarzen

JETZT IST ES ZEIT GESCHLOSSENHEIT ZU ZEIGEN.

Wir sind nicht nur Stimmvieh sondern Menschen mit Hobbies und Leidenschaft für die es sich zu kämpfen lohnt!

Lasst uns den "hohen Herren (und Damen)" mal zeigen wo der Hammer hängt!

Nochmals: Auch wer nicht betroffen ist sollte großzügig spenden! Wenn wir das versauen ist Schicht im Schacht!

Gruß

Blast

Exakt so denke ich auch, deshalb habt Ihr meine finanzielle Unterstützung, obwohl ich keine der genannten Waffen besitze.

"Betroffen" bin ich aber durch das bescheuerte WaffG, Gutmenschen und manche Politiker/innen bis Oberkannte Unterkiefer! :016:

Gruß

gerd12

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Gast We are Borg

Kein Schwein hat geklagt, keine Sau interessiert sich dafür............................ :rolleyes:

Anscheinend war es für die betroffenen Waffenbesitzer kein grosses Problem, bzw. Verlust. :unsure::peinlich:

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Kein Schwein hat geklagt, keine Sau interessiert sich dafür............................

Anscheinend war es für die betroffenen Waffenbesitzer kein grosses Problem, bzw. Verlust. :unsure::peinlich:

Geheimdiplomatie !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

:tramp4: :tramp4: :tramp4:

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ist deine psm noch in deiner wbk eingetragen oder wurde sie nachdem du sie dem ordnungsamt zur aufbewahrung gegeben hast ausgetragen worden?

wenn sie noch eingetragen ist, dann können sie dir deine waffe erst wegnehmen, wenn sie dir die erlaubnis entziehen, denn dieser eintrag in die wbk ist rechtmäßig und immer noch gültig! im waffg steht nirgends, dass alle bisher diesbezüglich erteilten erlaubnisse (zu kurze vorderschaftflinten etc.) kraft gesetzes erlöschen. also bedarf es eines widerrufes der bhörde, gegen den du dann auch vorgehen kannst. die begründen den widerruf zwar mit dem neuen waffg, du kannst aber dagegenhalten mit rechtssicherheit, bist keine gefährdung für die öffentliche sicherheit und brauchst sie immer noch für den gleichen zweck wie du sie damal bekommen hast.

rechtsmittel gegen den bka-bescheid, da kommt es auf deren begründung an, warum sie dir keine ausnahme geben. die hast du leider nicht mitgeteilt, solltest aber deinen widerspruch damit begründen, dass du unbescholten bist und du durch diese zusätzliche waffe keine gefahr für die öffentliche sicherheit darstellt. denn wenn sie diese gefahr in dir sehen, dann müsstest du ja eignetlich deine anderen waffen auch abgeben.

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Kein Schwein hat geklagt, keine Sau interessiert sich dafür............................ :rolleyes:

Anscheinend war es für die betroffenen Waffenbesitzer kein grosses Problem, bzw. Verlust. :unsure::peinlich:

Nix Peinlich .... sondern eine Frage von zu erwartenden Kosten im 4-5 Stelligen Bereich (auf die Billig-Rechtschutzversicherung braucht da keinner setzen) bei Aussichten auf Erfolg im 0,0% Bereich....

Und wenn ich den Wert des Laufes meiner Kurz-Pumpe rechne war der Tip meines Anwalts (wirf das Glump weg) genau der Richtige ....

:rolleyes: @ We are Borg.....Also erst etwas Nachdenken und dann Smilis wie :peinlich: verwenden... sonst wirds evtl. wirklich Peinlich!

Gruß

Hunter

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.............

im waffg steht nirgends, dass alle bisher diesbezüglich erteilten erlaubnisse (zu kurze vorderschaftflinten etc.) kraft gesetzes erlöschen. also bedarf es eines widerrufes der bhörde, gegen den du dann auch vorgehen kannst. die begründen den widerruf zwar mit dem neuen waffg, du kannst aber dagegenhalten mit rechtssicherheit, bist keine gefährdung für die öffentliche sicherheit und brauchst sie immer noch für den gleichen zweck wie du sie damal bekommen hast.

:rotfl2: Und weil alle Besitzer von zu kurzen Repetierflinten Vollidioten sind habens auch alle schön brav abgegeben oder?

Leute.... das Zeug ist verboten und da gibt's kein wenn und aber... auch wenn manche meinen besonders Schlau zu sein! Gruß Hunter

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Wer nennt denn noch so ein Schätzchen sein Eigen?:

53-1.jpg

Ist ja schon kurios, daß der stolze Besitzer einer solchen Rarität, die bis zum 31.12.1969 hergestellt wurde, diese behalten darf und alles andere, was ab dem 01.01.1970 produziert wurde, unter das Verbot fällt.

Anhand des M 53 wird der Schwachsinn der Regelung erst recht deutlich.

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