Zum Inhalt springen

onkelfelix

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    441
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Über onkelfelix

  • Geburtstag 31.05.1981

Kontakt Methoden

  • Website URL
    http://
  • ICQ
    0

Letzte Besucher des Profils

1.257 Profilaufrufe

Leistungen von onkelfelix

Mitglied +250

Mitglied +250 (5/12)

248

Reputation in der Community

  1. Ich habe auf den Voreintrag 9 Wochen gewartet, dann die Kurzwaffe gekauft und die WBK eine Woche später wieder zur Behörde gesandt. Bislang sind wieder 5 Wochen rum, dauert bestimmt bis die Stempelfarbe trocknet...
  2. Ein Schießbuch für alle Waffen reicht doch. Ich schieße ja eh bei jedem Schießstandbesuch alle Waffen die ich habe 😉 Macht doch auch viel mehr Spaß
  3. und schon bin ich einen Schritt weiter! ? DANKE!
  4. Hallo ich wollte bei der Diana LP5 die Dichtung wechseln, da sich die Luftpistole zwar spannen lässt, aber sehr schwach ist. Die Endkappe ist demontiert aber weiter komme ich nicht. Laut der Explosionszeichnung sehe ich aber auch nicht diesen roten Ring. Kennt sich jemand da aus, wie man weiter demontiert? Die Krümel auf dem zweiten Bild waren in der Endkappe
  5. Dann lass ich halt mein Messer im abgeschlossenem Handschuhfach des Diesels vor der Stadt stehen
  6. Den "Roststaub" immer wieder mit einem Lappen abgerieben und die Kanone mit Öl eingerieben. Irgendwann kam dann kein Plum Brown mehr runter und das Finish hat sich gehalten.
  7. Diese Aktion war in Dortmund vor 2 Wochen auch. Ausgenommen waren bestimmte Waffenhersteller und auch Munition. Selbst auf Zündhütchen wollte man mir keine 15% geben, das wäre laut Frankonia wie fertige Munition zu behandeln
  8. Auf die paar Tage bis Januar kommt es mir doch gar nicht an. Was ist denn bei der nächsten Befürwortung und noch z.B. 5 Monatige Sperre durch Erwerbsstreckung?
  9. Im BDS bin ich natürlich! Schön finde ich ja dieses Aussage: Die Entscheidung beruht einzig auf der von mir (und meinen Kollegen) dargelegten Auslegung der geltenden Gesetze.
  10. Die Antwort der Behörde auf meine Anfrage(n): Zum Thema Voreintrag/ Erwerbsstreckungsgebot: Gem. § 10 Abs. 1 WaffG bedarf der Erwerb einer Schusswaffe einer vorherigen Erwerbserlaubnis. Diese gilt ab Erteilung für die Dauer eines Jahres. § 14 Abs. 2 regelt darüber hinaus, dass Sportschützen in der Regel nur zwei Schusswaffen innerhalb von sechs Monaten erwerben dürfen. Aufgrund der Tatsache, dass Sie dieses Kontingent an erworbenen Waffen im letzten Halbjahr erreicht haben, dürfen Sie momentan keine weitere Waffe erwerben. Dementsprechend erhalten Sie von meiner Behörde vor Ablauf der 6-Monate-Frist auch keine weitere Erwerbserlaubnis. Ihrer Argumentation, dass ich Ihnen die Erlaubnis auch vorher erteilen könne und es dann in Ihrer Verantwortung liegt, das Erwerbsstreckungsgebot einzuhalten, kann ich daher leider nicht folgen. Wenn es Ihnen gesetzlich nicht erlaubt ist eine weitere Waffe zu erwerben, kann ich Ihnen auch keine Erlaubnis zum Erwerb erteilen, die ab sofort Gültigkeit besitzen würde. Mit anderen Worten: Hätte ich Ihnen heute den Voreintrag in der WBK vermerkt, hätte ich Ihnen eine unrechtmäßige Erlaubnis erteilt, nämlich die, dass Sie ab sofort eine Waffe erwerben dürfen, obwohl Ihnen das momentan nicht gestattet ist. Sicher haben Sie Recht, dass eine vergleichbare Überprüfung des Gebotes bei der gelben WBK ausbleibt, da diese einige Privilegien mit sich bringt, die vom Gesetzgeber eingeräumt wurden (Waffen- und Munitionserwerb ohne Voreintrag), jedoch stellt dies für meine Behörde keinesfalls eine Berechtigung dar, von nun an (Erwerbs-)Erlaubnisse zu erteilen, die den geltenden Vorschriften widersprechen.
  11. Das das Gesetz und die Vwv schwammig ist, wissen wir ja hoffentlich alle Aber ist das ein Grund, die Gesetze so auszulegen wie man will? Gibt es hier einen Ermessensspielraum? Ich denke beim WaffG nicht...
  12. Der Repetierer war schon die zweite Waffe. Aber nur ein Voreintrag berechtigt mich zwar innerhalb eines Jahres zum Erwerb aber die 2/6er Regel muss ich ja trotzdem beachten. Dies traut mir die Behörde anscheinend nur bei der "gelben" Wbk zu. In den vergangenen Jahren wurden mir Voreinträge gestattet, obwohl ich in der Erwerbsstreckung war.
  13. Ab dem 07. Januar befinde ich mich nicht mehr in der Erwerbsstreckung, aber das ganze Prozedere fängt ja dann bei der nächsten Abgabe der Befürwortung wieder an, falls ich vorher auf "Gelb" etwas kaufe.
  14. Ich war gestern bei meiner zuständigen Behörde um einen Repetierer, den ich am 08.12.17 erworben habe, einzutragen. Dies war auch problemlos auf meine "gelbe" Wbk möglich.Dann wollte ich eine eine Woche zuvor erhaltene Befürwortung für einen Voreintrag in meine "grüne" Wbk nutzen. Der Voreintrag wurde mir verweigert, mit der Begründung, dass ich mich ja jetzt im Erwerbsstreckungsgebot befinde.Die Behörde will nur Befürwortungen eintragen, wenn z.Z. keine Erwerbsstreckung besteht. Die Behörde beruft sich darauf, dass Sie mir ja die Erlaubnis zum Erwerb erteilen würde und ich dann das Kontingent (2 Waffen pro 6 Monate) überschreiten könnte. Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt? Wie seid ihr vorgegangen? Kann sich die Behörde auf die Erwerbsstreckung berufen? Ich habe schriftlich, dass meine mein Sachbearbeiter und seine Kollegen das Gesetz so auslegen. Gibt es da Auslegungssachen bzw. Ermessensspielraum? Bitte keine Angaben zu: meine Behörde handhabt das so und so.
  15. Und? Wie ist es ausgegangen? Meine Behörde verweigert mir den Voreintrag da ich zur Zeit eine Erwerbsstreckung (2/6) habe
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.