Hallo Schwarzwälder
Woraus leitest du etwaige Sanktionen ab? Ich habe keinen Einzug einer Sanktion in WaffG oder Verwaltungsvorschrift gefunden. Die bloße Willensbekundung Einzelner auf dem Weg der Gesetzgebung ist irrelevant. Im Gesetzgebungsverfahren hat sich nichts davon durchgesetzt. Damit ist m.M.n. der Wille des Gesetzgebers ausreichend dokumentiert.
Es gibt kein "wenn nicht, dann...". Es ist zu befürchten, dass es in der Praxis trotzdem Probleme bringen wird bis eine gerichtliche Feststellung erfolgt ist.
Gruß
P.S.: Du hast absolut recht, dass wir uns unser Recht nur noch auf dem Rechtswege erkämpfen können. Eine vernünftige Lobby/Bürgerbewegung unterstützt die Kläger bei grundsätzlichen Sachen. Sonst bleibt die Gefahr, dass mangels Geld und damit ordentlicher anwaltlicher Vertretung Negativurteile unseren Untergang manifestieren. Man kann sich viel von Umwelt- und Bürgerbewegungen der vergangenen Jahrzehnte abschauen. Letztes Beispiel ist das sog. Bombodrom. Eine 1992 gegründete Bürgerbewegung von 4500 Bürgern hat den Staat letztendlich 2009 in seine Grenzen gewiesen.