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  1. Das ist hier halt Deutschland wie es leibt und lebt. Ersetze in diesem Song: https://www.youtube.com/watch?v=lNvB0XF46Y0 das Wort "Maschendrohtzaun" durch "Verankerungspflicht" und Du weißt Bescheid!
  2. Oder auch nicht, je nach ggf. ausländischem (EU-Ausland) Zertifizierer. Die "erforderlichen Vorkehrungen" nach §36,1 WaffG, die Du hier pauschal zur Verankerungspflicht bemühst, sind m.E. von zahlreichen Faktoren abhängig. U.a. auch vom Standort/Aufstellort des Waffenschrankes. Wenn Du auf die teilweise mitgelieferten Befestigungsmaterialien pochst, die aber nur für astreine C25 Betonböden taugen, dann könnte mancher verleitet sein, den Waffenschrank deswegen in der Einbaugarage aufzustellen. Ebenerdig. In Tornähe. Wäre er aber nicht besser irgendwo im 1./2. Stock aufgehoben, wo die Verankerung nicht oder nicht ausreichend ist, aber der 200 kg Schrank dafür erst gefunden, für Hausbewohner geräuschlos "mobilisiert" und dann über mehrere enge Treppen raustransportiert werden kann? Bei §36,1 kommt es einfach aufs Gesamtkonzept an. Hunde, Alarmanlage, usw. Eine sture Verankerung in C25 Betonböden wird es da nicht richten.
  3. @gunvlog Nichts anderes habe ich in den Threads schon geschrieben. Du scheinst aber nicht verstanden zu haben, dass selbst @Kreppel meint, aus den bezüglich A/B erwähnten "200 kg" diese auch als Anhaltspunkt, mit welcher Kraft Waffenschränke nach EN-1143-1 zu verankern sind, heranzuziehen zu können. Ich habe sehr genau verstanden, was die Norm EN 1143-1 selber regelt und was nicht. Das Problem war lange Zeit, dass einige Mitdiskutanden, Dich eingeschlossen, den Mitlesern suggerieren wollten, die Norm regele die Verankerung selber und gebe somit eine bestimmte Verankerung vor.
  4. Naja, zum Niveau: Es sind hier viele VdS-Dokumente zitiert und verwiesen worden, ebenso ist die EN-1143-1 von einem Ingenieur erklärt worden, auch die Berechnung der RU ist - zu Deinem Leidwesen, ich weiß - erörtert worden. Ferner sind Vergleichsnormen und "historische" Entwicklungen besprochen worden. Eigentlich eine recht niveauvolle Diskussion. Jedenfalls solange, bis einige wenige - ich sage mal: Tommie and friends - hier begannen, Mitlesern mit herbeikonstruierten turmhohen Verankerungsvorschriften den Legalwaffenbesitz für >90% der Bevölkerung auszureden, weil sie solche Anforderungen nicht erfüllen könnten und somit ihre Waffen und ihr Hobby gefälligst aufzugeben hätten. Ich bin kein Verankerungsfeind. Wer kann, der soll ruhig. §36,1 WaffG gilt natürlich. Allerdings gehört alles auch in ein Gesamtkonzept. Wenn ich den Waffenschrank nur wegen der superduper Verankerungsmöglichkeit in der Einbaugarage platziere, weil nur dort ein blanker Betonboden hoher Güte und Dicke besteht, dann ist das vielleicht weniger sicher, als ihn im 1. Stock etwas versteckt im Schlafzimmer aufzustellen. In den USA haben manche ihre Waffenschränke just in den Einbaugaragen stehen. Banden fahren dann durch die Gegend und gucken, auf welchen Frequenzen die Garagentore elektrisch hochfahren. Dann wird der Waffenschrank angekettet und mit großen trucks rausgezogen. https://gunsafereviewsguy.com/articles/myths-about-gun-safe-theft-protection/
  5. Exakt. Damit bringst Du zum Ausdruck, dass die Verankerung eben NICHT normiert ist in EN-1143-1 Naja - wieviel Sinn macht eine 200 kg Verankerung bei einem 500 kg Schrank? Und wie fachgerecht ist die dann wohl? Einmal Schrank umwerfen und dann zieht's den kleinen 200 kg Verankerungsdübel sowieso gleich raus.
  6. Ah, 200 kg Abrißgewicht muss also bei der Verankerung eines kleinen/leichten Ier Schrankes sein. Also nicht 1000 kg oder 5000 kg, sondern nur 200 kg. Und wenn der I-Schrank schon > 200 kg Eigengewicht mitbringt, dann logischerweise gar keine Verankerung, richtig? Warum hast Du diese Sicht nie im "großen Diskussionsfaden" eingebracht? Wäre schön entspannend gewesen!
  7. Eigentlich dachte ich, das Schrankthema ist durch. Wurde ja erst vor wenigen Wochen intensiv durchdiskutiert. Leider erfolglos, denn es kommen immer noch dieselben nicht ganz korrekten Informationen hier raus: Die Kosten waren früher v.a. dadurch beherrschbar, weil es "A mit B-Innenfach" und später dann "S1 mit S2-Innenfach" gab. Sowas kostete in solider Qualität selbst bei Frankonia nur 450 EUR und damit war das Grundkontingent plus 2-3 LW auf gelb sicher untergebracht. Da musste man auch nicht lange mit "Qualität" argumentieren, denn ein S1-Schrank entsprach sicherheitstechnisch dem alten Level B OHNE die teilweise Qualitätsabfälle nach unten. Und S2 war immer besser als selbst die besten B-Schränke (die hochqualitativen), jedenfalls stellt das der VdS in seine Grafik (s.u.) klar). https://shop.vds.de/download/vds-3134-1 Die VDMA 24992 war abgekündigt, aber die Nachfolgenorm EN 14450 (S1/S2) gab es seit vielen Jahren als DIREKTE Nachfolgenorm. Man hätte also nicht von VDMA24992 und A/B auf EN 1143-1 und 0/1 hochgehen müssen, sondern hätte auf 14450 S1/S2 gehen können. Damit hätte man trotzdem mehr Sicherheit erzielt, denn der VDS sieht im Normenvergleich folgendes:
  8. Die VdS 5012 kannst Du kostenlos runterladen, hier: https://shop.vds.de/download/vds-5012 Die VdS 5012 verweist fettgedruckt auf die VdS 3540, also die Montagebestätigung. Die wiederum hatte ich hier schon wiederholt referenziert, ohne dass führende Verankerungsapostel im Forum auch nur bestätigen konnten, dass ebendiese bei ihnen vorliegt. Hand aufs Herz @gunvlog Hast Du eine ordnungsgemäß vom zertifizierten VdS Unternehmen ausgefüllteund bestätigte VdS 3540 Montagebestätigung für alle Deine Schränke? Nein? Wieso verrennst Du Dich dann so in diese VdS Dokumente (hier VdS 5012, was auf VdS 3540 referenziert)?
  9. Ja, Du verstehst es nicht. Wie oft noch: Die Norm EN-1143-1 bezieht sich auf die Stabilität des Verankerungsloches und sonst nix. Genau deshalb gibt es auch keine "Verankerung gemäß EN-1143-1", weil die Norm an sich die Verankerung an sich nicht definiert/vorgibt. Das ist der erste Schrit, den Du verstehen solltest. Die VdS wiederum gibt aber dann sehr wohl eine Verankerung selber vor, die gem. VDMA wiederum mit 50 kN zu erfolgen hat. Das geht aus deren Unterlagen sehr wohl hervor und die VdS beschreibt dann auch tatsächlich die Verankerung an sich, nicht nur das Verankerungsloch.
  10. Eine VdS-konforme 50 kN-Verankerung ist wie Du zurecht nochmals zusammenfasst, in Privathaushalten kaum zu erfüllen. Es wäre daher enormes legislatives Unrecht, eine solche zu fordern. Man könnte analog auch fordern, dass alle Hundebesitzer ein veterinärmedizinisches Studium vorweisen müssen. Das besitzen nur rd. 45.000 Menschen in D. Wäre aber u.U. sinnhaftiger begründbar als die 50 kN Verankerung, weil der Gesetzgeber sagen könnte, nur die tiermedizinisch studierten könnten auch rasch und sicher genug Erkankungen bei ihrem Vierbeiner erkennen und dessen Leid mindern. Im Endeffekt hätte das zur Folge, dass 99,8% der Hundebesitzer ihren Hund abgeben müssten. Wäre auch rechtens, da die Hunde idR nicht lebensnotwendig "gebraucht" werden und @Tommie ja meint, beim LWB reiche es auch, zu begründen, dass der Bürger die Sportwaffen nicht braucht und es daher rechtens sei, die Anforderungen an die Waffenschrank-Verankerung beliebig hochzuschrauben...
  11. Genau. In Deutschland gibt es - wie in den übrigen EU-Ländern - eine zentrale Akkreditierungsstelle, das ist eine Behörde: DAkkS. Diese hat verschiedene deutsche Zertifizierungsstellen akkreditiert: VdS GmbH, ECB GmbH Andere Länder können andere Zertifizierungsstellen akkreditieren. Sobald eine solche andere/ausländische Stelle nach EN 1143-1 ein Behältnis als Stufe 0 oder 1 zertifiziert hat und die Plakette im Schrank klebt, sollte für den Legalwaffenbesitzer erstmal alles in Ordnung sein, denn im WaffG wird nicht nach VdS-Konformität gefragt, sondern nach einer Norm (wobei waffenrechtlich sogar ausdrücklich ausländische Zertifizierungen anerkannt werden) , deren Einhaltung hiermit bescheinigt ist. Mag sein, dass die ausländische Zertifizierung Vorgaben macht, aber solange da nix von 50 kN nach VdS drinsteht, kann die örtliche Waffenbehörde einem damit auch nicht kommen. So wie @Tommie und @gunvlog das interpretiert haben wollen, wäre ein VdS Kleberchen/Verweis im Waffenschrank dann ja in Zukunft ein enormes Verkaufshindernis. Die Schränke würde dann ab sofort keiner mehr haben wollen.
  12. Hier werden Interessenskonflikte herbeigeredet, die es eigentlich gar nicht gibt. Wenn einem Legalwaffenbesitzer die WBKs eingezogen werden, weil er keinen Schlüsseltresor hatte, dann macht der Händler mit diesem LWB GAR KEINEN Umsatz mehr. Einmalig 400 EUR für einen Schlüsseltresor ist nicht die Welt, wenn man bedenkt, was man als aktiver Sportschütze oder Jäger sonst alljährlich für sein Hobby liegen lässt. Die besten Gesamtumsätze gibt es auf Dauer dann, wenn die Einstiegshürden möglichst niedrig gesetzt werden (um neue LWBs zu gewinnen) und die Zahl der LWBs nicht mutwillig durch vergrämende Gesetze/Anwendungen/Auslegungen derselben weiter abgesenkt werden. Das sollte jeder Händler kapieren und sieht bestimmt auch der VDB so. Ich sehe da keine Interessenkonflikte!
  13. Vielleicht muss man keine Akkubetriebenen Spreizer nehmen. Mein jüngster Sohn hat gerade den "großen" Motorsägeschein gemacht (Wochenkurs). Da gab es auch das Thema Fällkeile - und tatsächlich haben wir auch so was und die Spreizkraft beträgt rein mechanisch 60 kN, also mehr als die Verankerungsschraube aushalten kann: Link Fällkeil 60 kN Es gibt aber auch Modelle für 15 Tonnen und mehr. Relativ handlich. Relativ leicht tragbar und relativ leise einsetzbar. Zu Preise ab 200 EUR auch bezahlbar. Damit könnte man möglicherweise dann auch professionell mit 50 kN nach VdS verankerte Systeme aus der Verankerung hebeln - evtl. sogar so, dass ggf. das Verankerungsloch im EN1143-1 Schrankboden ausreisst/der Schraubenkopf durchreisst. Dann hätte man - der Verankerung sei Dank - ggf. ein größeres Loch im Tresorboden, das man mit günstigen Hydraulikspreizern für 100-200 EUR dann so richtig aufspreizen könnte (die Dinger haben gern 10-14 Tonnen Spreizkraft): Link Ebay Ob das so funktioniert, weiß ich nicht, soll jetzt auch keine Anleitung, nur ein Gedankenspiel sein. Diese vorgenannten evtl. Möglichkeiten gibt es aber jedenfalls nur, wenn professionell verankert wird - sodass selbige also auch potentiell kontraproduktiv sein könnte, wie ein anderer User im Thread schon mal angedeutet hat...
  14. Danke für's Einstellen @ASE ! Allerdings herrscht auch in BW durchaus Vernunft: Der Schlüsseltresor soll zwar "eine gewisse Massivität" aufweisen, aber es werden nirgends 200 kg oder 1000 kg oder gar eine Verankerung ;-) gefordert. Zudem wird auf die "Suchdauer" mit als Effekt einbezogen, denn der Schlüsseltresor darf nicht (wie im OVG-Urteil der Fall) in unmittelbarer Nähe des Waffentresors stehen. Also den Schlüsseltresor "verstecken" wird (indirekt) empfohlen, eine eigentliche Norm muss er hingegen nicht erfüllen. Das alles ist für mich durchaus nachvollziehbar.
  15. @sidolin Von Einkleben mit Spezialmörtel war jetzt nicht die Rede, nur von einem "normalen" Schwerlastdübel, den @ASE als einzig seligmachende "einfachste Maßnahme" hier predigt. Und ja, da bin ich mir sicher, dass man sowas sehr schnell rausgehebelt bekommt. Stemmeisen von 1,50m sollten solch "einfachste Maßnahmen" schnell beseitigen können. @ASE Hast Du nicht auch beim Zahlenschloss Wechsel arumentiert, das dürfe nur ein VdS zertifizierter Fachbetrieb, selbst wenn das Schloss selber VdS zertifiziert ist, darf es kein Normalo ausbauen/wechseln? Beim Verankern sehen die VdS Richtlinien auch NUR VdS-zertifizierte Fachbetriebe vor und VdS-zertifizierte Materialien. Und da plädierst Du nun auf einfachste Maßnahmen im Do it yourself? Passt irgendwie nicht zusammen. Welches LKA hat denn welche Verankerungsrichtlinien erlassen? Oder verweisen die auch nur auf die VdS-Richtlinien zum Verankern? Dann wäre Dein Tipp nix wert.
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