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PetMan

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  1. Das predige ich bei uns im Verein schon immer.........aber in letzter Zeit hören manche auch zu. Letzten Mittwoch im Traing waren von 7 Leuten 4 mit Peltors mit über 30 DB unterwegs, kaum noch einer mit passivem Gehörschutz.Wobei ich selber auch ab und an einen passiven benutze.........wenns richtig laut wird. Den peltor X5a mit 37 DB Dämmwert.................
  2. Ich habe eine Walther ( Manurhin) PP mit Polizeistempeln aus Niedersachsen. Angeblich hat Frankonia die in den 70ern (?) mal aufgekauft und dann in Umlauf gebracht.
  3. @scynet Die Sordin haben alle so um die 26 DB SNR Wert. Der Peltor Protac Hunter ebenfalls. Das sollte im freien ausreichend sein, sprich auf der Jagd oder beim Tontaubenschiessen. Auf Indooranlagen ist das FÜR MICH zu wenig. Da will ich mindestens 30 DB SNR Wert haben. Mein Peltor Protac 3 hat 31 DB SNR Wert. Zu einem Gehörschutz mit 26 DB ist das schon eine verdoppelung des Schutzes. Man spricht bei 5 bis 6 DB unterschied von einer Verdopplung des Lärms. Das wird und muss aber mit dickeren Schalen erkauft werden. Mit den "dünnen" Kapseln ist das einfach nicht zu erreichen.
  4. Der § 38 verbietet nicht das "weitergeben " an einen anderen Schützen auf dem Stand zum schiessen.Das ich eine geliehene Waffe nicht " Weiterverleihen " darf ist was anderes . Die meisten Leihscheine die ich kenne haben diesen Passus aber wohl mit drin. Eine rechtliche Grundlage dazu sehe ich nicht. Wenn einer eine kennt, bitte, ich lerne gerne dazu. Ansonsten kann man solche Passagen auch aus den meisten Leihscheinen entfernen oder schreibt sich selber einen. Wenn Verleiher und Leihnehmer damit einverstanden sind sehe ich keine Probleme
  5. Die Diskussion hier hat mich veranlast mal meine 9mm Pistole zu kontrollieren. Für die habe ich ein 9mm Wechselsystem aus der Schlachtung einer baugleichen Waffe. Habe irgendwann mal günstig bei egun eine 2. Waffe wie meine gesehen und den Händler kontaktiert, ob ich nur das WS und alle freien Teile erwerben könnte. Machte er. So kann es bei mir passieren das ich in der Pistole mal den Schlitten des WS mit dem Lauf der Pistole nutze oder umgekehrt. Da alle teile bei mir eingetragen sind, ich keine weitere Waffe zusammenbaue und auf den Läufen eh keine Seriennummer steht sehe ich da kein Problem. Ich "baue " ja keine neue oder weitere Waffe. Ich tausche auf mich registrierte Teile aus.
  6. oder dei Flinte gleich zum Büxer bringen wollte als die klingelten....................das hat er angeführt. Mal abwarten ob es was nutzt. Der Kollege der mich ansprach ist bei mir im Verein , sein vater wohnt aber im Osten und ist weit weg. Wenn ich ein Ergebnis der Kontrolle mitbekomme gebe ich es hier weiter.
  7. Eben. Und zudem ist die überkreuzlagerung im A/B Schrank ja zweifelsfrei erlaubt. Also ist das Ergebnis wenn sowohl A als dann auch noch das B-Fach aufgebrochen werden am ende das gleiche. Ich hab dem Kollegen geraten sich auf den alten §13,4. zu berufen, mal abwarten was daraus wird. Dummerweise, war wirklich dumm, stand bei der Kontrolle noch eine Flinte neben dem Tresor im Koffer..................................Freunde hat der sich also keine gemacht bei dieser Kontrolle.....................aber die Waffen gleich eingepackt haben sie mal nicht........war ihnen bei 60 bis 70 Stück wohl ohne Vorplanung auch zuviel
  8. Weil es nicht mehr im §13 der Verwaltungsvorschrift aufgeführt ist, was es vorher war. Imho hat sich da wegen altbesitz nichts verändert, aber der Vater eines Schützenkollegen hat jetzt deswegen eine Ordnungswiedrigkeitsanzege am Hals am Hals. Viel bei einer unangekündigten Kontrolle auf..............
  9. Hi, bei der noch 2020 von mir genannten Ausnahme "Jägerschrank " bin ich mir heute nicht mehr sicher............Das stand früher in der Verwaltungsvorschrift in § 13, absatz 4 glaub ich. Die Verwaltungsvorschrift wurde aber anscheinend 2020 geändert und heute steht dazu nix mehr da drin. Kann jemand da belastbar genaueres zu sagen ? Glt diese Ausnahme " Jägerschrank " auch heute noch ?
  10. und vor allem, wenn man nur 2 oder 3 beantragt und es gehen welche kaputt geht die ganze scheisse mit der beantragung wieder von vorne los............................
  11. Nein, war ich noch nicht. Wo gibt es den noch solche Stände? Nur einen in Deutschland ?
  12. Ich hab jetzt mal einfach meine Postleitzahl und "zuständige Waffenbehörde " in Google eingegeben..........da erscheinen alle saarländischen Waffenbehörden. Aber wenn man bei EINER anruft und fragt ob die zuständig für den Wohnort sind werden sie sagen ja oder nein, aber die wissen dann mit Sicherheit welche Behörde das ist. Zeitaufwand geringer als hier einen Thread zu eröffnen und kostet auch nur 2 telefonate...................Will man das nicht braucht man halt beglaubte Kopien der enstprechenden Berechtigungen / Perso.
  13. Wow, sowas hab ICH noch NIE gesehen. Kenne max 5 nebeneinander mit Mehrdistanzzulassung.
  14. Sportschützen sterben wie alle anderen Menschen auch. Unsere Mitglieder bilden die Gesellschaft ab, ergo auch die Todesrate. Und wo es viele ältere gibt ist es logisch das auch mehr Menschen sterben. Wir haben aber auch sehr viele jüngere GK Schützenim Verein und es werden immer mehr..................... Alleine dieses Jahr schon 15 Neumitglieder im bereich GK...........im letzten Jahr fallen mir 4 Todesfälle ein.Einmal Krebs mit 64 jahren, einmal ein knapp 60 jähriger an seinem Impfschaden ( nachweislich durch die Coronaimpfungen ) und 2 durch einen erweiterten Suizid, beide um die 50........................
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