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IGNORED

Polizei ermittelt gegen Mann wegen freiwillig abgegebener Waffe


Floppyk

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Solche "schönen" Neuigkeiten und die Folgen von freiwilliger Eigentumsaufgabe sollten eigentlich viel stärker in der Presse erwähnt werden - am besten auf Seite 1. Denn dann ist hoffentlich jeden noch so schlauen Gutmenschen klar - das der Staat bzw. einige Behörden nur darauf lauern dem rechtschaffenen Bürger eins reinzuwürgen! Auf der einen Seite freut es mich ein ganz klein bischen, das dieser Mann, gerade weil er es dem Staat unbedingt rechtmachen wollte, dafür als Motivation und "Lohn" gesetzlich einen draufkriegen soll. Aber hauptsächlich ärgere ich mich über so ein Verhalten der Behörde - erst Versprechen es gibt keine negative Folgen, in Presse und ggf. in persönlichen Anschreiben die LWB schon förmlich bedrängen am besten alles abzugegeben und das Eigentum aufzugeben, dann aber dem Bürger der darauf vertraut, schikanieren und bestrafen wollen - das ist m.M. doch schon fast Schizophren!

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Lasst doch...es trifft doch sowieso die Richtigen, Gutmenschen, die ihre Erbwaffen, oder sogar legal besessenen Waffen lieber verschrotten lassen, als vielleicht mal nur kurz daran zu denken sie zu VERKAUFEN...lasst sie leiden!

Wenn ich mir das so richtig überlege, hast Du eigentlich recht. Fünf Jahre Knast möglich. Vlt. kommt er ja mit Fahrlässigkeit davon. Dann sind es zwei Jahre max.

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Solche "schönen" Neuigkeiten und die Folgen von freiwilliger Eigentumsaufgabe sollten eigentlich viel stärker in der Presse erwähnt werden - am besten auf Seite 1 in der BILD.

Denn dann ist hoffentlich jeden noch so schlauen Gutmenschen klar - das der Staat bzw. einige Behörden nur darauf lauern dem rechtschaffenen Bürger eins reinzuwürgen!

:icon14:

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Pech für den Abgeber, dass er nicht in Bayern wohnt. Dort schreibt das Innenministerium immerhin:

7.3 Verbringen der Waffe zur Waffenbehörde oder zur Polizeidienststelle

Die Strafverzichtsregelung erstreckt sich auch auf das Verbringen einer nicht schuss- und zugriffsbereiten Waffe zur Abgabe bei der Waffenbehörde oder Polizeidienststelle.

Quelle: http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/inner...n/detail/17045/

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Pech für den Abgeber, dass er nicht in Bayern wohnt. Dort schreibt das Innenministerium immerhin:

Quelle: http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/inner...n/detail/17045/

in Hamburg und Hedwig-Holzbein haben die Beamten in den Dienststellen Anweisung bekommen, entgegenzunehmen und ziehen zu lassen. Eine Aufnahme der Personalien erfolgt nur bei freiwilliger Bekanntgabe dieser. Also ähnlich wie in Bayern.

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Eine perfekte Methode, abgabewillige in die Strafrechtfalle zu locken.

Verbessert dei Statistik für noch rigidere Forderungen.

Das Überlassen der illegelalen Waffe ist straffrei,

Der Transport zu Behörde aber wird als führen strafrechtlich verfolgt, da die Polizei die Waffe nicht abholen kommt.

Krönung wäre, die Behörde hätte aufgefordert, die Waffe vorbeizubringen um dann wegen ilegalem Fürhen eine Ermittlung einzuleiten.

Schlußfolgerung für Besitzer illegaler Waffen:

Schweig stille, behalte. dann weiß keiner was, Du hast für die Not und bleibst sauber. Durchsuchung unwahrscheinlich und besser geschützt als LWB.

Endergebnis irgendwann:

Legale Waffen in Privathand: Null

iellegale Waffen in Pirvathand: 85. 000. 000?? oder 170. 000. 000 ???

Ist das das Ziel der Politiker und Polizei?

:fool:

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Na ja, ganz so kompliziert scheint die Regelung in Niedersachsen ja eigentlich nicht zu sein, wenn man bedenkt das bei über 9500 "korrekt abgegebenen" Waffen, es nur 7 geschafft haben sich durch die Abgabe strafbar zu machen.

Wie soll jemand der nicht mal das schafft, einer schlüssigen Argumentation von Seiten der Legal-Waffenbesitzer folgen oder diese gar nachvollziehen können!?

Hätte nur gefehlt das er sich beim Ablegen der Waffe in der Polizeistation versehentlich in den Fuß schoß :heuldoch:

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Wieviele dieser 9500 Waffen waren

1.) > 18 ohne Erlaubnis erwerbbar

2.) Abgaben Besitzmüder Altbesitzer mit WBK

3.) erlaubnispflcihitge Waffen, die ohne Erlaubnis im Besitz waren

4.) verbotene Waffen

3 und 4 zusammen eventuell genau sieben??

Wenn die Behörde die Waffen nicht abholt und man abgeben will, wie soll das dann gehen?

Bei echter illegaler Waffe dürfte es genug Besitzer geben, die keinen LWB kennen.

Was also soll er dann legal tun?

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Steht doch eigentlich ziemlich unmissverständlich in dem Artikel drin:

Sachverständige der Kommunen und Polizeidienststellen holten die Waffen nach Absprache zu Hause ab.

Polizei anrufen, Termin ausmachen, warten

... dass einer vorbeikommt und vor Ort unsachgemäße Aufbewahrung feststellt :eclipsee_gold_cup:

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Und da fällt mir ein, bist du/sind wir eigentlich "Bösemenschen"?

Was IHR seid, kann ich nicht sagen. Ich kenne die wenigsten von EUCH persönlich.

ICH bin kein Gutmensch. Auch kein Pösmensch. Irgensowas zwischendrin wird's wohl sein. B)

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Da muß ich mal selbst die Wikipedia loben, ganz gute Definition

Gutmensch ist eine meist abwertend gemeinte Bezeichnung für Einzelpersonen oder Personengruppen („Gutmenschentum“), denen ein übertrieben moralisierendes oder naives Verhalten unterstellt wird. In der politischen Rhetorik wird Gutmensch als Kampfbegriff verwendet. Der Neologismus leitet sich von „guter Mensch“ ab – und wendet die positive Bedeutung ins Gegenteil.[1]

Benutzer des Begriffs unterstellen Personen oder Personengruppen mit betont moralischer Grundhaltung ein fehlgeleitetes beziehungsweise zweifelhaftes Verhalten.[2][3] Im öffentlichen Sprachgebrauch dient er durchweg als eine negativ konnotierte Fremdbezeichnung

Danach folgt natürlich wieder jede Menge Müll...

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Du bist eindeutig zu lange weg. Weißt Du überhaupt noch den Weg nach Hause?

Nach rechts rückwärts ausparken, dann links, rechts, rechts, links, rechts, links, rechts, rechts, rechts, rechts, links, rechts, links, rechts (links, links)*)

*)wenn ich genau vor der Haustüre halten will. :dirol:

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Na ja, ganz so kompliziert scheint die Regelung in Niedersachsen ja eigentlich nicht zu sein, wenn man bedenkt das bei über 9500 "korrekt abgegebenen" Waffen, es nur 7 geschafft haben sich durch die Abgabe strafbar zu machen.

...

Sieben Ermittlungsverfahren alleine in Goslar !!!!

also vermutlich alle. :rotfl2:

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Steht doch eigentlich ziemlich unmissverständlich in dem Artikel drin:

Polizei anrufen, Termin ausmachen, warten

genau!

Und weil ja eine Straftat vorliegt (unerlaubter Besitz) wird halt gleich die Wohnung durchsucht - könnte ja sein, dass noch mehr Waffen vorhanden sind!

Harlekin

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Drei Seiten Postings, die (berechtigterweise) Dampf ablassen - wie wäre es stattdessen mal einfach mit einem Blick ins Waffengesetz? Das täte auch den Goslarern gut, etwas Nachhilfe im Gesetzestexte lesen:

§ 58 Abs. 8 WaffG lautet

(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn

* 1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder

* 2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Da steht keine Silbe von "abholen", nix von "ja nicht anfassen oder gar vorbeibringen" - aber so schreckt man halt die Abgabewilligen endgültig ab. Wäre ein Fall für die Abgeordneten der FDP, die sich ja für die Amnestie eingesetzt hat

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Da steht keine Silbe von "abholen", nix von "ja nicht anfassen oder gar vorbeibringen" - aber so schreckt man halt die Abgabewilligen endgültig ab. Wäre ein Fall für die Abgeordneten der FDP, die sich ja für die Amnestie eingesetzt hat

Hallo, die Abschreckung ist vielleicht beabsichtigt, vermeidet Schreibkram. :rotfl2:

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Ich habe gerade, im Sinne der Polizeiweiterbildung :rolleyes: , eine offizielle Redaktionsanfrage an die Polizei Goslar/Presestelle geschickt, Auszug unterhalb des zitierten Paragraphen (mit fett und unterstrichen):

Könnten Sie uns daher bitte zitierfähig mitteilen, mit welcher Begründung

dieser hier unterstrichene Teil von der Polizei Goslar nicht beachtet

(oder mißachtet) wird und durch welchen Sachverhalt/Paragraph im

Waffengesetz (oder anderen Gesetzen) dies wieder aufgehoben würde?

Wir werden sehen (früher hätte ich gesagt, abwarten und Cola trinken, aber das ist ja auch nicht mehr opportun...)

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Ich habe gerade, im Sinne der Polizeiweiterbildung :rolleyes: , eine offizielle Redaktionsanfrage an die Polizei Goslar/Presestelle geschickt, Auszug unterhalb des zitierten Paragraphen (mit fett und unterstrichen):

Wir werden sehen (früher hätte ich gesagt, abwarten und Cola trinken, aber das ist ja auch nicht mehr opportun...)

Aber Ulrich,

das Unterstrichene geht dann weiter mit:

"... wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. "

Ist doch ganz klar.

  • unerlaubter Erwerb => gehe nicht ins Gefängnis
  • unerlaubter Besitz => gehe nicht ins Gefängnis
  • unerlaubtes Verbringen => gehe nicht ins Gefängnis

aber

  • unerlaubtes Führen => ab in den Knast
  • unerlaubtes "Waffenbasteln" => ab in den Knast
  • unerlaubtes Schießen => ab in den Knast
  • unerlaubtes Überlassen => ab in den Knast
  • ungenügend sicheres Verwahren => ab in den Knast
  • ...

Die machen das in Goslar schon genau richtig. :lol:

Dein

Mausebaer :friends:

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