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WO Infomail 03/2012


Huskydoc

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Hallo,

die Bremer Bürgerschaft beschäftigt sich auf Antrag der SPD-Fraktion mit dem Thema Einführung einer Waffenbesitzsteuer. Die Bremer Pläne sehen vor, zukünftig den Besitz von Jagd-, Sport- und Sammlerwaffen mit einer Steuer von 300,00 Euro pro Waffe und Jahr zu belegen.

Nachdem im vorletzten Jahr schon in Stuttgart und anderen Kommunen ähnliche Pläne aufkamen, haben der DJV , FWR und DSB gemeinsam ein wissenschaftliches Gutachten von Herrn Prof. Dr. Johannes Dietlein erstellen lassen, in dem er zu dem Ergebnis kommt, daß die Erhebung einer solchen Steuer in der Sache und insbesondere in der angedachten Höhe rechtswidrig und willkürlich sei.

Dieses Gutachten hat dazu geführt, daß u.a. die Stadt Stuttgart und auch andere Kommunen Ihre Pläne zur Einführung einer Waffensteuer fallen gelassen haben.

Leider hat sich die Bremer Bürgerschaft bisher auch durch das übersandte Gutachten von Prof. Dietlein nicht von ihren Plänen abbringen lassen.

Da der Vorstoß zur Einführung einer Waffensteuer für andere Bundesländer Pilotcharakter haben dürfte, sei es wegen klammen Kassen oder aus ideologischen Gründen, sollte die eingereichte Petition eine möglichst große Unterstützung finden. Eine breite bundesweite Unterstützung der Petition sollte nicht nur in Bremen Eindruck machen, sondern auch potentielle Nachahmungstäter in anderen Bundesländern zum Nachdenken anregen und der Politik vermitteln, daß Jäger und Sportschützen nicht mehr bereit sind, weitere Schikanen kommentarlos zu schlucken.

Um an der Abstimmung teilzunehmen ist kein Wohnsitz/ Wahlberechtigung in Bremen erforderlich.

Zitat

Verfahrensordnung für die Petitionsausschüsse (Land und Stadt)

3. Petentinnen und Petenten

3.2. Das Petitionsrecht ist von den persönlichen Verhältnissen der Petentinnen und Petenten und vom Wohnsitz oder der Staatsangehörigkeit unabhängig.

3.3. Geschäftsfähigkeit ist zur Ausübung des Petitionsrechts nicht erforderlich. Es genügt, dass die Petentin beziehungsweise der Petent in der Lage ist, sein Anliegen verständlich zu äußern.

Quelle:

Zitat Ende

Petitionen in der Mitzeichnungsfrist (bis zum 23.03.2012): L 18/76 - Einführung einer Waffensteuer (Bremen)

https://petition.bremische-buergerschaft.de...ing&pID=389

Zusätzlich sollte man die Gelegenheit nutzen, auch die Schießsport- und Jagdverbände auf Landes- und Bundesebene aus ihrem Dämmerschlaf zu wecken:

- weist auf die Petition hin

- bittet darum, eine Mitteilung mit dem entsprechenden Link auf die Homepage zu setzen

- regt eine Rundmail an die Vereine, Kreisjägerschaften, Hegeringe, Mitglieder an

- und besonders scharfsinnige Schreiber können noch darauf verweisen, daß der Nachweis für ein hohes Mobilisierungspotential auch ein gutes Druckmittel bei Gesprächen mit der Politik sind

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Verfassungsklage

Im Rahmen der letzten Änderungen des Waffengesetzes mußte legale Waffenbesitzer einiges über sich ergehen lassen. Unter anderem wurde das in Artikel 13 des Grundgesetzes geschützte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Waffenbesitzer ausgehebelt. Die Behörde darf ohne Ankündigung und Verdachtsmoment in den Wohnraum des behördlich registrierten Waffenbesitzers eindringen und die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Waffen und Munition kontrollieren. Weigert sich der legale Waffenbesitzer, so kann die Behörde eine Unzuverlässigkeit annehmen, die zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse führt, und den Betroffenen so regelrecht enteignet. Besonders pikant an dieser Regelung ist, daß Besitzer illegaler Waffen besser gestellt sind als Besitzer legaler Waffen, denn bei ihnen ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß nötig. In vielen Kommunen sollen die Besitzer legaler Waffen für diese Nachschau auch noch zur Kasse gebeten werden.

Die Fördervereinigung legaler Waffenbesitz e.V. entschied sich daher, in Zusammenarbeit mit der renommierten Anwaltskanzlei "Redeker Sellner Dahs" mehrere Kläger bei ihrem Gang vor das Bundesverfassungsgericht finanziell zu unterstützen, um so diese unverhältnismäßige Maßnahme wieder korrigieren zu lassen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun am 06.Februar 2012 nach eineinhalb Jahren Wartezeit, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Eine Begründung für diese Entscheidung blieb das Gericht schuldig, nicht ohne darauf hinzuweisen daß diese Entscheidung unanfechtbar sei. Weitere Rechtsmittel stehen nicht zur Verfügung.

Eine Ablehnung der Verfassungsbeschwerde ohne Begründung ist mittlerweile gängige Praxis des Bundesverfassungsgerichtes. Dies ist des letzten demokratischen Schildes zwischen Bürger und Staat eigentlich nicht würdig, es beschädigt damit den Anschein der eigenen Unabhängigkeit und läßt Raum für Spekulationen über politische Motive.

Die Nichtannahme der Entscheidung bedeutet jedoch nicht, daß die Rechtmäßigkeit festgestellt wurde, womit jedem einzelnen Betroffenen weiterhin der Weg in die zivilen Gerichte offen bleibt. Leider haben solche Urteile nur Einzelfallcharakter. Die Chance diesen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützten Rechte zu verhindern, wurde somit unwiederbringlich vertan.

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Zukunftsdialog Deutschland

Außderm möchten wir noch auf den von Bundeskanzlerin Angela Merkiel initiierten "Zukunftsdialog - Deutschland" hinweisen. Dort können Themen vorgeschlagen werden. Die Ersteller der 10 Themen mit den meisten Unterstützern werden ins Bundeskanzleramt eingeladen um das Thema dort mit der Kanzlerin zu diskutieren.

Derzeit ist ein Themenvorschlag zum Waffenrecht auf Platz 4:

https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/...cms_idIdea=1222

Auch hier bitten wir um Unterstützung für den Ersteller des Themas.

Wir bedanken uns für das Interesse. Leiten Sie diese Mail bitte an Ihnen bekannte Waffenbesitzer zum Zweck der größeren Verbreitung weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V.

i.A. Ralf Künne

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