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IGNORED

Surefire Defender


raumpatrouille

Empfohlene Beiträge

Darf man eine Surefire Defender , aufgrund ihrer

zweckmässigen Bestimmung über die Funktion als Leuchtmittel hinaus, führen?

Man könnte die Lampe aufgrund der Schlagkanten am Lampenkopf,

die ja z. B. dazu bestimmt sein könnten, die Verteidigungsfähigkeit von Menschen herabzusetzen

in diese Richtung einordnen...

Waffengesetz §42a

1.2 Hieb und Stoßwaffen nach Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr 1.1

Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),...

fragende Grüsse,

r.

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Bis vor ein paar Tagen hätte ich gesagt, "Ja, ist auf jeden Fall eine Waffe", aber nachdem ich rausgefunden habe, daß das BKA selbst einen Kubotan nicht als Waffe einstuft, wäre ich da skeptisch. Wäre wohl ein Fall für einen weiteren Feststellungsbescheid.

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Die angeführte SureFire Taschenlampe ist eine Hieb- und Stoßwaffe. Der Lampenkopf ist vom Hersteller zur Nutzung beim Schlag/Stoß als Waffe im Sinne des Waffengesetzes zweckbestimmt - es ist also keine reine Taschenlampe mehr.

Einen BKA-Feststellungsbescheid hierzu gibt es derzeit noch nicht.

Der Kubotan ist laut BKA-Feststellungsbescheid keine Hieb- und Stoßwaffe weil er zur Nutzung gegen Nervendruckpunkten vorgesehen ist und nicht zur Schlag/Stoß - und damit der Einordnung als Hieb- und Stoßwaffe entging.

Das Führen des SureFire mit Defender (! der Name zeigt ja - neben der entsprechenden eindeutigen Werbung - schon den Herstellerwillen ...) wird somit zukünftig verboten sein. Das Führen auf Öffentlichen Veranstaltungen u.ä. war ja schon verboten.

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:gaga:

Es geht hier um eine Taschenlampe, die die innere Sicherheit gefährdet, ja?

Die gehört doch in jedes Handschuhfach!

Ich glaube, für so einen Scheiß bin ich zu alt....das ich mit meinem Böker Einhandmesser gefährlich bin,habe ich noch nicht ganz verdaut aber das ist ja wohl :angry2: muß ich mich jetzt zwischen gesundem Menschenverstand und Gesetzestreue entscheiden? Wird befürchtet, daß ich mit Hilfe eines 13 cm langen Küchenmessers die Weltherrschaft an mich reisse?

Ich glaube, da muß ich bei der nächsten Wahl ganz genau schauen, wo ich mein Kreuzchen mache!

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Nutzt ja aber alles nix ...

Erst muß man die Rechtslage kennen.

Dann kann man mit dem gesunden Menschenverstand zu dem Ergebnis kommen, das wohl so einiges mit den §§ im argen liegt ...

Und dann kann man ja immer noch entscheiden wie man sich verhält - wobei so einiges auf dem Spiel steht, wenn man sich nicht an das hält, was zu "unser aller Wohl" in Gesetze verpackt wurde :rolleyes:

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Der Kubotan ist laut BKA-Feststellungsbescheid keine Hieb- und Stoßwaffe weil er zur Nutzung gegen Nervendruckpunkten vorgesehen ist und nicht zur Schlag/Stoß - und damit der Einordnung als Hieb- und Stoßwaffe entging.

Das ist aber nicht das, was auf der BKA-Homepage im Feststellungsbescheid nachzulesen ist... und nebenbei bemerkt, der Kubotan ist tatsächlich dazu bestimmt, jemanden damit auf empfindliche Körperstellen zu hauen ;)

Ich zitiere im Original:

Nicht jeder Gegenstand, der grundsätzlich geeignet ist, durch Hieb, Stich oder Stoß Verletzungen hervorzurufen, ist gleichzeitig Hieb- und Stoßwaffe; vielmehr muß der Gegenstand seinem Wesen nach dazu bestimmt und von vornherein nach Gestaltung und Bedienung als Waffe im technischen Sinne erkennbar sein. Der als Kubotan bezeichnete Gegenstand ist zwar nach der oben aufgeführten Beschreibung geeignet, als Waffe eingesetzt zu werden, von der einfachen Ausgestaltung her ist jedoch nicht eindeutig von einer Hieb- und Stoßwaffe auszugehen.

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...170_kubotan.pdf

Auf Deutsch gesagt, das BKA verneint die Waffeneigenschaft, weil der Kubotan derart einfach gestaltet ist, daß er seine Eigenschaften mit x anderen Alltagsgegenständen teilt. Ich könnte mir vorstellen (ohne meine Hand dafür ins Feuer legen zu wollen), daß die Beurteilung einer Surefire Defender ähnlich ausfällt.

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Der Kubotan...zur Nutzung gegen Nervendruckpunkten vorgesehen...

Fast genau mit diesen Worten wird die Surefire Defender von der Fa. Surefire doch in D beworben (s. die Werbung der E2D in Comic-Form. Ich kann hier also keinen Unterschied feststellen.

Mir ist auch bewusst (und es gab dazu ja schon Diskussionen), dass die E2D sich in einem gewissen Bereich bewegt, wo man aufgrund der gezackten Lampenkopfform und bei sehr "gutmenschlicher" Grundeinstellung dazu neigen könnte.....

Aber auch das Wörtchen "Defender" wird bei einer Taschenlampe mit gezacktem Abschluss noch nicht zur Waffen-Eigenschaft ausreichen. "Verteidiger" - zu welchem anderem Zweck ist denn der Kubotan gedacht ? Als Hilfswerkzeug zum Nasepopeln ?

Ich selbst habe u.a. eine LEDWave X-33. Sehr praktische kleine Lampe. Auch die hat einen ganz leicht gezackten Abschluss am Lampenkopf. Sehr zweckdienlich zum Erkennen, ob die auf einer glatten Oberfläche "auf dem "Kopf" abgestellte Lampe versehentlich eingeschaltet ist.

Du glaubst doch nicht im Traum, dass ich diese Lampe nun nicht mehr mitnehme ?

Gruß,

karlyman

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Also jetzt reichts mir aber ....

Ich denke doch nicht daran, meine Taschenlampe (eine Walther MTL 300) als Waffe eintragen zu lassen. Leute, irgendwann platzt selbst mir der Kragen. Was bitte ist denn mit meiner Maglite, die schöne Große .....???

Ne Lampe ist ne Lampe ist ne Lampe. Und bloß weil sie einen gewellten Lampenkopf hat und Strobo-Licht macht, ist es noch keine Pistole. Es ist eine Lampe und nichts anderes.

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Also jetzt reichts mir aber ....

Mir auch ...

Geht doch einfach mit der betreffenden Art von Taschenlampe zum nächsten Volksfest, spreche den nächsten netten Polizeibeamten an und bitte ihn eine Strafanzeige gegen Dich zu schreiben (Legalitätsprinzip - er muß ! die Anzeige ohnehin fertigen). Dann bringst Du die Polizei und die Staatsanwaltschaft dazu ein BKA-Feststellungsbescheid in Auftrag zu geben.

Dann wirst Du und wir alle anderen auch schon wissen, ob die SureFire Defender eine Hieb- und Stoßwaffe ist.

Sieht dann ziemlich schlecht für Deine Zuverlässigkeit aus - aber es reicht Dir ja bekanntlich, also ist das ja kein Problem.

Viel Spaß ! :rolleyes:

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Mir auch ...

Geht doch einfach mit der betreffenden Art von Taschenlampe zum nächsten Volksfest, spreche den nächsten netten Polizeibeamten an und bitte ihn eine Strafanzeige gegen Dich zu schreiben (Legalitätsprinzip - er muß ! die Anzeige ohnehin fertigen). Dann bringst Du die Polizei und die Staatsanwaltschaft dazu ein BKA-Feststellungsbescheid in Auftrag zu geben.

Dann wirst Du und wir alle anderen auch schon wissen, ob die SureFire Defender eine Hieb- und Stoßwaffe ist.

Sieht dann ziemlich schlecht für Deine Zuverlässigkeit aus - aber es reicht Dir ja bekanntlich, also ist das ja kein Problem.

Viel Spaß ! :rolleyes:

KLasse Ansage .....

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Geht doch einfach mit der betreffenden Art von Taschenlampe zum nächsten Volksfest, spreche den nächsten netten Polizeibeamten an und bitte ihn eine Strafanzeige gegen Dich zu schreiben. Dann bringst Du die Polizei und die Staatsanwaltschaft dazu ein BKA-Feststellungsbescheid in Auftrag zu geben. Dann wirst Du und wir alle anderen auch schon wissen, ob die SureFire Defender eine Hieb- und Stoßwaffe ist.

Völliger Unsinn.

Wer will so etwas, und wem nützt so etwas ?

Fast hat man den Eindruck, als seien manchem User hier die Verschärfungen noch zu "lasch"

und er wolle mit aller Gewalt weitere provozieren...

:fool:

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Ne Lampe ist ne Lampe ist ne Lampe. Und bloß weil sie einen gewellten Lampenkopf hat und Strobo-Licht macht, ist es noch keine Pistole. Es ist eine Lampe und nichts anderes.

Irgendwie habe ich das neuerdings das Gefühl, in einem falschen Forum zu sein.

Ich sehe hier in der Mehrzahl voreilenden Gehorsam und ein Publikum, das darum bettelt, noch viel mehr Verbote zu bekommen. Wenn der IM Sch. das alles mitliest, bedauert er bestimmt, nicht auch eine Sperrvorrichtung für Hände gefordert zu haben. Oder zumindet ein Verbot für Bindfäden, Pfefferpäckchen, Sand (zum Augenblenden), Anglerbleigewichte, Geldrollen und zusammengerollte "Bild am Sonntag" oder "Stern". Gerade letztee können ganz schön weh tun.

Eine Lampe ist zunächst eine Lampe, egal, was ein geschäftstüchtiger Hersteller dazuschreibt. Wäre es von Haus aus ein Schlaginstrument mit zusätzlicher Beleuchtung, würde das Ding anders aussehen.

Genauso bleibt auch ein Wagenheber ein Wagenheber, auch wenn es einen gegenteiligen Witz dazu gibt..

Nach § 1 WaffG Abs. 2 Nr 2a zählen zu den Waffen tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, ... insbesondere Hieb- und Stichwaffen;

b) die ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ... geeignet sind ..., und die in diesem Gesetz genannt sind.

Punkt 2a entfällt, es heißt "bestimmt", nicht "geeignet"!

Für Punkt 2 b genügt nicht die (Auch-)Eignung als solche, sondern das fragliche Ding muß auch noch extra genannt sein. Ist irgendwo eine Taschenlampe als Hieb- und Stichwaffe im Gesetz genannt?

Mehr will ich gar nicht schreiben. Das Lesen vieler Beiträge in diesem Forum genügt mir.

Fritzchen

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Also alles was mit "Defender" beworben wird soll eien Waffe sein, - ich fahre einen Landrover "Defender 110" mit TÜV Stempel und ohne BKA Bescheid. Muss ich jetzt auch um meine Zuverlässigkeit fürchten?

- je mehr diesen staatlichen Blödsinn in vorauseilendem Gehorsam mitmachen umso mehr ist usnereObrigkeit in ihrem Tun bestätigt. Hier wird eine Diskussion über eine Taschenlampe begonnen die 2 Ecken mehr hat als andere. Guckt euch doch mal die Mag-Lite an. Die ab 4 Baterrien aufwärts ist so schwer dass sie zur Verteidigungszwecken keine zusätzlichen Ecken mehr braucht.

Keine Woche nach Verabschiedung des neuen Waffg. jault der weiße Ring wieder rum man müsse mehr Zivielcourage zeigen und Opfern helfen. Stellt den hier keiner mehr die Frage :"Womit denn?".

Für dritte werde ich nur noch freundlich 110 wählen, ansonsten passe ich nur noch auf mich selber auf. Ob die Mittel dann legal waren kann man dann hinterher diskutieren, - hautsache sie waren effektiv. Das ist aber nur meineMeinung dazu. Unseer Gutmenschen können ja im Law & Order Gehorsam weiterdiskutieren undsich letztendlich legal mit dem werfen von Wattebäuschen der illegal mit Waffen bewaffneten erwehren. - Jeder der an Brennpunkten unserer Großstädte lebt weiß welche Realitäten ich meine, - und selbst auf dem Lande wird das leben bunter.

Für mich ist das recht auf Notwehr und den meiner körperlichen Unversehrtheit einschl. aller andere geschützten Rechtsgüter höher angesiedelt als das neue Waffg. Lasst usn doch mal abwarten bis die erste Verfassungklage zu diesem Thema läuft. Es wäre ja nicht das erste unausgegorene Gesetzt das von dort gekippt wird.

- Bleibt wehrhaft und sauber

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Es ist doch immer das gleiche ... :rolleyes:

Äpfel mit Birnen vergleichen - oder eben Autos mit anderen Gegenständen

Probleme nicht erkennen wollen und ja jede Ausrede auflisten, damit das mögliche Problem in die eigenen Weltanschauung paßt ...

Und wen interessiert dies alles, wenn man erstmal in die "Mühlen der Justiz" gerät ?

Niemanden !

Ist mir jetzt auch zu blöd meine Zeit damit weiter zu verschwenden.

Irgendwann wird es schon einen Feststellungsbescheid geben.

Dann bewahrheitet sich entweder, daß ich Recht habe (was mir eigentlich vollkommen egal ist, ich brauche das nicht) oder daß andere aufjubeln können (was mir genauso egal ist).

Die ewige Laier vom "Vorauseilenden Gehorsam" ist mir zu dämlich.

Das Forum ist mit der Überschrift "Waffenrecht" versehen, nicht mit "Politik". Hier geht es um Fakten und sachliche Argumente. Solange ein BKA-Feststellungsbescheid oder Gerichtsurteile fehlen, muß man sich halt mit Argumenten und Rechtsauffassungen AUFGRUND ! der Gesetzeslage weiterhelfen und nicht in Träumereien verfallen, wie das Waffengesetz denn besser aussehen soll.

Wer dazu keine sinnvollen Argumente und rechtliche Fundstellen beibringen kann oder will (was leider wieder erneut auf eine Vielzahl der Schreiberlinge zutrifft, glücklicherweise aber nicht auf alle), der sollte lieber die Finger gerade lassen und seine Tastatur schonen. :icon13:

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Hallo

...

Das Forum ist mit der Überschrift "Waffenrecht" versehen, nicht mit "Politik". Hier geht es um Fakten und sachliche Argumente. Solange ein BKA-Feststellungsbescheid oder Gerichtsurteile fehlen, muß man sich halt mit Argumenten und Rechtsauffassungen AUFGRUND ! der Gesetzeslage weiterhelfen und nicht in Träumereien verfallen, wie das Waffengesetz denn besser aussehen soll.

...

Ich führe auch eine Surefire E2D und werde dies auch weiterhin tun:

- Gegen eine Einstufung als Waffe spricht, daß der Haupteinsatzzweck nun mal ein anderer ist (nämlich Licht machen)

- Alle Hieb und Stichwaffen wurden schon bisher "Ab 18" verkauft, also Teleskopschlagstöcke, Elektroschocker und auch "Kampfmesser". Die Surefire war und ist frei verkäuflich, was daher auch gegen eine Einstufung als Waffe spricht.

Selbst wenn es eine Waffe wäre, mit einem "legal Reason" darf auch eine solche weiter geführt werden! Und was wäre ein besserer Grund, als Licht auf einem dunklen Parkplatz zu machen?

Falls mir ein übereifriger Ordnungshüter tatsächlich meine waffenrechtlichen Befugnisse in Frage stellt, weil ich ein Opinel und eine Taschenlampe führe, dann wird das eben vor Gericht ausgefochten!

Alles muss man sich nun wirklich nicht bieten lassen...

Viele Grüße,

Oliver

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Das mit dem

'erstaunlich' und 'rechtfertigen' sehe ich absolut auch so. Das das 'Gegenüber' im selben Forum schreibt, DAS ist traurig. Das ich vllt mit meinen Arbeitsschuhen demnächst auch nicht mehr auf die Strasse darf, Stichwort 'geeignet'...

Letztens kam der Film Equilirum (oder so??) Hauptthema 'von oben' gemachte Volkslähmung/ Verdummung. Irgendwie wird mir bei beidem schlecht, bei solchen Visionen und bei dem, was uns die Herren Politiker ans Bein binden wollen...

Greetz (aus Italien) Tom

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Das ich vllt mit meinen Arbeitsschuhen demnächst auch nicht mehr auf die Strasse darf, Stichwort 'geeignet'...

Natürlich darfst du das bald nicht mehr. Wo denkst du hin ?

Die Dinger sind nicht nur recht schwer, haben verstärkte, profilierte Sohlen, sondern sind auch - jetzt kommt's -

mit Stahlkappen innen ausgestattet. Also DAS Angriffsschuhwerk schlechthin !

Wird Zeit, dass der Gesetzgeber auf dieses Problem aumerksam gemacht wird. Sonst kommen wir nie zu einer Einstufung durch BKA und Innenministerium. Und eine solche Unsicherheit lässt einen einfach nicht mehr ruhig schlafen...

:wacko:

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Wo wir gerade bei „Waffen-Taschenlampen“ sind, hätte ich da auch noch eine kleine Frage, ohne extra ein neues Topic auf zu machen.

Ist es jetzt auch verboten eine Maglite Taschenlampe, mit diesem Zusatzgriff zu führen? Ist ja im Grunde genommen ein Schlagstock vom Typ „Tofa“ :confused:

http://www.kotte-zeller.de/cgi/websale6.cg...af3127c663/md5}

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Na ja, es kommt darauf an. Stabtaschenlampen mit vier und mehr D-Zellen wurden in Belgien von der Rechtsprechung als Totschläger eingestuft und damit als illegale Bewaffnung. Alle Wachdienste haben daraufhin neue Lampen mit maximal drei D-Zellen kaufen müssen... Ich arbeite bei einem Hersteller von Taschenlampen; der Umsatz aufgrund dieser Regelung war für meinen Arbeitgeber sehr erfreulich!

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Stabtaschenlampen mit vier und mehr D-Zellen

Das geht dann schon in die Richtung des britischen "offensive weapons act". So etwas befürchte ich für die weitere (oder gar nicht so weite) Zukunft auch hierzulande. Mit der Regelung der "gekorenen" Waffen gibt es das in Ansätzen bereits.

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