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  1. Was machen denn die, die gar keinem Verein angehören ? Wo steht das denn im WaffG ?
  2. Kannst du auch etwas anderes als nur rum motzen ? Meine Fresse...
  3. Ich brauche da keine Vorstellung, ich habe das oft genug durch... siehe Iggy... und das kann man gerichtlich einfordern, was dem ein oder anderen Fürsten auch schon passiert ist.
  4. Wogegen soll er sich denn quer stellen ? Er ist an der Entscheidung ob WBK oder nicht, einfach nicht beteiligt.
  5. Sind schon wieder Ferien ? Wenn du es willst, machst du es. Willst du es nicht, dann lässt du es halt. Ich verstehe den Sinn der Diskussion nicht.
  6. Der Verein erkennt gar nichts an und bescheinigt auch kein Bedürfnis, denn beim Bedürfnis hat der Verein gar nichts mit zu reden. Das ist allein Sache von Verband, Behörde und Antragsteller. Die Vereinsfürsten halten sich da immer für sonst was wichtiges, dabei spielen sie dabei gar keine Rolle.
  7. Sage es den Eidgenossen... ich hätte kein Problem damit, aber wer fragt mich/uns schon ?
  8. Wie willst du da was definieren ? Dann musst du einem Boxer, Karateki oder Judoka oder was auch immer Kampfsportler auch die Hände und Füße abhacken. Völlige Idiotie, allein schon die Idee... dafür muss man schon hoher Beamter sein, um sich so was einfallen zu lassen...
  9. Nun ich hatte mal eine Ausgabe eures alten WaffG von 1997 oder so... das hatte, wenn ich nicht irre 17 Seiten... Und von solchen unnützen Dingen stand da auch nichts drin... so meine Erinnerung.
  10. Ihr dürft keine Magazine vorgeladen transportieren, verstehe ich das so richtig ? Und dann müssen die Mumpeln auch noch in einem anderen Koffer befördert werden ? Aber mit zwei Autos müsst ihr nicht auch noch fahren, oder ? Auch bei den Eidgenossen scheint es ein Schilda irgendwo zu geben.
  11. Diese Abschätzung muss aber nicht der Angegriffene im Moment des Angriffes machen, diese das Risiko für sich selbst erhöhende Maßnahme, ist dem Angegriffenen nicht zuzumuten. Wie gesagt, exklusiv krassem Missverhältnis, siehe oben. Dazu gibt es auch zig Kommentare in den einschlägigen Publikationen.
  12. Deine Interpretation ist falsch. Die einzige formale Einschränkung ist ein krasses Missverhältnis zw. angegriffenen Rechtsgut und gewähltem Wehrmittel. Klassisches Bsp: der Schuss aus der Flinte auf einen 10jährigen, der einen Apfel klaut. Für alles andere kennt der 32 STGB keine Verhältnismäßigkeit, weder beim Abwehrmittel, noch beim Abwehrlevel.
  13. Und vor allem ist es wesentlich fragmentierter, da es 50 Staaten hat, die alle ihr eigenes Süppchen kochen. Stand your ground, no stand your ground, castle, no castle usw., jeder Staat macht das anders. Fakt ist aber, wer sich zu einer Schlägerei verabredet, der hat zurecht keinen Anspruch darauf, sich hinterher auf Selbstverteidigung zu berufen.
  14. Richtig, und genau das machen die Brasilianer ja nun. Wurde ja auch langsam Zeit.
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