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neuss

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  1. PetMan: Natürlich kenne ich diese Waffen, aber hier trifft genau das zu, was ich auch geschrieben habe: Wesentliche Teile sind neu gefertigt, oder zumindest massiv bearbietet worden, damit sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen zurückgebaut werden können. Es gibt davon natürlich noch viel mehr, es sind aber wie man am Preis sieht oft Kleinserien. Die Mehrzahl der Halbautomaten sind doch die OA's u.a. Wir wissen doch alle, daß es im Waffenbereich fast nichts gibt, was es nicht gibt. HangMan69: Ein Blick ins Internet und auch hier in WO offenbart, daß ich kein U-Boot bin. Matthias
  2. Hallo ! Ich habe mir gerade diesen Artikel durchgelesen, weil ich mir eigentlich heute vorgenommen hatte, einen Brief als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger an die FAZ zu schreiben. Aber ich habe ein Problem: In diesem Artikel wird nebulös und reisserisch bis hin zur Hetze geschrieben, aber genau dadurch gibt es keinen Ansatz, an dem ich den Autor tatsächlich sachlich argumentativ angreifen könnte. Das ist hochproblematisch, macht dieser Artikel doch genau von dem Gebrauch, was aktuell in der Presse immer wieder kontrovers diskutiert wird: Sollen Nachrichten wahr sein, oder sollen sie so eingefärbt werden, daß sie einer speziellen politischen Meinung dienlich sind. Genau das ist hier passiert. Wenn ihr mir z.B. Zahlen zum Thema Tötungsdelikte liefern könnt, die bis in die 90'er Jahre zurückreichen (ich habe leider keine), kann man da sicher argumentieren. Alles andere ist so krumm geschrieben, daß da nicht beizukommen ist ohne selbst in die selbe Richtung wie "Fake-News" zu gehen. Zumal, da ja der tatsächliche Inhalt der EU Richtlinie noch gar nicht bekannt ist. Ein anderer Aspekt, den ich aber noch nicht ganz fertig recherchiert habe, ist die Einstufung von Waffen. Meiner Auffassung nach gibt es in Deutschland auch bisher nur Waffen der auch zukünftigen Kategorie B, nicht aber umgebaute Vollautomaten zu Halbautomaten. Also wäre die Behauptung "Kriegswaffen" eh schon obsolet, da alle in Deutschland verwendeten halbautomatischen Langwaffen schon immer aus ziviler Produktion stammen müssen (wesentliche Teile !). Dies wäre auch ein Ansatzpunkt, der ist aber auch wieder so schwammig formuliert, daß auch dies schwierig sein wird. Viele Grüße Matthias
  3. Hallo ! Aus Sicht des Sachverständigen gibt es keinen Einwand gegen einen Sandgeschossfang. Nach der aktuell gültigen Richtlinie sind aber ein paar Randbedingungen zu erfüllen: Bei einer zugelassenen Geschossenergie von 7.000 Joule: 2,5 m Sandtiefe im Trefferzentrum, bei 2.500 Joule: 1,5 m. Ferner sind zu beachten: Über dem Geschossfang muß sich ein Geschossfangdach befinden. Bei alten Ständen 50 mm Holz, bei neuen Stahlbeton oder ähnliche durchschußhemmende Materialien (z.B. Kombinationen aus Holz und Stahl) Unter dem Geschossfang muß eine Bodenplatte sein, die das austreten von Blei in den Untergrund verhindert Wird Mehrdistanz geschossen, muß der Sand unter Umständen bis auf den Boden reichen, also vor dem Sand keine Mauer. Sonderkonstruktionen der Geschossfangkammer sind u.U. denkbar. Der Sand muß regelmäßig umgeschaufelt bzw. ausgesiebt werden um die Bildung von Geschoßnestern zu verhindern. So kann ein Sandgeschossfang lange betrieben werden. Es gibt aber natürlich auch Nachteile wie z.B. die Zerreibung des Sandes in der Haupttrefferzone und damit unter Umständen eine Verdichtung des Mediums. Hier hilft aber das selektive Austauschen der betroffenen Zonen. Stahlgeschossfänge hingegen haben den Nachteil, daß die Geschosse zersplittern. Der Bleieintrag in die Umgebung des Geschossfangs kann dann wenn z.B. der Splitterschutzvorhang nicht mehr so ganz in Ordnung ist recht groß sein. Also Grundsätzlich: Der Sandgeschossfang ist in der Regel auf dem normalen Schießstand für alle Eventualitäten bestens geeignet. Wenn Du im speziellen Fall nähere Infos brauchst: Schreib mir eine Mail, ich melde mich dann. Viele Grüße Matthias
  4. Hallo ! Habe geantwortet und mich auch als Sachverständiger zu erkennen gegeben. Ich habe übrigens auch unserem Innenminister und einigen Abgeordneten fachlich begründete Schreiben geschickt. Matthias
  5. Hallo ! Weiß jemand, ob man denn die bestehenden Feststellungsbescheide des BKA ändern will ? Da stehen ja Einstufungen drin. Matthias
  6. Hallo zusamnmen ! Ich habe heute Morgen mit der BAM in Berlin telefoniert. Die Kollegen dort waren sehr freundlich und hilfsbereit. Zunächst erklärten sie mir, daß bei diesem Thema viel Panikmache mitspielt. Generell sind Transporte bis 20 kg Nettomasse kein Problem unter Beachtung der genannten Vorschriften. Es wurde bereits angeregt, die Klausel mit dem Feuerlöscher wieder mit Hilfe einer Ausnahmeregelung fallen zu lassen. Ein fertiges Begleitdokument gibt es nicht, ist auch nicht unbedingt erforderlich, sollte jedoch mitgenommen und ausgefüllt werden. Eine PDF-Datei wird mir heute noch zugehen. Aber mal von allen sachlichen Informationen abgesehen: Welcher normale Schütze bzw. Jäger hat die Nerven, sich stundenlang mit Behörden auseinanderzusetzen, um sich über Sachverhalte zu informieren, die mit seinem "normalen" täglichen Umgang aber überhaupt nichts zu tun haben ? An diesem Beispiel zeigt sich sehr deutlich ein wesentlicher Mißstand unseres Systems, der meines Erachtens mit für unsere derzeitige wirtschaftliche Lage verantwortlich ist. Nur eine radikale Durchforstung, Vereinfachung und Abgleich der Vorschriften, die selbst für Fachleute zunächst schwer durchschaubar sind und sich sogar gegenseitig widersprechen können, kann hier langfristig zu einer Verbesserung führen. Vrsetzt Euch nur mal in die Lage eines Unternehmers, der einen Betrieb eröffnen bzw. erweitern will, in dem mit Gefahrstoffen in größeren Mengen umgegangen wird !!! Viel Spaß !!! Viele Grüße Matthias
  7. Hallo ! Ich habe heut Nachmittag fast eine Stunde mit einem zuständigen Beamten aus Rheinland-Pfalz telefoniert. Hierbei ergaben sich folgende Aussagen: 1. Die in den Zeitschriften genannten Zahlen sind zwar zur Zeit gültig, beziehen sich jedoch nur auf den vereinfachten Transport (besonders zum Schießstand, bzw. ins Revier). 2. Der Transport größerer Mengen ist problemlos auch weiterhin möglich, jedoch müssen (übrigens wie bisher auch !) folgende Maßnahmen erforderlich: - Feuerlöscher im Auto (2 kg) - Sicherheitsdatenblatt ausfüllen (Entweder beim Händler erfragen (muß er haben, sonst dürfte er die Munition gar nicht gewerblich handhaben), oder bei der BAM ein Leerformular besorgen. - Ladung sichern - Transport in der Orginalverpackung - Kein kombinierter Transport mit anderen Stoffen - und andere unbedeutende Vorschriften In diesem Fall sind Transporte bis 20 kg Explosivstoff in Patronen (1.4S) bzw auch Treibladungspulver! möglich. Übrigens: Die 5 kg Brutto Vorschrift war als Vereinfachung für Schützen gedacht, da ursprünglich die 20 kg mit den betreffenden Rahmenvorschriften normalerweise ab der ersten Patrone gelten würde. Ich rufe morgen die BAM an und versuche ein Formular zu besorgen. Ich stelle es dann als PDF zur Verfügung. Viele Grüße Matthias
  8. Habe gerade mit Bundesverkehrsministerium länger telefoniert. Das Gespräch wäre, falls ich es aufgezeichnet hätte gut für die nächste Comedy Show gewesen. Die Dame zog sich auf Vorschriften und Verordnungen zurück, von denen ich bis dahin noch nie gehört hatte, konnte jedoch letzendlich keine Lösung für das Problem des Transprots größerer Munitionsmengen liefern. Tatsächlich ist es aber so, daß der Transport von mehr als 5 kg Bruttomasse Munition (Gegenstände) nur unter Beachtung der Vorschriften der GGVS möglich ist. Ich habe einen Ansprechpartner genannt bekommen, der mir hier nähere Auskünfte erteilen kann. Ich sage Bescheid sobald ich was weiß
  9. Ich habe gelesen, daß seit neuestem der Transport von Munition nur noch bis 5 kg ohne zusätzliche Maßnahmen wie z.B. Feuerlöscher im Auto, spezielle Markierung, Fachkunde des Fahrers ect. erlaubt sein soll. Hat jemand dazu Informationen, oder war dies in der betreffenden Zeitschrift ein Druckfehler und es war vielleicht der Pulverinhalt bis 5 kg gemeint ? Viele Grüße
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