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  1. Was so eigentlich nicht drinsteht. Das WaffG definiert das Wort "Berechtigter" nicht und verwendet es an verschiedenen Orten in unterschiedlichen Kontexten, denen wohl gemeinsam ist, dass die entsprechende Person etwas darf, das sich jeweils aus dem Kontext erschließt. Folgerichtig wäre eigentlich, dass man nach §12 erlaubnisfrei erwerben darf, wenn man das von jemandem tut, der seinerseits diese Waffe besitzen darf, aus welchem Grunde auch immer, solange die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Z.B. taucht "berechtigt" in §5 auf "die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind" -- "berechtigt" in diesem Satz ist offenbar jeder, bei dem der Ausübung der tatsächlichen Gewalt kein rechtliches Hindernis im Wege steht, aus welchem Grunde auch immer.
  2. Wobei Vorschriften wie "alle Vorkehrungen" natürlich denknotwendig nicht wörtlich gemeint sein können. Gemeint ist etwas wie "alle sozialadäquat als notwendig erscheinenden Vorkehrungen", "alle Vorkehrungen, die ein normal sorgfältiger Mensch treffen würde", oder dergleichen, wobei der Gesetzgeber zu faul war, auch nur den Standard der Sorgfalt, der verlangt wird, irgendwie zu präzisieren. Dazu kommt noch, dass manche eigentlich durchaus plausiblen und sinnvollen Vorkehrungen wie z.B. der schnelle Zugang zu einer Waffe ja ganz ausdrücklich unerwünscht bis verboten sind. Ein klassisches Äquivalent dazu in der amerikanischen Fliegerei ist, dass der Pilot "alle Informationen" bezüglich eines Fluges einzuholen hat. Das ist offensichtlich unmöglich. Es gibt aber einen relativ breiten Konsens, welche Informationen er mindestens einzuholen hat, und weiterhin einen Konsens, dass er als verantwortlicher Luftfahrzeugführer in der Lage sein sollte, selbst zu entscheiden, dass in gewissen Fällen weitere Informationen nötig oder sinnvoll sein werden. Wenn einen natürlich ein Gericht reinreiten will, dann gibt eine Formulierung wie "alle Vorkehrungen" einem Richter, dem sein politisches Programm oder seine Vorurteile wichtiger sind als Rechtslogik, einen wunderbaren Aufhänger, jemanden reinzureiten. Niemand hat "alle Vorkehrungen" getroffen. Ad absurdum getrieben: Niemand verwahrt eine Sportpistole mit allen Vorkehrungen, die zur Aufbewahrung und zum Transport von Kernwaffen üblich sind -- und trotzdem ist selbst bei den Amis, die so etwas immerhin öffentlich machen, der Verbleib einiger Kernwaffen ungeklärt, und bei den Nationen, die nichts dazu sagen, wird's kaum besser sein.
  3. Ist der Zweck des Festschraubens von Regalen, Schränken usw. normalerweise nicht gerade die Verhinderung des Umwerfens? Also sinnigerweise so befestigt, dass man erst die Verankerung lösen muss, bevor man es umwerfen kann?
  4. Die bürgerliche, im Gegensatz zur ritterlichen (oder "einmännischen"), Ehre ist der Notwehr schon vom Prinzip her eben nicht zugänglich.
  5. Fairerweise muss man aber auch sagen, dass die Zeiten, in denen das der teutotische Corpsstudent oder Offizier gewisser sozialer Schichten nicht viel anders sah, soooo lange auch wieder nicht her nicht. Es gibt da wohl einen grundlegenden Unterschied zwischen der bürgerlichen Ehre, die sich auf Redlichkeit gründet, und einer vorbürgerlichen Form der Ehre, die nicht durch Falschbehauptungen, sondern durch Beleidigungen, am schlimmsten den Vorwurf der rezeptiven Homosexualität, verletzt wurde. Wenn mir einer finanzielle oder akademische Unregelmäßigkeiten vorwerfen würde, und mir die Gefahr zu bestehen stünde, dass das jemand ernst nimmt, dann würde ich mir den vornehmen. Dazu ist natürlich Gewalt überhaupt nicht geeignet, denn dass ich besser fechte beweist ja nicht die Falschheit der Vorwürfe. Also eben vor Gericht wegen Verleumdung usw. Bei den alten Wikingern dagegen wurde jemand jedenfalls theoretisch ehrlos, wenn er auf eine Beleidigung als Schw*chtel oder dass seine Frau fremdgehe nicht mit tödlicher Gewalt reagierte -- theoretisch jedenfalls, denn in der Praxis gab es immerhin die Möglichkeit, solche Dinge zu überhören, ob sie jetzt stimmten oder nicht, und wenn man es nicht gehört hatte musste man auch nicht reagieren. Aus solchen Konstellationen entfalten sich die Gewaltorgien der Sagen aus minimalen Anlässen.
  6. Allerdings wurde in diesem Fall vom Gericht die Sache gerade als Notwehr angesehen. Das war allerdings 1920. Eine Bagatellgrenze gibt es bis heute nicht. (Im Gegensatz zu den Amis, wo die Regel je nach Bundesstaat normal etwas in der Form ist, dass tödlicher Zwang nur zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben oder gegen ein gewalttätiges Verbrechen erlaubt ist, bisweilen mit einer Erleichterung wenn es um die Verteidigung im eigenen Wohnbereich geht.)
  7. Blöd gefragt: Wie soll man denn "an der deutsch/tschechischen Staatsgrenze folgende Dokumente vorlegen"? Da gibt's doch keine Grenzerhäuschen mehr, oder?
  8. Die bräuchtest Du nicht. Schmecken kannst Du Bleisalze nur wenn sie gelöst, also dissoziiert sind. Dann "weiß" das Blei aber nicht, dass es als Bleiacetat und nicht als eine andere Bleiverbindung angereist ist. Entscheidend ist die Oxidationsstufe. Blei (II) hat den süßen Geschmack, daher auch allerlei Bleiverbindungen, die als Pigment verwendet wurden, usw. Ein spezieller Fall sind Bleitrinitroresorcinat und Blei(II)-thiocyanat, die in Zündhütchen verwendet werden können und tatsächlich süß schmecken. Blei(II)-oxid ist dagegen geschmacklos weil in Wasser praktisch unlöslich.
  9. Also nach Befragung von Google ist mir da den Texten nach nicht klar, ob das ernstgemeint ist oder Satire... Die könnten auch Spezialagenten von der Front deutscher Äpfel sein. Interessant darin finde ich den Satz: "Der „ältesten aktiven ‚Skinhead-Band‘“ schreibt der Bremer Verfassungsschutz eine Scharnierfunktion zu zwischen der erklärt unpolitischen und der offen „rechtsextremen Szene“." Das Wort "Scharnierfunktion" kannte ich vorher eigentlich vor allem in Bezug auf Junge Freiheit, Studienzentrum Weikersheim usw. Es scheint Code zu sein für "Eigentlich haben wir nicht gegen jemanden vorliegen, wollen ihn aber trotzdem jedenfalls in die Nähe entsprechender Bestrebungen rücken."
  10. Der hat's aber auch geschafft, dass alle von AfDlern bis zu Linksautonomen bei seinem Namen nur "So 1 P*****" denken. Dieser Titel wird noch das Resultat jeder Literatur- und Datenbankrecherche zu seinem Namen sein, wenn sein ganzes anderes Wirken, sein ganzes Gepoltere gegen jede Form von Freiheit, schon längst vergessen sein wird.
  11. Was dann doch arge Zweifel entweder am "Gutachter" oder am referierten Inhalt des "Gutachten" wecken würde. Zwischen "Ich brauche Geld für zwanzig Austauschläufe" und "Die Kanonen versagen nach wenigen hundert Schuss und ich brauche Geld, um alle davon auszutauschen" liegt ja schon ein gewisser Unterschied.
  12. Das Ding wurde schon 1996 patentiert (weswegen Zeichnung und Erklärung frei verfügbar sind). 25 Jahre lang hat das niemanden interessiert, der Markterfolg blieb aus. Was hat man schon davon, eine leichte Plastikpistole mit einer Kadenz höher als bei vielen Maschinenpistolen zum Durchgehen zu bringen? In den letzten Jahren hat sich ein interessantes Wechselspiel zwischen Sensationspresse, chinesischen Billigherstellern und Gangstern entwickelt. Die Sensationspresse schreibt, wie gefährlich die Dinger seien und wie leicht man sie aus China bestellen könne. Die Gangsta, die sich eh noch nie um das Treffen gekümmert haben, müssen dann natürlich unbedingt so ein Ding haben, das sie sonst nicht interessiert hätte. Der Chinese verkauft gut und noch mehr Hersteller und Händler verkaufen die Dinger. Das hängt sich dann Chicago mit dem Geld der Steuerzahler dran und fängt einen schikanösen Prozess an. Der wird vermutlich zu nichts führen, denn es gibt ein Bundesgesetz, das solche Schrottklagen gegen Waffenhersteller ausdrücklich für unzulässig erklärt. Aber man kann Glock Geld kosten und gleichzeitig Waffenhändler einschüchtern, die es sich im Gegensatz zu Glock nicht leisten können, einen solchen Prozess notfalls zu den Bundesgerichten zu verlagern, in Revision zu bringen, usw. Im Grunde ähnlich der Taktik, Donald Trump mit ebenfalls schrottreifen Zivilprozessen erstmal eine Menge Geld, Zeit und Nerven zu kosten, wenn schon der Versuch, ihn einfach einmal vom Wahlzettel zu streichen, gescheitert ist.
  13. Theoretisch im Falle des Annahmeverzugs wohl schon. Falls das Ding edel genug ist, um zu behaupten, es sei einer Luxusuhr vergleichbar, könnte man sogar noch versuchen, es auf dem Amtsgericht zu hinterlegen, das die Kosten dann dem Abholer aufdrückt. Im Fall eines gelegentlichen Privatverkaufs würde ich mir aber den Ärger nicht machen, da jetzt Gebühren so wollen, es woanders kostenpflichtig aufbewahren zu lassen, usw. Ausnahme wäre, wenn ich es wirklich nicht mehr lagern könnte -- sagen wir Schlussverkauf wegen Umzugs ins Altersheim mit Haushaltsauflösung.
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