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raze4711

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  1. Mein Großvater hat immer gesagt . Geh zum Schmidt , nicht zum Schmidtchen . Warum also nicht eine kurze Mail zu einem der deutsche Beschussämter ? Dann ist das ganze rechtssicher , und das Orakeln im Forum , wo jeder ja ein bisschen Ahnung , aber oft ganz viel Meinung hat , ist vorbei . Erspart meist gaaaanz viel Ärger und Probleme . Und eine Mail ans Beschussamt , ist genau so schnell geschrieben wie ein Forenbeitrag 😉
  2. Bei uns in der Gegend kostet der Kurs mit Prüfung beim Landesjagdverband 1240€. Bei den Jagdschulen ab 2500€ Für 5000€ bekommst du den Managernurs , und hast den Schein in 7 Tagen.
  3. Deine beiden Preise sind ca 50% zu hoch . Was hast du für den Jagdschein bezahlt ?
  4. Auweia . Was für eine Preisermittlung 🤪
  5. Dann kannst du auch weiter Knallepengwaffen schießen 😂 Ich würde dann eher auf dieses Sammelgebiet ausweichen. Erspart auch noch das Problem mit der Aufbewahrung . 😉 https://www.ebay.de/itm/394086596266 https://www.ebay.de/itm/391732654811
  6. Ach , du führst jagdlich lediglich eine Doppelflinte ? Und wo gibst du sei bei Jagdende ab ?
  7. Und die Jagdmodalitäten der DDR wollt ihr zurück ?
  8. Also mal los. Wem hat man bis jetzt eine Langwaffe als Jäger nicht eingetragen , und was stand in der Begründung ?
  9. Wo hast du die Zahl her ? In Deutschland gibt es rund 400000 Jagdscheininhaber Ca. 385000 sind davon aktiv. Nach deiner Zahl , hätte jeder zweite Jagdscheininhaber in Deutschland keine Jagdgelegenheit. Da passt was nicht. Bei uns in der Gegend sind es keine 10% ohne feste Jagdgelegenheit Zum Erwerb von Jagdwaffen genügend der gelöste Jagdschein. Keine Jagdgelegenheit muss nachgewiesen werden . Wozu also Panikmache, wenn nicht mal was dazu im Raum steht.
  10. Was immer erstaunlich ist . Es wird viel erzählt , aber was die Behörde dazu geschrieben hat , wird nie eingestellt 😉
  11. Das Urteil betrifft einen Jäger , der 30 Jagdwaffen gekauft hat . Das ähnelt stark der Gelben WBK . Die wurde von manchem Zeitgenossen auch als Sammlermöglichkeit angesehen. Es steht auch nirgends , daß eine weitere Jagdwaffe versagt wird . Nicht gleich Panik machen .
  12. Einfach alles lesen . https://www.walhalla.de/news/waffenrecht/waffenrechtliche-beduerfnisgrenze-fuer-jagdscheininhaber https://openjur.de/u/2392667.html
  13. Das du es nicht verstehst , ist klar. Das wird sich auch nicht mehr ändern . Egal was ich schreibe , es kommt immer das gleiche von dir . Aber keine Sorge. Nichts verstehen , ist wie nichts wisse ..... macht nix 😂
  14. Und als Saarländer fällt man dem Verfassungsschutz sofort auf , wenn man statt Saarländischen Lyoner dann Pfälzer Leberwurst in der Metzgerei kauft . Also uffbasse @PetMan 😝😝😝
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