Hallo Leute,
ich habe in der Suche nur ältere Beiträge zu dem Thema gefunden, also versuche es hiermit mal.
Heute habe ich meine Erlaubnis nach §27 SrengG in der Post gehabt, alles soweit wie beantragt kleine Menge SP und NC Pulver drinnen.
Das Problem, ich habe unter 3. Einträge:
"Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt:
1. Transport etc Okay
3. Böllern & Vorderladerschießen Okay
ABER
2. Auf das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen, für die der Erlaubnisinhaber eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt und die für den eigenen Verbrauch bestimmt sind."
Ich habe noch keine waffenrechtliche Erlaubnis, da ich meine eigene WBK erst im Oktober beantragen kann und bis dato mit Vereinswaffen und Leihwaffen von Vereinkameraden schieße.
Habe vom Verein das Bedürfnis fürs Amt beim Antrag bestätigt bekommen.
Im Verein darfich mit Vereinswaffen meine Wiedergeladene Munition verschießen und ich wollte natürlich nach und nach auch verschiedene Kaliber versuchen.
Wie sollte ich das bei meinem SB angehen bzw. welche aktuelle Rechtsgrundlage gibt es zur Unterstützung meiner Seite.
kann meine WBK erst im Oktober beantragen