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  1. Die Frage ist, ob die Objektivierbarkeit dieser Kriterien so ohne weiteres gegeben ist. Ideal ist nicht gleich Wirklichkeit. Folgt man Deiner Argumentation, müßten fairerweise alle kontrolliert werden, die überhaupt mit Waffen Umgang haben. Das beträfe neben Sportschützen und Jägern auch Polizisten und Militärs. Der Staat mißt jedoch grundsätzlich mit zweierlei Maß - das Kriterium lautet "Staatstreue". Tritt jemand freiwillig in den Dienst des Staates, legt dieser aufgrund des offenkundigen Willens zur Loyalität weniger strenge Maßstäbe an. Das heißt natürlich nicht, daß der zivile Waffenbesitzer nicht auch loyal sein kann und will; nur macht er dies eben nicht offenkundig. Der Raum für Zweifel, der sich dem Staat hier auftut, wird mit Mißtrauen gefüllt. Das Problem ist eigentlich ein Kriminologisches: Wie entsteht kriminelles Verhalten? Daß der Staat den Besitz des Tatmittels gestattet hat, kann für den Staat zwar "peinlich" sein; für die Tat selbst macht es aber keinen Unterschied, ob der Täter die Waffe legal besaß oder nicht. Die kriminelle Energie, die vonnöten ist, einen oder mehrere Menschen zu töten, übersteigt diejenige, sich illegal eine Waffe zu besorgen bei weitem.
  2. Fantasy sprach von einer P240 von SIG/Hämmerli, nicht von einer GSP. Dürfte aber nicht so einfach werden, eine P240 in .38 WC zu finden. Ansonsten schließe ich mich @Fantasy an: Eine Pistole für Schnellfeuer geht immer, da dort nur Pistolen zugelassen sind. Umgekehrt ist es viel schwieriger, beim DSB einen .22er Revolver zu bekommen, wenn man eine .22er Pistole bereits besitzt... Der TE hat's richtig gemacht.
  3. Aus rechtlicher Sicht darf der Staat auch nicht alles, er ist an die Verhältnismäßigikeit der Mittel gebunden (von daher gelten Sätze wie "Wir werden alles tun..." nicht in der Totalität, die sie implizieren). Es gibt jedoch Unterschiede zwischen Staat und Individuum, z.B. kann der Staat Deine Unversehrtheit zwar schützen, zahlt aber im Falle seines Versagens nicht mit seinem Leben - der Staat ist nur eine juristische Person, Du bist eine natürliche. D.h. wenn Du Deine eigene Unversehrtheit schützt, machst Du das aus einer anderen Perspektive, weil Du ein anderes Rechtssubjekt bist. Man kann daher, glaube ich, den gegenwärtigen Corona-Trend nicht als Grundlage für eine allumfassende Selbstvorsorge nehmen. Im Gegenteil: Der Umstand, daß viele der getroffenen Maßnahmen verfassungswidrig sein dürften, mangels Verhältnismäßigkeit, wird der Staat früher oder später in seine rechtlichen Grenzen gewiesen werden. Etliche Verfassungsrechtler sind sich darüber einig, nur die juristische Praxis hinkt eben der Erkenntnis hinterher...
  4. Chuck Norris hat damals die Tannerite Dosen aus der 100fachen Distanz getroffen....
  5. Wir sollten den Spieß mal umdrehen: Solange der Staat die freie Ausübung des Sports garantiert, und Schießen weiterhin als solchen anerkennt, sollte er in weiser Voraussicht und Verantwortung die Sicherheitsgarantie für alle in Privatbesitz befindlichen Waffen übernehmen. Da der Privatbesitz nur der Ausübung des Sportes dient, jene also der eigentliche Sinn und Zweck ist, könnte der Staat durch ein "Kommitee für zentrale Koordinierung des Schießsports" (KzKS) Mittel in die Hand nehmen, die Verfügbarkeit von Waffen für jeden Sportschützen rund um die Uhr (24/7) zu garantieren. Der logistische Aufwand könnte mit den Mitteln der EZB finanziert werden, die sowieso nicht mehr weiß wohin mit dem Geld. 😎
  6. @Thomas St.: Nein. 🙄 Dafür wird es natürlich ein offizielles Schießbuch geben. Titel "Schießbuch zur planmäßigen 100%-Erfüllung des WaffG der BRD". Was eigentlich noch eingeführt gehört ist ein "Orden für Innere Sicherheit" für Sportschützen - oder wäre das zu meritokratisch?
  7. Die Sportschützen als rechtstreue Bürger haben es immer noch nicht geschafft, auf der gleichen Ebene zu denken wie die Politiker. Wenn man sich die DDR anschaut, sieht man, daß im Grunde niemand "wirklich" an das System geglaubt hat, aber alle haben mitgespielt. Der durchschnittliche Sportschütze möchte immer noch an das System glauben, obwohl es keine Fakten gibt, die die Wirksamkeit des WaffG beweisen. (Wirksam in bezug auf einen Sicherheitsgewinn für die Öffentlichkeit.) Die Politiker interessieren sich auch nicht dafür, ob ihre Gesetze im eigentlichen(!) Sinne wirksam sind, sondern nur, ob sie die eigene Karriere wirksam fördern. Der Inhalt der Gesetze dient, wie in der DDR, nur dazu, ein potemkinsches Dorf aufzubauen, eine gutaussehende Fassade.
  8. Das stimmt nicht; die Mindestlauflänge von 100mm gilt laut Sportordnung nur für Revolver.
  9. [1]: D.h. der tatsächliche Ladezustand ist in Coopers Regel #1 (ohne Zusatz) gar nicht enthalten. Deshalb bezog ich mich oben auf den Halbsatz "...als wenn sie geladen wäre", eine Formulierung, die vom harten Kern der Cooper-Jünger als Aufweichung betrachtet wird, obwohl sie nur konsequent ist. Natürlich muß man die Waffe "als ob geladen" handhaben - und gleichzeitig(!) den tatsächlichen Ladezustand kennen. [2]: Dann bist Du wahrscheinlich in der glücklichen Situation, daß Dir niemand vorschreibt, wann und wo die Waffe zu laden und zu entladen ist. Hier in D sieht das anders aus, da tauchen die Begriffe geladen/ungeladen schon im Gesetz auf und zwingen einen, die Waffe erst unmittelbar vor dem Schießen zu laden. Jedenfalls ist das bei Sportschützen so. Ein Jäger darf Waffen auch geladen führen, aber nicht überall. Es gab in jüngster Zeit ein Gerichtsurteil, wonach Waffen nicht geladen aufbewahrt werden dürfen, weil es "den allgemein anerkannten Sicherheitsmaßregeln" widerspräche. Das Laden einer Waffe am falschen Ort oder zum falschen Zeitpunkt ist in D einer DER Regelverstöße im Zusammenhang mit Schußwaffen (und hier sieht man schon, daß Cooper kein Deutscher war), obwohl noch gar kein Unfall passiert sein muß. In liberaleren Ländern, in denen auf den Ladezustand nicht abgestellt wird, kann man vielleicht formulieren "... ist geladen. Punkt. Keine Zusätze, keine Ausnahmen". In D ist das ein himmelweiter Unterschied in der Bewertung. Der vorliegende Fall (s.o.) hat sich in D zugetragen, die Waffe wurde vor dem Einpacken nicht entladen (Aufsicht: Erlaubnis gegeben? Kontrolle gemacht?), die Mündung in unsicherer Richtung + Finger am Abzug. Wäre die Waffe entladen gewesen, wäre trotz Verstoß gegen Cooper #2 und #3 niemand verletzt worden. Maximale Konsequenz: Standverweis oder Standverbot. Das sind die Gründe, warum ich so auf dem Ladezustand herumreite. Wenn das wenig oder nichts mit Coopers Regeln zu tun hat: 'tschuldigung, ich wurde so konditioniert. [3]: Wenn sie zwingend aus #1 folgen, warum sind sie dann überhaupt ausformuliert? Bräuchte man nach Deiner Lesart nur Regel #1?
  10. @joker: Klar, eine Bluegun ist keine Waffe, darum fällt ihre Handhabung nicht unter die Regeln. Und ja, es gibt ungeladene Waffen, für deren Handhabung trotzdem immer Regeln #2 und #3 gelten. Eine ungeladene Waffe rechtfertigt keinen unsicheren Umgang. Trotzdem muß der reale Ladezustand dem Schützen jederzeit bekannt sein, sonst macht es "Klick" wenn man ein "Bumm" erwartet oder umgekehrt. Ich "kann" die Waffe auf jemanden richten und abdrücken, fragt sich halt ob ich dies bewußt und in Übereinstimmung mit den Regeln #2 und #3 tue. Cooper sagt nicht, daß #2 und #3 nur gelten, wenn #1 gilt! Es gelten immer #1 und #2 und #3.
  11. Merkst Du, was Du schreibst? Der tatsächliche Ladezustand einer Waffe soll "vollkommen unerheblich" sein? Das ist er nie, unter keinen Umständen! Wenn man schießen will, muß die Waffe geladen sein! Im "praktischen" Umfeld (Jäger, Combat, Selbstverteidigung usw.) kann eine ungeladene Waffe, die als geladen angenommen wird, fatale Folgen haben. Und wenn man nicht schießen will, muß die Waffe entladen sein. Eine geladene Waffe, die als ungeladen angenommen wird, kann auch fatale Folgen haben. Der Zusatz "treated as if" macht deutlich, daß der tatsächliche (materielle) Ladezustand stets vom Schützen zu überprüfen ist. Wenn man sich darauf konditioniert, nicht zu überprüfen ("... sind immer geladen" oder "...sind immer entladen") ignoriert man letztlich die materielle Realität - jedenfalls dann, wenn man diese Regel wörtlich auslegt. Deshalb schrieb ich ja: "Auch ein Cooper-Jünger muß den Ladezustand seiner Waffe prüfen". Wäre die Waffe tatsächlich immer geladen, müßte er dies nicht tun. Die Formulierung "Alle Waffen sind immer geladen" ist ein didaktischer Kniff und kein Verweis auf materielle Realitäten. Die Regeln #2 und #3 sind von #1 unabhängig, d.h. auch eine ungeladene Waffe halte ich in eine sichere Richtung und habe den Finger nicht am Abzug. Du versuchst, die Regeln #2 und #3 aus #1 abzuleiten - was aber gar nicht nötig ist. Waffen sind immer entweder geladen oder ungeladen. Die Pflicht des Schützen ist es, diesen Zustand zu kennen. Unabhängig davon sind immer(!) die Regeln #2 und #3 zu beachten. Im vorliegenden Fall sind alle drei Regeln verletzt worden, mit den bekannten Folgen. Werden nur ein oder zwei von den drei Regeln verletzt, passiert nichts wirklich Schlimmes. Deshalb ist auch ein Entspannen der entladenen Waffe in sicherer Richtung ok, obwohl man ja dabei nicht schießen will und auch kein Ziel anvisiert. Sicherer wird eine bereits entladene Waffe dadurch natürlich nicht.
  12. "All guns are always loaded" ist eigentlich nur eine andere Formulierung der Regel "Alle Waffen sind als geladen zu betrachten". Auch ein Cooper-Jünger muß den Ladezustand der Waffe bewußt prüfen, sonst macht es im Ernstfall "klick" wenn es eigentlich "bumm" machen sollte. Waffen können in der Realität eben auch ungeladen sein. An dieser Dualität kommt niemand vorbei. Daß man aus Gründen der Sorgfalt auch ungeladene Waffen wie geladene behandelt (joker hat das sehr gut formuliert), entbindet nicht von der Pflicht, den tatsächlichen Ladezustand der Waffe zu überprüfen.
  13. Es gilt, in dieser Hinsicht mehrere Dimensionen zu betrachten: Die individuelle und die kollektive. Die hiesige Betrachtung bezieht sich fast immer nur auf den individuellen Waffenbesitz, den individuellen Mißbrauch, die individuelle Notwehr und so weiter. Da Grundrechte Individualrechte sind, läßt sich hier sehr treffend argumentieren, daß Waffenbesitz, auch zu Notwehrzwecken, nicht eingeschränkt werden darf. Allerdings ist Notwehr eine Ausnahmesituation und auch als solche rechtlich definiert. Notwehr kann nur in engen Grenzen tatsächlich vorliegen, und bei der rechtlichen Beurteilung derselben stellt sich nicht die Frage, ob sich ein Mensch verteidigen darf (zumal er seinen Überlebenstrieb nicht wegregulieren darf), sondern ob es ihm zuzumuten gewesen wäre, sich in der Situation anders zu entscheiden, z.B. zur Flucht oder zu einem anderen Hilfsmittel. Da der Überlebenstrieb nun ein Trieb ist, bewegt er sich praktisch außerhalb der Sphäre des Rechts; er gehört zur Natur des Menschen. Hat man sein Leben einmal erfolgreich verteidigt, sollte es also nachrangig sein, wie die Tatumstände rechtlich bewertet werden! Was manche Waffenbesitzer fordern, ist jedoch etwas anderes, nämlich eine rechtliche Absolution apriori für den Einsatz der Schußwaffe. Die damit gewollte Rechtssicherheit ist jedoch trügerisch, weil jede(!) Notwehrsituation vor Gericht aufgearbeitet werden wird, unabhängig davon, welche Mittel konkret eingesetzt wurden. Die Betrachtung der kollektiven Dimension beginnt nun mit der Frage, ob und wenn ja, wie Verallgemeinerbar die Folgen individueller Rechte sind. Ein Rechtsstaat muß diese Dimension betrachten, weil er eine Verantwortung nicht nur für das Individuum, sondern auch für das Gemeinwohl trägt. Das "liberale" Individuum mißtraut dem Staat ("Abwehranspruch" etc., siehe Dein Zitat), also wieso sollte der Staat dem "liberalen" Individuum vertrauen, wenn selbiges keine Andeutungen macht, zugunsten der Gemeinschaft auf die Ausübung individueller Rechte zu verzichten, selbst wenn es sie naturrechtlich begründen könnte? Der Staat erlaubt gerade deswegen die Notwehr, weil er geringe Verluste an Menschenleben auch im Frieden in Kauf nimmt. Derjenige, der sich verteidigen will, ist potentiell gleichzeitig der, der in einer Notwehrsituation sein Leben läßt, ohne daß ihm der Staat zu Hilfe gekommen wäre. Eine Bewertung, wer "der Gute" und wer "der Böse" war, wird zunächst gar nicht getroffen; grundsätzlich wird jeder Verlust eines Menschenlebens negativ bewertet, unabhängig von den Tatmotiven. Insgesamt nimmt der Staat der Staat jedoch für sich in Anspruch, die Unversehrtheit zu garantieren, so daß für das Individuum kein Anlaß besteht, Angst zu haben. Hat das Individuum dennoch Angst um sein Leben, muß geschaut werden, ob diese Angst intersubjektiv nachvollziehbar ist; würde man die Wahrnehmung des Individuum hier nicht prüfen, so könnte ihm unter Umständen auch der Besitz gefährlicherer Dinge als Schußwaffen angemessen erscheinen. Angst hat die unangenehme Angewohnheit, auszuufern. In diesem Licht sollte man die Forderungen nach allgemeinem Waffenbesitz betrachten: Es gibt ein Recht auf Unversehrtheit, aber keines auf Paranoia. Die Diskussion scheint sich darum zu drehen, wer sich auf der Seite des Guten wähnen darf. Selbst ein Vorbestrafter hat einen Überlebenstrieb und ein Recht auf Notwehr, trotzdem wird ihm sogar in der Schweiz keine Erlaubnis ausgestellt. Sein Leben ist sozusagen offiziell verzichtbar geworden; auch das kann im Einzelfall extrem ungerecht wirken. Der durchschnittliche Waffenschein/SV-Aktivist hält sich demnach offenbar für unverzichtbar. Das will aber im Einzelfall gut begründet sein.
  14. Stimmt, aber auch das mußt Du in Relation sehen: Welche tollen Gesellschaftskonzepte hatten wir denn 1917 bzw. 1944? Damals sahen die USA eben vergleichsweise besser aus. Andererseits hat der europäische Rechtsstaat nunmal eine eigene Tradition. Das kann man u.a. daran erkennen, daß es auch mit zwei Siegen der Amis hier immer noch anders läuft als dort. Die Mode läuft den USA hinterher, die Politik hofiert sie, aber trotzdem ändert sich die hiesige Mentalität nicht (oder nur langsam). Das kann man gut oder schlecht finden, je nachdem, welchen Trend man unterstützt. Und ja, zu gewissen Zeiten waren die USA ein Vorbild.
  15. Ich glaube nicht, daß Waffenverbote wirksam sind. Das ganze Gesellschaftskonzept der USA ist krank. Waffen sind da nur ein Symbol dafür, daß man dort mit den Problemen nicht fertig wird. Überfüllte Gefängnisse, Drogentote und -abhängige sowie ein schwacher Sozialstaat sind weitere Baustellen. Die Amis versuchen trotz aller Veränderungen um sie herum, ein Leben wie anno 1776 zu führen - mit demselben Weltbild und derselben Verfassung. Sie scheinen mit gesellschaftlichen Entwicklungen regelrecht überfordert zu sein, und das schon seit einigen Jahrzehnten. Edit: Wir haben unsere Geschichte nicht vergessen, sondern verstanden. Jedenfalls hoffe ich das.
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