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IGNORED

Eine Schlacht verloren....


GunTalker

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In meinem Waffenblog habe ich es schon mitgeteilt, die große Koalition hat eine erneute Verschärfung des Waffenrechts beschlossen, und zwar mit allem was die letzten Tage so befürchtet wurde.

Wir dürfen uns jetzt nicht unterkriegen lassen. Wir müssen alles tun, damit die FDP zweistellig Regierungsverantwortung bekommt.

Denn: Mit der FDP können wir vielleicht doch verlieren, ohne sie haben wir schon verloren!

Gruß

Michael

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Wir hatten es gerade schon hier, evtl. ist der Bundespräsident der nächste "Ansprechpartner", den es zu überzeugen gilt?!

Wenn die Gesetze ihren demokratischen Beschlussweg gingen, muss der Präsident,

pro forma, unterschreiben...oder!!??

Ihn überzeugen, bringt wenig, denke ich.

Er muss sich da eher raushalten...

Aber: errare humanum est...

In meinem Waffenblog habe ich es schon mitgeteilt, die große Koalition hat eine erneute Verschärfung des Waffenrechts beschlossen, und zwar mit allem was die letzten Tage so befürchtet wurde.

Wir dürfen uns jetzt nicht unterkriegen lassen. Wir müssen alles tun, damit die FDP zweistellig Regierungsverantwortung bekommt.

Denn: Mit der FDP können wir vielleicht doch verlieren, ohne sie haben wir schon verloren!

Gruß

Michael

ich habe jetzt, entgegen meiner Überzeugung, die FDP bei der Europawahl, gewählt...

Augen zu und durch...

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überparteilich..etc....ich weiss es aber auch nicht wirklich!

Er scheint mir aber nicht der richtige Ansprechpartner zu sein..

Guck mal WIKI:

Unterzeichnung und Prüfung von Gesetzen
In der Vergangenheit haben die Bundespräsidenten bisher lediglich acht Mal, jedoch unter großer öffentlicher Beachtung, Bundesgesetze nicht „ausgefertigt“, das heißt nicht unterzeichnet. Einige zogen in ihren Begründungen Fehler im Gesetzgebungsverfahren heran, andere monierten materielle Verstöße gegen das Grundgesetz.

Theodor Heuss kippte 1951 das „Gesetz über die Verwaltung der Einkommens- und Körperschaftssteuer“, weil ihm die Zustimmung des Bundesrates fehlte. Neun Jahre später verweigerte sein Nachfolger Heinrich Lübke dem „Gesetz über den Betriebs- und Belegschaftshandel“ seine Unterschrift. Er sah darin einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Gleich zweimal zeigte Gustav Heinemann dem Gesetzgeber seine Grenzen auf: Sowohl für das Ingenieurgesetz (1969) als auch das Architektengesetz (1970) sah er keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben.

Das „Gesetz zur Erleichterung der Wehrdienstverweigerung“ wurde 1976 von Walter Scheel gestoppt, der wie schon Heuss die Zustimmung der Länderkammer vermisste. Bundespräsident von Weizsäcker hielt 1991 das „10. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“, welches die formale Privatisierung der Luftverkehrsverwaltung vorsah, für materiell verfassungswidrig und unterzeichnete es nicht. Dies führte zur Einfügung des Artikels 87d Absatz 1 Satz 2 in das Grundgesetz, der es dem Gesetzgeber freistellte, ob er die Luftverkehrsverwaltung in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Weise gestaltet. Daraufhin wurde das Gesetz erneut beschlossen und schließlich durch von Weizsäcker unterzeichnet.

Horst Köhler unterschrieb im Oktober 2006 das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung wegen Unvereinbarkeit mit Art. 87d Abs. 1 GG nicht.[2] Im Dezember 2006 wies er das Verbraucherinformationsgesetz zurück, da es aus seiner Sicht im Widerspruch zu Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG steht, der es dem Bund verbietet, per Gesetz den Gemeinden Aufgaben zu übertragen.[3]

In neun Fällen unterzeichneten Bundespräsidenten zwar Gesetze, verbanden dies jedoch mit einer öffentlichen Erklärung über verfassungsmäßige Bedenken. So verhielten sich u. a. Carstens beim Staatshaftungsgesetz 1981, von Weizsäcker bei der Neuregelung der Parteienfinanzierung 1994, Herzog beim Atomgesetz 1994, Rau beim Zuwanderungsgesetz 2002 und Köhler beim Luftsicherheitsgesetz 2006.

Ob er den Schneid hat, keine Ahnung! Aber zumindest in Bezug auf die Unverletzlichkeit der Wohnung könnten wir bei ihm ansetzen.

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guckst Du:

Oftmals genügt schon die Anfrage des Bundespräsidenten oder der von ihm beauftragten Mitarbeiter des Bundespräsidialamtes bei einer Behörde nach dem Stand einer bestimmten Angelegenheit, um dem Anliegen des betreffenden Bürgers Nachdruck oder die notwendige Aufmerksamkeit zu verleihen.

aha...

mal weiter schlau machen...

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Oha...

Ja, aber wie??

Jeder einzeln, als Brief?

Ja warum nicht, vielleicht 10000 einzelne mit je drei Briefen?

Beantwortet eh sein Büro...

Eingabe an den Präsidenten??

Naja, aber bei 30000 Briefen sind die Damen im Büro evtl. auch genervt und geben die Proteste an den Cheffe weiter?

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Wenn die Gesetze ihren demokratischen Beschlussweg gingen, muss der Präsident,

pro forma, unterschreiben...oder!!??

...

Im Gegenteil!

Unser derzeitiger Bundespräsident (m.E. der Beste, den ich bisher erleben durfte)

hat bereits mehrfach aktionistische Gesetze zurückgewiesen, von denen er überzeugt

war, daß diese einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten würden.

Unter erheblichem Gesichtsverlust für diejenigen, die den Schnellschuß loswerden

wollten. Er vergaß dabei auch nicht den Hinweis, die Hausaufgaben besser zu machen

und das Verfassungsgericht nicht zur Prüfung mangelhafter Gesetze zu mißbrauchen.

Es gab dabei zwar einiges Murren (von wegen notwendig oder will aber), trotzdem

hat es niemand gewagt, ihm diesbezüglich Parteilichkeit vorzuwerfen.

Einige wollten ihm dann seine Aufgabe wie von Dir beschrieben erklären, aber

die wurden schnell von ihrer Fraktion ob des zur Schau gestellten Demokratie-

verständnisses ruhig gestellt.

Aber aus Respekt vor seinem Amt sollte jemand mit ihm reden, der sich einigermaßen

auf Augenhöhe befindet. Eventuell ein betroffener Jäger mit Mandat.

Liebe Grüße

fa

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Wie jetzt?

Die Herren Minister beschließen und zack, ist's Gesetz?

Vielleicht irre ich mich ja, aber so einfach ist's, soweit ich mich erinnern kann nicht!

Also: Nicht locker lassen!!!

NOCH (!!!) ist die Schlacht nicht verloren! :angry2:

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Wie jetzt?

Die Herren Minister beschließen und zack, ist's Gesetz?

Vielleicht irre ich mich ja, aber so einfach ist's, soweit ich mich erinnern kann nicht!

Also: Nicht locker lassen!!!

NOCH (!!!) ist die Schlacht nicht verloren! :angry2:

Natürlich nicht, aber damit habe ich mich noch nie beschäftigt...

Wird wohl mal Zeit!

Ja, ich denke auch: Auf Augenhöhe, am Besten ein "Verbandsvorsitzender" oder

ein Jäger mit Verdienstorden, kannte ich früher mal...

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Im Gegenteil!

Unser derzeitiger Bundespräsident (m.E. der Beste, den ich bisher erleben durfte)

hat bereits mehrfach aktionistische Gesetze zurückgewiesen, von denen er überzeugt

war, daß diese einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht standhalten würden.

Unter erheblichem Gesichtsverlust für diejenigen, die den Schnellschuß loswerden

wollten. Er vergaß dabei auch nicht den Hinweis, die Hausaufgaben besser zu machen

und das Verfassungsgericht nicht zur Prüfung mangelhafter Gesetze zu mißbrauchen.

Es gab dabei zwar einiges Murren (von wegen notwendig oder will aber), trotzdem

hat es niemand gewagt, ihm diesbezüglich Parteilichkeit vorzuwerfen.

Einige wollten ihm dann seine Aufgabe wie von Dir beschrieben erklären, aber

die wurden schnell von ihrer Fraktion ob des zur Schau gestellten Demokratie-

verständnisses ruhig gestellt.

Aber aus Respekt vor seinem Amt sollte jemand mit ihm reden, der sich einigermaßen

auf Augenhöhe befindet. Eventuell ein betroffener Jäger mit Mandat.

Liebe Grüße

fa

Wenn ich alles wüsste, wäre ich Präsident..

ich hab früher mal gehört, wenn er ein Gesetz nicht unterschreibt, platzt es..

Aber wieder vergessen...tjaja....

Ja warum nicht, vielleicht 10000 einzelne mit je drei Briefen?

Naja, aber bei 30000 Briefen sind die Damen im Büro evtl. auch genervt und geben die Proteste an den Cheffe weiter?

vielleicht...schaun wir mal...

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Morgen guck ich mal, wo und wie!

Vielleicht doch gute Idee...

Ein Brief an den BP = Auf jeden Fall. Viele. Aber bitte höfliche. Das zeigt, dass das Anliegen vielen Personen in diesem Land aufstößt. Dass es also kein Minderheitending ist, sondern dass hier mit der (mit Blick auf künftige "Amokläufe" absolut nutzlosen) Verschärfung des WaffG auch ein veritabler Angriff auf grundgesetzlich verankerte Rechte einhergeht. Das darf aber bei allem Verständnis für gerechtfertigte Empörung nicht in Tonfall und Duktus ausarten. Das hat höflich zu sein. Alles andere schadet nur dem Anliegen.

Eine Eingabe an den BP = Auf jeden Fall mehrere starten. Ich denke mir mal, die Leute vom BP-Amt werden schon reagieren, wenn da mehrere gleichgelagerte ankommen und das den Einsendern kundtun (so wie's der Petitionsausschuss auch tut). Dann sollte auch sichergestellt sein, dass die Eingabe an den BP geht.

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So wie ich das rausgelesen habe steht die Unverletzlichkeit der Wohnung garnicht zur Debatte. Worüber also beschweren?

Es wäre mal an der Zeit, dass von unserer Seite Vorschläge eingereicht werden, die den Vollzug des Waffenrechts sicherstellen, anstatt das den ahnungslosen Politikern zu überlassen.

1. Es gibt kein WaffG Problem

2. Die Missbrauchsfälle weisen auf ein Vollzugsproblem

Genau deshalb sollten wir das auch zu unserer Angelegenheit machen. Nur mit "Dagegenhalten" werden wir keinen Blumentopf gewinnen. Da die Politik offensichtlich keine Ahnung vom Waffenrecht haben, müssen adäuate Vorschläge von uns kommen. Die Medienindustrie nutzt in solchen Fällen die FSK und verhiundert damit Eingriffe des Gesetzgebers.

Wo sind unsere Vorschläge? Wie kommen wir unserer Verantwortung nach? Das sind Fragen denen wir uns auch endlich mal zuwenden sollten. Wer ein funktionales Konzept auf dem Silbertablett serviert, ist die Hälfte seiner Sorgen los.

Proaktiv list das Schlagwort.

P.S: Nein, ich rede nicht der Vereinsschnüffelei den Mund etc. Wir haben eine Verantwortung und solten dieser Nachkommen - bevor sich ein anderer für uns darum kümmert.

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.. evtl. ist der Bundespräsident der nächste "Ansprechpartner", den es zu überzeugen gilt?!

Das BVerfG ist die einzige Instanz die den Bundespräsidenten vom Unterzeichnen abhalten kann, und das auch nur wenn einen Einstweilige Anordnung beantragt wurde die AUssicht auf Erfolg hat.

So lief das auch beim Lissabon Vertrag und allen anderen wo der Bundespräsident nicht unterschrieben hat. Erst der Antrag beim BVerfG, dann die 'Bitte' des BVerfG nicht zu Unterschreiben, welcher der Bundespräsident dann folge zu leisten hat.

Das der Bundespräsident aus 'verfassungstreue oder herzensgüte' was nicht unterschreibt ist pure Medienpropaganda!

"Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts. Diese Entscheidung ist dem Bundesverfassungsgericht heute durch das Bundespräsidialamt förmlich mitgeteilt worden. "

http://www.bundespraesident.de/dokumente/-...ng/dokument.htm

"Der Bundespräsident hat,

nachdem die Antragsteller und Beschwerdeführer den Erlass einer

einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt hatten,

die deutsche Ratifikationsurkunde bisher nicht ausgefertigt."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pre.../bvg09-002.html

Nur das dieses 'Medienmärchen vom guten Präsidenten' endlich mal 'gegessen' ist...

Beste Grüße!

PS

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So wie ich das rausgelesen habe steht die Unverletzlichkeit der Wohnung garnicht zur Debatte. Worüber also beschweren?

Es wäre mal an der Zeit, dass von unserer Seite Vorschläge eingereicht werden, die den Vollzug des Waffenrechts sicherstellen, anstatt das den ahnungslosen Politikern zu überlassen.

1. Es gibt kein WaffG Problem

2. Die Missbrauchsfälle weisen auf ein Vollzugsproblem

Genau deshalb sollten wir das auch zu unserer Angelegenheit machen. Nur mit "Dagegenhalten" werden wir keinen Blumentopf gewinnen. Da die Politik offensichtlich keine Ahnung vom Waffenrecht haben, müssen adäuate Vorschläge von uns kommen. Die Medienindustrie nutzt in solchen Fällen die FSK und verhiundert damit Eingriffe des Gesetzgebers.

Wo sind unsere Vorschläge? Wie kommen wir unserer Verantwortung nach? Das sind Fragen denen wir uns auch endlich mal zuwenden sollten. Wer ein funktionales Konzept auf dem Silbertablett serviert, ist die Hälfte seiner Sorgen los.

Proaktiv list das Schlagwort.

P.S: Nein, ich rede nicht der Vereinsschnüffelei den Mund etc. Wir haben eine Verantwortung und solten dieser Nachkommen - bevor sich ein anderer für uns darum kümmert.

Das mit dem Dagegenhalten durch eigenen Gesetzesentwurf ist auf jeden Fall richtig. Full Ack!

Unverletzlichkeit der Wohnung:

Zitat Stern:

Besonders umstritten ist der Plan, auch ohne Verdacht auf eine Gesetzeswidrigkeit Kontrollen von Waffenbesitzern zuzulassen. "Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die zuständigen Behörden die Möglichkeiten erhalten müssen, die Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften von Schusswaffen wirksam überprüfen zu können", sagte Bosbach. Zwar können die Betroffenen den Zugang zu ihrer Wohnung verweigern, aber nur, wenn sie einen triftigen Grund dafür vorweisen können. Ansonsten droht ihnen der Entzug des Waffenscheins.

Ich formuliers so herum: Es wird mir die "Wahl" gelassen, ob ich meine Papers mit allen Folgen abgebe oder ob ich um deren Erhalt willen dem unangekündigten Betreten der Wohnung zustimme. Also eine Art der - pardon - Nötigung, um mich zugunsten des einen gegen das andere entscheiden zu müssen. Kein direkter Angriff auf die UdW, da hast du ganz fraglos recht, aber IMHO ein mittelbarer, der zudem nur eine bestimmte Bevölkerungsgruppe träfe.

Apropos "nur bestimmte Bevölkerungsgruppe" - da hätte ich eine Frage an die Juristen: Ginge das überhaupt mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz überein?

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Ich würde nicht so auf vereinzelte Mediendarstellungen reflektieren. Das da häufig einiges durcheinandergeht haben wir ja in letzter Zeit wieder desöfteren gemerkt. In den ZITATEN der verantwortlichen Politiker wurde stets darauf hingewiesen, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung ein hohes Rechtsgut ist welches es zu achten gilt. Wer mehrfach die Kontrolle verweigert, wird zunächst um Stellungnahme gebeten. Wahrscheinlich auf dem Amt. Wer sich hartnäckig und dauerhaft weigert, seine Aufbewahrung überprüfen zu lassen, bei dem fängt die Zuverlässigkeitsbedenklichkeit an.

Das hört sich für mich anders an als unangekündigte Kontrollen. Sicher ist es nicht optimal. Handlungsbedarf bestand aber nunmal und sicher wird man einen gemeinsamen Termin finden, um seine Aufbewahrung vorführen zu können.

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Ich würde nicht so auf vereinzelte Mediendarstellungen reflektieren. Das da häufig einiges durcheinandergeht haben wir ja in letzter Zeit wieder desöfteren gemerkt. In den ZITATEN der verantwortlichen Politiker wurde stets darauf hingewiesen, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung ein hohes Rechtsgut ist welches es zu achten gilt. Wer mehrfach die Kontrolle verweigert, wird zunächst um Stellungnahme gebeten. Wahrscheinlich auf dem Amt. Wer sich hartnäckig und dauerhaft weigert, seine Aufbewahrung überprüfen zu lassen, bei dem fängt die Zuverlässigkeitsbedenklichkeit an.

Das hört sich für mich anders an als unangekündigte Kontrollen. Sicher ist es nicht optimal. Handlungsbedarf bestand aber nunmal und sicher wird man einen gemeinsamen Termin finden, um seine Aufbewahrung vorführen zu können.

Wenn es denn so käme ...

Dann aber stellt sich die Frage nach dem Aufwand und dem zu seiner Umsetzung nötigen Personal, mit dem dies umgesetzt werden soll. Woher nehmen? Das hatten wir doch schon.

Das schnelle Reflektieren auch auf uU inhaltlich nicht ganz korrekte Berichte halte ich für wichtig, um ggf. entsprechend rasch argumentativ reagieren zu können. Dass da mancher Gedanke unsererseits verschwendet wird, liegt in der Natur der Sache.

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Nun ja, liebe Foristi,

Geschichte wiederholt sich. Immer. Und immer wieder.

Wir befinden uns heute im Jahre 1929, Wirtschaftskrise. Wir hatten einen Reichspräsidenten, Hindenburg.

Der hat sich auch nicht gewehrt. Die Folgen kriegen wir heute, 80 Jahre später, immer noch zu spüren.

Wenn heute 1929 ist, was ist dann in 4 Jahren? Ich sag's euch, die nächste Bundestagswahl!

Also kriegt jetzt den Arsch hoch und wehrt euch beizeiten!

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Nun ja, liebe Foristi,

Geschichte wiederholt sich. Immer. Und immer wieder.

Wir befinden uns heute im Jahre 1929, Wirtschaftskrise. Wir hatten einen Reichspräsidenten, Hindenburg.

Der hat sich auch nicht gewehrt. Die Folgen kriegen wir heute, 80 Jahre später, immer noch zu spüren.

Wenn heute 1929 ist, was ist dann in 4 Jahren? Ich sag's euch, die nächste Bundestagswahl!

Also kriegt jetzt den Arsch hoch und wehrt euch beizeiten!

Deinen fett gesetzten Satz kann man unterschreiben, sofern es sich auf demokratisch + rechtstaatlich legitimierte Mittel bezieht.

Den Rest --- mit Verlaub: Findest du das nicht ein bißchen sehr weit hergeholt?

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Gast God of Hellfire
Aber aus Respekt vor seinem Amt sollte jemand mit ihm reden, der sich einigermaßen

auf Augenhöhe befindet. Eventuell ein betroffener Jäger mit Mandat.

Liebe Grüße

fa

Aus Respekt vor seinem Amt und seiner Verantwortung sollte der Präsident aber auch den kleinen Bürger hören.

Nur mal so ein Gedanke...

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So Freunde der Nacht. Schaltet bitte einen Gang runter, wartet ab was der heutige, morgige und übermorgige Tag bringt. Ohne die erste Aufregung sieht das ganze schon anders aus und man kann mit ein wenig Abstand einige vernünftige Gedanken über Gegenstrategien zu Papier oder in die Tastatur bringen.

Vor allem bitte keine voreiligen, hysterischen oder sonstwie unbedachten Aktionen in die Wege leiten. Gesetze werden nicht von "Expertengruppen" von heute auf morgen gemacht, auch wenn die Glanzlichter der deutschen Journaille das so dem unbedarften Bürger verkaufen.

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