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Sharpsshooter 70

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  1. Hi,6/373: Und wir bezahlen auch noch kräftig dafür . In der Privaten Wirtschaft würden solchene Blender nicht eine Woche im Betrieb überleben. Sie müßten dann zum stempeln gehen und nichts bekommen ,und vorher alles was sie aus dem Volksvermögen erhalten , rausgesogen haben wieder zurück zahlen . Aber das sind leider nur fiktive Gedanken . Wir können sichersein wenn denen der Arsch auf Grundeis geht sind sie weg in der Sonne und wir baden in der von denen gemachten Sch.............. Als sichtbare Zeichen die Anfrage von Fr.Ford zu dem Thema,dies zeugt von totalem Unwissen und damit ist sie sicherlich nicht allein im Rat der EU mit den von uns bezahlten Volksvertretern . Herrgott lass Hirn vom Himmel regnen und voran viel guten Geist für die Wohlgesinnung für uns Deutsche Mitbürger und Schützen. let us never stop the hope Sharpsshooter70
  2. Hi Uwewittenburg , bitte klär mich kurz auf was mit dem " U-Boot " gemeint ist .sorry ich steh diesbezüglich mit meinen siebzig Jährchen auf dem Schlauch. m.f.G Sharpsshooter70
  3. Hallo Markf ,informier dich mal beim BSSB über deine Frage bezüglich Oktoberfest und Schützenzelt und den Transport dort hin mit Schußwaffen, dann hast die aktuelle Lagebeschreibung für deine Frage. m.f.G. Sharpsshooter
  4. Hallo Markf: ist denn jetzt wirklich der rechtliche Unterschied so kompliziert geworden daß man eine fast juristische Abhandlung benötigt um den normal sterblichen Bürger den Unterschied zwischen Führen und Transportieren einfach zu erklären . Ich war immer der Meinung , das was ich vor Jahrzehnten gelernt und auch Unterichtet habe, immer noch in den Grundausagen im Gesetz Güligkeit hat. Das was sich jetzt hier gestaltet ist doch nur noch die komplizerte Version des Gesetzgebers mit Mitwirkung der etablierten Verbände um den legalen waffenbesitzenden Bürger nochmehr die Freude an seinem Sport oder auch nur Hobby zu erschwehren und zu vermiesen. m.f.G. Sharpsshooter70
  5. Hallo treif68, meine Aussage bezüglich Waffen auf Volksfesten basiert auf den gültigen Rechtsgrundlagen , wie WaffG und Versammlungsgesetz ,wo explizit und allgemein das Mitführen von Waffen jeglicher Art bei solchen Festen Verboten ist,und nur durch Einzelüberprüfung des Bedüfnisses des Antragstellers erteilt werden kann (könnte) Frage : warum so sensibel auf meine Ausage reagieren, ich sprach nicht dich perönlich an ,sondern allgemein das Thema betreffend .Selbst andere an der Diskusion beteiligte Personen bestätigen meine Einschätzung eines Personenkreises mit diesem deinem Ansinnen .Zitat : welcher normal denkende Bürger würde ein solches Teil auf einem Volksfest mitschleppen. : Zitatende. also lass es Gut sein und akzeptier einfach die Meinung anderer und fühl dich nicht gleich immer persönlich angesprochen, glaub mir es lebt sich leichter und interesanter ( auch im WO ) m.f.G. Sharpsshooter70
  6. HI uwewittenburg, Ist der Koffer verschlossen ,ist es kein Führen,sondern ein transportieren, da der Zugriff nicht mit wenigen Handgriffen möglich gemacht werden Kann. Das Verbringen in einem verschlossenem Behältnis zu einem anderen Ort ist absolut kein Führen . Ansonsten bin ich durchaus deiner Meinung, das auf solchen Festen der Gedanke an einem solchem Verhalten wie beschrieben , man müßte eine SSW mitnehmen ,,sowieso ein gestörtes Verhältnis zu seinen Mitmenschen zeigt. nix für ungut für meinem Widerspruch im ersten Satz. m.f.G.
  7. Hallo Ballerino , Aus deiner Anfrage , kann mann überwiegend nur eines herauslesen nämlich immer nur "ICH ICH ICH" Hast du Dich vieleicht auch mal hinterfragt und bist dir sicher daß deine Schützlinge deinen Wunsch auch in ihrer Vorstellung so teilen. Dein Landesverband hat durchaus Recht Dir diese Frage zu stellen ,da du ja der Antragsteller bist. Die Behörde könnte ebenfalls Zweifel anmelden beim erlangen der Information von Deinem Ansinnen bezgl. der zum Erwerb gedachten Waffen für 14 und 15 minderjährige Schützlinge (Familienmitglieder)um mit diesen Actionschießen zu betreiben. Mit der heute üblichen Meinung der Öffentlichkeit und Behörden machst du Dir mit großer Wahrscheinlichkeit mit deinem Posting hier im WO keinen all zu gro0en Gefallen. m. f.G. Sharpsshooter70
  8. Hi Micky , Und das mit Duldung oder sogar auf Anweisung der Politiker unserer Regierung und deren Parteien ,man kanns einfach nicht glauben, was hier in unserem Deutschen Land alles möglich gemacht wird ,nur um sich Wählerstimmen zu erhalten .Es ist ja völlig egal ob die andere Mehrheit der Bevölkerung sich dagegen äussert, weil die mit logischen Denken erkennt ,auf was für unsere Lebensweise und Kultur und finanzielle Situation dies alles Einfluß nimmt in naher Zukunft. Und die hat bereits schon begonnen.
  9. HI , ED2 eigentlich gar net .davon abgesehen es geht ihm grundsätzlich nichts an, es sei denn er hätte zweifelsfrei einen oder auch eventuell mehrere Schüße vernommen,und hierdurch den Verdacht auf eine Straftat vermutet. dann kann man sein Verhalten noch erklären .
  10. Hallo Habakuk, auf diesem Wege alles Gute für dich zu Deinem 71 Geburtstag ,wußte nicht wie ich zu Dir per PN rüberkommen konnte mit meiner Mail, habs mit dem Computer immer noch nicht so Drauf .have a good time and stay heallty Sharpsshooter70
  11. Hi alzi, ich geb nur die neuere Praxis in den Verwaltungs-Waffenbehörden wieder.Ich bin doch nicht euer Gegner sondern will nur meine Erfahrung und Erkentnisse im Bezug auf die Verwaltungspraxis hinweisen.
  12. Ich werde jetzt doch noch mal bei meinem SB nach fragen ,bei meinem letzten Besuch in der Behörde, war dies auch bestätigt worden," kein Munierwerb bzw.besitz für nicht eingetragene Waffe in der WBK." mein SB wies mich so gar darauf hin das selbst das laden von Kalibern die nicht durch Waffen in der WBK eingetragen sind nicht erlaubt ist.
  13. Hi Petman ,mir fehlte bei der Frage die genaue Location des Ansinnens von Hephaistos , du hast natürlich Recht, an Orten an denen es keiner waffenrechtlichen Genehmigung bedarf(zB.Schießstand )ist es selbstverständlich erlaubt.
  14. Kurz und Bündig ,dein SB hat Recht. Die Auskunft ist korrekt
  15. Hi Blei, zu deinen Ausfürungen ist nichts mehr von meiner Seite aus hinzuzufügen, geb Dir wenn du so genau nachgeschaut haben solltest durchaus Recht,für mich aber war das exakte Nachforschen für das kindliche Ansinnen von Zsa Zsa, wegen seinem oder ihrem Cosplay, nun doch zu aufwändig . Zu deinem letzten Satz,ich habe das WaffG wohl verstanden. m.f.G Shapsshooter70
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