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Lys

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  1. Moin, die Beschränkung hatte ich auch kurz drinnen stehen. Da ich aber zu dem Zeitpunkt noch keine WBK hatte war die Argumentation recht einfach, da ich alle Vereinswaffen mit meiner Munition schießen durfte. Auch als WBK Inhaber ist es doch §27 rechtlich frei gestellt für andere Kaliber z.B. Leihwaffe Munition herzustellen. Hatte auch noch ein Gerichtsurteil rausgesucht und es wurde gestrichen.
  2. Moin, ich muss für den Kundenservice von SIG SAUER mal eine Lanze brechen. Letztes Jahr hatte ich einen kleinen Garantiefall mit meiner P226 LDC und dieser wurde problemlos, zeitnah und zu meiner vollsten Zufriedenheit über meinen Händler abgewickelt. Nun war ich vor Ostern auf der bis jetzt vergeblichen Suche nach einem Ersatz-Leuchtstab für das HI VIZ Korn. In Deutschland habe ich keinen Händler für das Ersatzteil finden können und so den SIG SAUER Kundenservice direkt per Email um eine Lieferantenauskunft gebeten. Zurück von unserem Osterurlaub war zu meiner großen Freude ein Umschlag von SIG SAUER mit dem Grünen und Roten Leuchtstäbchen kommentarlos in der Post. Das nenn ich super Kundenservice! Dankeschön SIG SAUER Team. Selbstverständlich hätte ich auch gerne die Kosten des HI VIZ Leuchtstäbchen und den Versand übernommen, da es aber ohne Anschreiben kam, war es nicht möglich und ich will mich nicht darüber beschweren.
  3. Moin Moin, wir haben seit einigen Jahren einen Kipor IG 2600 im regelmäßigen Betrieb. Günstig in der Anschaffung, 4 takt Motor, saubere Inverter-Technik für PC & TV im WoWa etc. Ist Motocross erprobt! Reicht für kleinen Kärcher und spring gut an wenn er mit vollem Tank gelagert wird.
  4. Moin meine Daten für die Buchbestellung solltest Du jetzt haben.
  5. Moin, ich finde es auch gut und als Buch wäre es sicherlich schon bestellt. Aber auf n Tablet umherschieben und blättern nee das macht keinen Spaß!
  6. Moin und Danke, nach einem freundlichen Telefonat mit dem SB und einigen von genannten Argumenten wars erledigt. Beschränkung wird gestrichen, danke Euch nochmals.
  7. Bedürfnis vom Verein abgestempelt und die Kopien vom vollen Schießbuch eingereicht.
  8. @ Alzi das ist wohl war, ich habe auch alles soweit gelesen aber rechtlich ändert sich heute doch schon fast täglich etwas. Oder die Gerichte korrigieren mal wieder die Gesetzgebung.
  9. @ PetMan Falls ich wieder erwarten Stress bekommen sollte, darf ich dich dann nerven wie du vorgegengen bist?
  10. Ich werde es meiner Natur gemäß freundlich und persönlich beim SB hinterfragen. Eventuell ist es ja schnell geklärt und ein schriftlicher Wiederspruch ist nicht nötig. Falls nicht dann würde ich doch wohl lieber meine neu und legal erworbenen und verschossenen Hülsen bis Oktober vom Vereinstand aufsammeln. Ich werde berichten.
  11. Ja ich werde das mal erfragen, hoffentlich geht das ohne Stress ab. Der Schwarzpulver und Böller Teil war ja ok. Leider nicht der NC Pulver und die Presse wartet schon auf die ersten Testläufe. (Waff Sachkunde ist abgelegt und Standaufsicht habe ich auch für n Verein gemacht) Bei älteren Vereinskameraden ist nichts beschränkendes außer max kg eingetragen.
  12. Danke Euch ich bin gespannt wie er Montag reagiert. Hatte nur gedacht das ich dem SB das gemäß Gestzes § bla und Verordnung bla darlegen muss. Zum Glück habe ich noch kein NC Pulver heute geholt.
  13. Hallo Leute, ich habe in der Suche nur ältere Beiträge zu dem Thema gefunden, also versuche es hiermit mal. Heute habe ich meine Erlaubnis nach §27 SrengG in der Post gehabt, alles soweit wie beantragt kleine Menge SP und NC Pulver drinnen. Das Problem, ich habe unter 3. Einträge: "Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt: 1. Transport etc Okay 3. Böllern & Vorderladerschießen Okay ABER 2. Auf das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, für die der Erlaubnisinhaber eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt und die für den eigenen Verbrauch bestimmt sind." Ich habe noch keine waffenrechtliche Erlaubnis, da ich meine eigene WBK erst im Oktober beantragen kann und bis dato mit Vereinswaffen und Leihwaffen von Vereinkameraden schieße. Habe vom Verein das Bedürfnis fürs Amt beim Antrag bestätigt bekommen. Im Verein darfich mit Vereinswaffen meine Wiedergeladene Munition verschießen und ich wollte natürlich nach und nach auch verschiedene Kaliber versuchen. Wie sollte ich das bei meinem SB angehen bzw. welche aktuelle Rechtsgrundlage gibt es zur Unterstützung meiner Seite. kann meine WBK erst im Oktober beantragen
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